Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#374614
Hallo Luz,
danke für deine Informative Auskunft. :) :)

Also ich möchte mich nicht so tief in die Materie einarbeiten. Erstens bin ich nicht mehr so fit und Früh-Rentner. Was das Berufskraftfahrergesetz betrifft, ist so oder ähnlich in meiner Erinnerung! Das jegliche Private Nutzung von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verboten. Sage ich mal so!!
Außnahmen wären dann Wohnmobile und oder Historische abgelastete Fahrzeuge..... Das ist ein riesen Flickwerk. Und macht den Handwerkern das Leben schwer. Wann ist die"Ladung" -Werkzeug- oder Güter?? Die Rohre und Heizkörper sind Werkzeug ? Oder Für den Kunden gelieferte Güter?? USW........
Das wird noch Hundert mal geändert......

Aber zur Aussage von Klaus seinem Nachbarn möchte ich nur sagen! Man kann doch hier die Dienstnr. und Anschrieft des netten Nachbarn veröffentlichen???
Damit ich mich auf Ihn vor Gericht berufen kann!? Leute ich habe jetzt über 30 jahre Berufserfahrung im Internationalen Fernverkehr, sowie Berufserfahrung auf allen Baumaschinen und im Schwertransport, so wie Autokranfahrer bis 300 Tonnen!!
Und ich habe genug Gerichtsurteile, in denen Ich mehr wusste als der Beamte!!
Nichts gegen deinen Nachbarn. Aber das innehaben eines Berufes heißt nicht, in diesem alles zu wissen.

Und in der Rechtssprechung zählen nur Paragraphen und neueste Urteile.

Es ist erstaunlich das wir (böse dumme Menschen mit Hobby) immer mehr damit beschäftigt sind unsere Hobbys zu erstreiten,ändern, anpassen müssen!!! :oops: :oops:

Anstatt zu sagen !! Wir sind so VIELE und fordern das!! Traurig traurig..... :cry:
#375937
Hallo,

noch kurz zum Thema Fahrtenschreiber, habe ich aber hier schon desöfteren erwähnt:

- Zugmaschinen über 40KW Motorleistung (egal welches zul. Gesamtgewicht) sowie Fahrzeuge über 7,5t benötigen lt. StVZO einen Fahrtenschreiber.

- Ausnahmen sind (hier jetzt mal nur die üblicherweise bei uns in Frage kommenden):
--> reine lof-Nutzung
--> Oldtimer (H-Zulassung oder 07er, Pflicht besteht aber wieder bei mitführen einen Anhängers ohne H)

- keine Ausnahme ist
--> rein private Nutzung (die befreit zwar vom EG-Kontrollgerät, nicht jedoch vom Fahrtenschreiber)

Dies wurde rechtlich so nicht von einem halbwissenden Nachbarn sondern nach mehreren Anfragen beim BAG ("nur zuständig für die Kontrollen, für die Vorschriften bitte an die Länder wenden"), TÜV ("Fahrtenschreiber interessiert mich nicht") und letztlich beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (die sich dann auch zuständig erklärten und mir als einzige eine verbindliche Auskunft inkl. Rechtsgrundlagen [es ist die StVZO] gegeben haben).

Leider ist in dem Bereich auch bei TÜV, BAG und Polizei sehr viel geballtes Halbwissen unterwegs.

Gruß,
Michael
#376182
Michael_Weyrich hat geschrieben: - Zugmaschinen über 40KW Motorleistung (egal welches zul. Gesamtgewicht)

- keine Ausnahme ist
--> rein private Nutzung (die befreit zwar vom EG-Kontrollgerät, nicht jedoch vom Fahrtenschreiber)
Hi!

Das bedeutet also das ich den Fahrtenschreiber in meinem 406 U70 ,51 Kw immer benutzen muss?! Müssen die Dinger eigentlich nachgeeicht werden?

Grüße,

Klaus
#376184
Hallo,
Das bedeutet also das ich den Fahrtenschreiber in meinem 406 U70 ,51 Kw immer benutzen muss?! Müssen die Dinger eigentlich nachgeeicht werden?
Ja, auch wenn das die meisten nicht glauben wollen und zum Glück auch die meisten Polizisten nicht wissen (wenn denn doch mal 'ne Kontrolle sein sollte). Du musst es auch nicht, wenn dein Mog als LoF Zugmaschine ein grünes Kennzeichen hat (daraus kann man schließen, dass du das Fahrzeug ausschließlich zu LoF-Zwecken einsetzt). Fahrtenschreiber müssen alle 2 Jahre geprüft werden.

Gruß,
Michael
#376195
Hallo,
Wo gings nochmal nach Brüssel und was wiegt C4...
Das hat mit Brüssel nix zu tun. Der §57a StVZO ist schon sehr alt und ausnahmsweise brauchst du zur Anwendung dessen in diesem Fall keine einzige EU-Verordnung zu lesen.
Ich frag mich nur wie sowas der breiten Öffentlichkeit kundgetan wird. Ich habe z.b. nur durch Zufall den Thread gelesen. Woher sollen "normale" Leute sowas erfahren?
Dann wirf mal einen Blick in die StVZO. Steht klar drin. Der nächste beschwert sich dann, dass ihm keiner gesagt hat, dass sein Mog Rückleuchten oder Scheinwerfer braucht oder wie?

Gruß,
Michael
404 fire kipper

Hello Andrey Yes, first Zylinder is at the front […]

Heizungsaanschlüsse OM 352

Hallo Andreas wie auf dem Bild zu ersehen, kann ma[…]

Bremskraftverstärker 404

Guuden, aus gegebenem Bremsenanlass ein bisschen […]

Unimog u1300 OM352A Leistungssteigerung

Hallo Jonas mit Endoskop wäre eine Mögli[…]