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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#381740
ralfmirko hat geschrieben:
dies ist eine schwierige Sache
Hi!
... nö, ist es nicht wirklich... :)

...ich habe mich an den TÜV und MBMitarbeiter gewannt
... definitiv die flashcen Ansprechpartner... :))
möchte es hier nicht niederlegen, weil es hier immer einen gibt der es besser weiß.
... hm... besser als auf die StVZO gestützte Aussagen... wohl eher nicht...

Dort unter §57a: Fahrtschreiber und Kontrollgerät:

(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,

Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden...

Aber zum OP... wenn der Mog also als Zugmaschine zugelassen ist, mehr als 40 kW hat und NICHT als LoF-Fahrzeug dient MUSS der Fahrtenschreiber auch bei Privatnutzung in betrieb sein, d.h. Geeicht und mit der passenden Scheibe drin.

Bei LKW-zulassung oder LoF-Nutzung nicht.

Grüße,

Klaus

( der gerade einen Packen neuer FS-Scheiben für den 406er besorgt hat )
#381751
Hallo,

so ist es, gibt neben reiner LoF-Nutzung noch ein paar Befreiungen, so auch bei H-Zulassung. Rein private Nutzung befreit hingegen definitiv nicht.

Aussagen von TÜV-Mitarbeitern, Polizisten, Zulassungsstellen, Fahrlehrern hatten wir erst vor kurzem zum Thema Gewichten bei Klasse CE(79). Ist hier genauso. Wenn man 5 fragt, bekommt man 6 verschiedene Antworten, von denen nicht eine korrekt ist. Einzig bindend sind Gesetzes- und Verordnungstexte. Hier wurden die richtigen Stellen genannt.

Gruß,
Michael
#382196
Hallo,

welche Diagrammscheiben passen, kommt auf den verbauten Schreiber an. Auf dem ist eine Prüfnummer drauf, die gleiche muss auch auf den Scheiben sein. Sollte jede LKW-Werkstatt beschaffen können, wenn es sich nicht gerade um uralte oder exotische Schreiber handelt.

Gruß,
Michael
#382197
Hallo Stefan!

Die richtige Tachoscheibe hat nichts mit dem Fahrzeugtyp zu tun.
Es gibt im Tacho einen Aufkleber, darauf steht unter anderem die e1 Nr.
Dies Nr muss auch auf den Tachoscheiben stehen.
Im Tacho steht nur eine e1 Nr, auf den Scheiben können es schon mal 20 und mehr sein, wenn deine dabei ist, darfst du diese Scheibe verwenden.
Scheiben sollte es in jeder LKW Werkstatt geben.

Gruß
Thomas

Sorry, Michael hat schneller getippt
#382198
Michael...

Deine Kompetenz, nicht nur in Sachen Fahrtenschreiber und Gesetze,
wird nur noch von der Schnelligkeit Deiner Antwort übertroffen !

Die Suche nach "406" und "Fahrtenschreiber" hat schon 64 Stellen
rausgeworfen - und ich bin in der Erörterung der Gesetzeslage
... ertrunken.

Vielen Dank für Deine Antwort !
Hat geholfen, denn die Scheiben gehen langsam zur Neige ...

und Thomas,

... während meiner Antwort zappte sich auch noch Thomas rein!
Danke ! Dieses Forum ist echt eine Wucht !

Schönen Gruß und Abend,
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