ralfmirko hat geschrieben:
dies ist eine schwierige Sache
Hi!
... nö, ist es nicht wirklich...
...ich habe mich an den TÜV und MBMitarbeiter gewannt
... definitiv die flashcen Ansprechpartner...
)
möchte es hier nicht niederlegen, weil es hier immer einen gibt der es besser weiß.
... hm... besser als auf die StVZO gestützte Aussagen... wohl eher nicht...
Dort unter §57a: Fahrtschreiber und Kontrollgerät:
(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden...
Aber zum OP... wenn der Mog also als Zugmaschine zugelassen ist, mehr als 40 kW hat und NICHT als LoF-Fahrzeug dient MUSS der Fahrtenschreiber auch bei Privatnutzung in betrieb sein, d.h. Geeicht und mit der passenden Scheibe drin.
Bei LKW-zulassung oder LoF-Nutzung nicht.
Grüße,
Klaus
( der gerade einen Packen neuer FS-Scheiben für den 406er besorgt hat )