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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#388746
Hallo,
habe gerade in der örtl. Presse im Polizeibereicht gelesen, daß der Klein-LKW eines Schrottis wegen erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen wurde. Im Nachsatz heißt es : Die Betriebserlaubnis war erloschen, weil ein Ladekran auf die Ladefläche gebaut, aber nicht eingetragen war. Auf dem Bild war zu sehen, daß es sich um einen kleinen handbetriebenen (hydr.) Ladekran handelt, der auch bei E-Bay für kleines Geld (ca.150-200 €) angeboten wird. Der Kran war vorn rechts hinter dem Führerhaus auf der Pritsche aufgeschraubt. Was hat denn dieses Gerät auf der Ladefläche mit der BE zu tun ?

Gruß
Dieter
#388817
Alles was fest verbaut ist und das Leergewicht und/oder die Fahrzeugabmessungen verändert muß eingetragen werden...

Sicherlich wird niemand wegen 50kg mehr oder 10 cm länger zum TÜV rennen, aber so ein Ladekran kann schon eine erheblich Erhöhung der Fahrzeughöhe nach sich ziehen.

Ich denke allerdings eher das sich die Herren in Grün, frisch von der Polizeischule, erstmal noch ihre Pickel auf der Schulter verdienen müssen und an dem Fahrer ihr geballtes Schulbuchwissen ausgelassen haben.

Außerdem fällt mir beim Lesen so manches Zeitungsberichtes auf, das moderne Journalisten auch gerne mal Gebrüder Grimm spielen, Hauptsache es liest sich spannend und reiserisch :?


Gruß Michael
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