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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#386837
Hallo,
möchte mich erstmal kurz vorstellen.
Mein name ist Olli ich bin 29 Jahre alt und komme aus dem schönen Niedersachsen.
Ich bin im Besitz eines Deutz 4506 und sehr an Unimog`s interessiert.

Nun aber zu meiner Frage: Welchen Unimog dürfte ich überhaubt fahren?
Vorhandene Führerscheine sind: A1-A-B-BE-M-L-T.

Wie würde es da mit dem Modell 411 aussehen?
Dafür müsste doch der T reichen oder?

Den 413 kann ich glaub ich vergessen. Ohne LKW Führerschein.
#386862
Hallo Olli,

vorweg ein Hinweis: hier in der UCom wird es gerne gesehen, wenn man mit seinen Vorname den Beitrag beendet. Macht die ganze Sache auch freundlicher :wink:

Zu Deiner Frage

Die Klassen L und T haben den Nachteil, das sie Zweckgebunden (lof-Bereich) sind, eine schöne Spazierfahrt ist da nicht drin :cry:

Die kleinen Unimog Typen wie
70200, 2010, 401, 402, 411
können sowohl mit Kl. T (zHG <= 60 km/h), als auch mit Kl. B (zGM <= 3500 kg) gefahren werden

ältere 421 (U40, U45) können noch mit Kl. T (zHG <= 60 km/h) gefahren werden.

ansonsten kann man die 421er auch ohne Probleme auf 3,5 t ablasten (Kl. B)
einfach mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen.

Glückauf

Lutz
#386979
Hallo,
Also würde für den 411 die Klasse B ja völlig ausreichen.
Ja. Sofern das zul. Gesamtgewicht maximal 3.500kg beträgt.
Einen Anhänger könnte ich doch ohne Probleme auch damit ziehen oder??
Nur bis 750kg zul. Gesamtgewicht. Darüber brauchst du Klasse BE. Dann darfst du dranhängen, was hinter dem 411er erlaubt ist.

Gruß,
Michael
#387003
Moins,

da Olli schreibt, dass er BE hat, darf er natürlich alles an den 411 anhängen, was der 411 zu ziehen vermag.

Zu beachten sind nur die besonderen Vorschriften bei zulassungsfreien Anhängern, das ist aber an anderer Stelle in diesem Forum schon hinreichend diskutiert worden.

Gruß Ulli
#387013
olli4506 hat geschrieben:Mit Anhängern meinte ich Landwirtschaftliche 5,7-8 Tonner mit Auflaufbremse.
Wo mann ja ntürlich nur 25km/h mit fahren darf.
...und natürlich nur für lof-Zwecke, wenn sie denn keine eigene Zulassung (sprich: eigenes schwarzes Kennzeichen) haben.

Gruß Ulli

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