- 06.10.2004, 07:35
#40661
Hallo Ihr Mogler und Führerscheinspezialisten,
ich lese das Farum voller Interesse, aber das dauerende rum und num ( für mich ) mit den neuen Bezeichnungen C,C1,B,B1 BE, usw. :schwindelig* !!
Möchte nun auch wissen was ich mit folgendem darf bzw. ob meine Ansicht richtig ist
Habe noch den alten grauen Lappen, Klasse drei :
=> LKW bis 7,49 t + Hänger einachsig bis 10 t möglich
=> für mich ist somit das Fahren eines 404 möglich
=> einen 404sollte man wenn man nur alle 2 Jahre zum TÜV will auf 3,49 t abtonnen. Darf dann auch Sonntags gefahren werden
=> 404 ohne ASU-Pflicht Baujahr oder Zulasung vor 1970 ?
=> ein 404 auf 3,49 t darf / dürfte dann max. 5,23 t, gebremst, anhängen
Noch eine : :crazy1: Frage : mit was für durchschnittliche Unterhaltskosten pro habe ich beim 404 zu rechnen ( nicht Sprit ).
Bin auf Eure Antworten + : niederschmetternde Ausasagen für einen Frischling wie mich gespannt.
Gruß
Frank
aus dem sonnigen Stuttgart
ich lese das Farum voller Interesse, aber das dauerende rum und num ( für mich ) mit den neuen Bezeichnungen C,C1,B,B1 BE, usw. :schwindelig* !!
Möchte nun auch wissen was ich mit folgendem darf bzw. ob meine Ansicht richtig ist
Habe noch den alten grauen Lappen, Klasse drei :
=> LKW bis 7,49 t + Hänger einachsig bis 10 t möglich
=> für mich ist somit das Fahren eines 404 möglich
=> einen 404sollte man wenn man nur alle 2 Jahre zum TÜV will auf 3,49 t abtonnen. Darf dann auch Sonntags gefahren werden
=> 404 ohne ASU-Pflicht Baujahr oder Zulasung vor 1970 ?
=> ein 404 auf 3,49 t darf / dürfte dann max. 5,23 t, gebremst, anhängen
Noch eine : :crazy1: Frage : mit was für durchschnittliche Unterhaltskosten pro habe ich beim 404 zu rechnen ( nicht Sprit ).
Bin auf Eure Antworten + : niederschmetternde Ausasagen für einen Frischling wie mich gespannt.
Gruß
Frank
aus dem sonnigen Stuttgart