Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#405791
Du solltest deine lokale Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.
Die müssen es nachher tun und da gibt es im Detail evtl. Unterschiede in der Auslegung (Stichworte: KBA-Anfrage, eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers...).
Nur da bekommst du die für dich relevanten Informationen. Allegemeine Aussagen hier in der Community können gut gehen, aber auch zu verstärktem Frust führen.
#405794
guude,

vom zugelassenen sachverständigen bei TÜV, GTÜ, KÜS.... gutachten nach §23 StVzO machen lassen, am besten mit vorlage einer kopie der zulassung eines möglichst baugleichen mogs.
die HU braucht's gleich dazu, H gutachten evtl. auch (mit H steuer etwas teurer als ohne! aber dafür dummweltlzohnenfähigkeit!).
am besten in Deiner gegend oldtimerbesitzer nach prüfern mit oldtimererfahrung fragen, viele blicken das nicht oder wollen das nicht blicken.

mit dem gutachten und den üblichen unterlagen zum straßenverkehrsamt. wichtiger zusätzlicher punkt dabei: möglichst viele belastbare dokumente aus denen die besitzverhältnisse des mogs nachgewiesen werden können.

gut mog! justus.
#405978
Hallo zusammen,

Tobias wohnt nur 5 km von mir weg, wir werden uns morgen treffen und über die Zulassung in unserem Landkreis sprechen.

Als ich meinen U2010 vor 3 Jahren zuliess, bin ich Wochen vorher zur Zulassungsstelle und habe unter Angabe der Fahrgestellnummer nachgefragt, ob er als gestohlen gemeldet ist. Innerhalb von 5 Sekunden bekam ich die kostenlose Auskunft, dass nicht.

Eine Vollabnahme ist in Bayern nur vom TÜV machbar; KÜS und DEKRA dürfen das nicht. Das ist mir von beiden auch so bestätigt worden. Ich hatte eine Kopie eines Original-U2010-Briefs bei der Vollabnahme dabei, das hat die Sache auf 15 Minuten reduziert.
Dafür habe ich eine 7,50 € teuere Kugelkupplung auf der Ackerschiene unter Vorlage der beiliegenden Bescheinigung ohne Probleme eingetragen bekommen, obwohl der Abstand Boden-Kupplungskopf etwas > 50 cm ist, das heißt, der Anhänger steht leicht schräg.

Bei der Zulassungstelle musste ich noch eine eidestattliche Versicherung unterschreiben (Personalausweis und Kaufvertrag nicht vergessen):
"Ich habe den Ackerschlepper Unimog am TT.MM.JJJJ von Herrn Mustermann käuflich erworben. Mir wurden keine Fahrzeugpapiere ausgehändigt, weder Fahrzeugbrief noch Fahzeugschein. Meines Wissens nach existieren für den Unimog keine Papiere mehr. Mir ist nichts bekannt, dass die Papiere verpfändet oder hinterlegt worden sind."

Einziges Problem war, dass ich kein Traktor-Nummernschild bekommen habe, da schwarzes Kennzeichen. Seit ein paar Jahren wurde EU-seitig beschlossen, dass Fahrzeuge > 40 km/h ein großes Schild brauchen. Da haben sie (weder TÜV, noch Zulassungsstelle) selbst unter Androhung eines Kaffeekassen-Beitrags :roll: nicht mit sich reden lassen. Sieht halt Sch..sse aus.
Versicherung: ADAC-Oldtimer-Versicherung (Vollkasko), Wertgutachten nötig (~200€)

Das war's eigentlich.

Harald

Hallo in die Runde, ich habe das leidige Problem[…]

404 fire kipper

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Hast du @stephan ein paar bilder von deiner Insta[…]

Hallo in die Runde! :D Ich möchte Euch ge[…]