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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#26346
hallo,

wie es aussieht kommen wir bei diesem Thema wohl nie zu einem Ende.

An Ulli:

ich meine einen Widerspruch zwischen gestrigen Deinen Antworten gefunden zu haben:

Um 17:39 Uhr schreibst Du, dass man mit FS3 den Mog nur mit einem 1-achsigen Anhänger fahren darf, auch wenn dieser lof ist.

Um 19:57 sagst Du, dass man mit FS 3 einen Fasttrac (was ist daran denn anders als an meinem U421 (Höchstgeschwindigkeit 67 km/h, zul.Gesamtmasse: 4,2 t) ? ) bis zu 2 lof-Anhänger bis 25 km/h fahren darf.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

MfG Gerd
#26356
@Gerd,
zwischen 17:39 und 19:57 kam ich durch nochmaliges Lesen der entsprechenden §§ zu der Erkenntnis, dass ein lof-Zug auch aus einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen und zulassungsfreien lof-Anhängern bestehen kann. Dann reicht der Führerschein, der für die Zugmaschine ohnehin erforderlich ist.

ABER: das ist meine Interpretation der Fahrerlaubnis-Verordnung - inwieweit sie von deutschen Gerichten geteilt wird, vermag ich nicht zu beurteilen.
#26402
an Ulli:

vielen Dank für Deine Aufklärung. Mit dieser Antwort käme ich gut zurecht. Ich will mich aber mal bei meinen Nachbarn (Landwirte) erkundigen, warum diese vor etlichen Jahren die Klasse 2 nachgeholt haben. Vielleicht sind die Zugmaschine > 7,5 t zul. GM. Die Anhänger waren mit Sicherheit lof bis 25 km/h.

Gerd
#29738
Hi Gerd,
viel wurde diskutiert zu deinem vorgetragenen Thema. Im vorigen Thread hab ich eine Lösung vorgetragen.
Damit die Antwort aber auch zu diesem Thread gefunden wird, erlaube man mir mich hier zu wiederholen:

Zunächst einmal zum Thema Landwritschaftliche Anhänger:
Diese sind steuer und Versicherungsbefreit sofern sie AUSSCHLIESSLICH für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und von einer entsprechenden Zugmaschine die nicht schneller als 25 km/h fährt, gezogen wird! (Die Presse ist für mein dafürhalten eine lof nach §18 Abs. 2 Nr 6a der StVZO)

In dem vorbezeichneten Urteil heißt es:
Wer hinter einer ordnungsgemäß versicherten Zugmaschine (lof) einen von Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen landwritschaftlichen Anhänger (§18 Abs. 2 Nr 6a StVZO), für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, mitführt, verstößt, falls sich auf dem Anhänger KEINE Personen befinden, bei einer ÜBERSCHREITUNG der für solche Anhänger vorgeschriebenen Höchstgewscheindigkeit von 25 km/h NICHT zugleich gegen die Vorschriften der Pflichtversicherung.

Das bedeutet, wer einen Zulassungsfreien Anhänger (§18 Abs 2 Nr. 6a StVZO) schneller als 25 km/h (also sagen wir mal 70 km/h) hinter sich herzieht, verstößt nicht gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein Schaden verursacht durch den Hänger wäre hier ganz normal und legal über die Zugmaschine versichert!!!!!!!!!

Gruß
Bernd Schömann
#32214
Hallo Olli,
Beispiel: ich hatte einen Traktor Bj. 1953, 28 PS, 20km/h mit schwarzem Kennzeichen. Zum Fahren war Kl. 3 erforderlich, wenn ich meinen 4,2to-Zahnstangenkipper (mit 2 Achsen und eigener Zulassung) angehängt habe, war FS 2 erforderlich!!!

Dass nicht alle Zugmaschinen, die ein grünes Kennzeichen haben, auch lof-Zgm. sind, ist klar, hier ging es aber um Zugmaschinen mit schwarzem Kz.
Hallo,
ich habe einen Farmer 2 zGG 2,55t mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h.
Warum sollte ich, wenn ich einen Hänger (Max 25Km/h) damit ziehe den FS2 dafür
benötigen ?
Ich habe A1,A,B,C1,BE,C1E,M,L... wie man aus der Tabelle ersehen kann sollte das doch reichen (Anmerkung bei BE)


Axel
#40653
Ich hätte das auch mal eine Frage, da ich noch am retzeln bin wie ich meinen 404 am sinigsten zulasse.
Fakt ist,n das er auf 3,5 to abgelastet wird und so ja schon mal wenn ich ihn als klein LKW zulasse mit meinem BE führerschein fahrbahr ist.
Problem dabei ist dann das der Mog im Jahr 210 ¤ Steuer kostet.
Als Landwirtschaftliche jedoch steuerbefreit ist.
Wenn ich ihn aber als Zugmaschiene zlasse muß ich dann den T Führerschein haben oder gar C1 oder wie die LKW Papen mitlerweiwe heißen, oder geht da noch der BE Schein, da er Technisch gesehen ja gleich ist mit einem klein LKW auser das halt die Pritsche verkürzt wurde.
Auserdem hette das dan ja den Vorteil, das ich unseren alten Ladewagen der zum Holzholen genutzt wird anhänen könnte.

MFG Steffen-W
#40665
Hallo Leute,
das ist hier ja wie bei dem Quiz, wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei??
Dabei weiss jeder dass das Ei zuerst da war ;-)))
Also ob Landwirt oder nicht ist unwichtig (sekundär) Ein Indiez ist schon mal das grüne Kennzeichen. Es genügt aber auch schon wenn ich mich wie ein Landwirt verhalte.
Folgendes Beispiel:
Jemand mäht mit dem Unimog eine Wiese!
Frage: Wie verhält er sich dabei? Wie ein Maurer oder eher wie ein Landwirt?
Anderes Beispiel: Der Landwirt baut einen neuen Stall udn mauert den aus Klinker.
Wie verhält er sich? Wie ein Landwirt oder wie ein Maurer?
Um ein Anhänger oder landwirtschaftliches Gerät zu ziehen muss ich kein Landwirt sein udn brauch auch schon gar keine landwirtschaftliche Ausbildung um diesen Hänger mit 25 km/h ziehen zu dürfen.
Ich hab es hier in irgend einem Thread auch schon mal gesagt, selbst wenn die Zugmaschine schneller als 25 km/h läuft udn ein schwarzes Kennzeichen hat, darf ich dennoch einen Anhänger oder eben Strohpresse ziehen die für 25km/h zugelassen ist und wenn ich dabei schneller fahre als 25 km/h ist das höchstens ein Bussgeld wert wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aber auf keinen Fall was anderes.
Versicherungsschutz geht dabei auch nicht verloren.
Gruß an die Gemeinde.
Bernd Schömann

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