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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#371620
Hallo Unimog-Freunde

Die Vorteile von Zugmaschiene zu LoF Zugmaschiene- Ackerschlepper sind mir eigentlich soweit bekannt!
Keine AU, freie Fahrt in die Umweltzone. Das habe ich jetzt auch schon, da mein Mog eine H-Zulassung hat.
Meine Frage jedoch geht in die Richtung TÜV Kosten und Versicherung!
TÜV Abnahme Zugmaschiene kostet so um die 80 Euro, glaube ich. Weiß ich erst nächste Woche genau, da der Mog zum TÜV muss.
Was kostet denn aber die TÜV Abnahme wenn der Mog als Zugmaschiene Ackerschlepper eingetragen ist? Sind das dann 35 Euro, wie bei denn Treckern?
Und wieviel kostet dann die Versicherung?


Viele Grüße
Jörg
#371621
Hallo Jörg,

Zugmaschine/Ackerschlepper UNIMOG 411 hat letztes Jahr beim TÜV 35,40 € gekostet.

Versicherungsprämien schwanken sehr stark je nach Anbieter. In der UNIMOG-Community findest Du sicher die günstigsten Angebote.
#371625
OPTI-MOG hat geschrieben: Zugmaschine/Ackerschlepper UNIMOG 411 hat letztes Jahr beim TÜV 35,40 € gekostet.
Glück gehabt :D

der vergünstigte Gebührensatz für LOF-Zugmaschinen DEKRA z.Zt. 45€) gilt nur bis 3,5to zGM und 40kmh Höchstgeschwindigkeit. Andere LOF-Zugmaschinen (entweder schneller oder schwerer oder beides) kosten bei der DEKRA 73€ - gem. Preisliste der dekra-mechernich.de

Gruß Ulli
#371901
Hallo Unimog-Freunde

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Also ist die TÜV Abnahme schon mal nicht günstiger.
Dann wird es wohl die meiste Ersparniss in der Versicherung geben.
Werd ihn wohl umtragen lassen von
Zugamaschiene zu Zugmaschiene Ackerschlepper.
Kann es auch Nachteile geben? Mir sind bisher keine Bekannt!

Viele Grüße
Jörg
#398695
Wenn ich nun einen 411 53kmh mit weniger als 3,5to habe der als LoF zugelassen ist, darf ich den dann mit dem B EU Führerschein fahren oder Brauch ich dafür den T?

Danke ich Blick grad nicht mehr durch in dem schei.. EU Führerschein und Zulassungs Wirr Warr! Wo anders heißt es kannst du ihn fahren? Dann fahr! Bei uns wissen vermutlich 80% der Polizisten nicht mal ob man die richtige Fahrerlaubnis hat...

Gruß Thomas
#398711
Hallo Thomas,

du darfst mit dem einfachen B Schein fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ohne Kmh begrenzung fahren, das gilt natürlich auch für den 411 oder einen auf 3,5 Tonnen abgelasteten 421. Wenn er jedoch als LOF angemeldet ist dann brauchst du soweit ich weis einen T Schein wegen der höheren Geschwindigkeit, die geht beim B Schein nur bis 40 Kmh.

gruß
Robert
#398746
Hi Ihr
Robert:genau das habe ich befürchtet. Wenn ich jetzt aber nur den B habe, wie kann ich den Unimog dann anmelden, dass ich ihn fahren darf?
H- Zulassung wäre theoretisch möglich der Mog ist aber nicht komplett original.
Kann ich ihn noch anders zulassen als KFz o.ä? Und wenn ja wer macht das die Zulassung oder muss ich da zum TÜV? Danke schonmal ich hoffe dass ich nichts altes und bekanntes frage, aber nach meiner Recherche ist das noch nicht besprochen worden? Zumindest hab ich nix gefunden :-)

Danke nochmal Thomas
#398758
Hallo Robert & Thomas.

Mit dem B Führerschein darf man ganz normal alles bis zu den angesprochenen 3,5 to fahren und zwar völlig egal wie es angemeldet ist oder was es für ein Fahrzeug ist, mal abgesehen von Zweirädern. Der solo 411 ist immer mit dem B Führerschein zu fahren. Für anhängerbetrieb ist dann allerdings der BE in aller Regel erforderlich.
#398853
Hi Jürgen,

Danke für die Antwort is mir jetzt auch klar geworden, ich habe bis vor kurzem ein Quad ATV gefahren, Suzuki King Quad mit 50PS und Zulassung als LOF Höchstgeschwindigkeit über 40kmh (glaub 100 oder so waren eingetragen) und weniger als 3,5 to Gesamtgewichf - Im Prinzip also ein Urenkel des Unimog und das durfte ich ja auch fahren...
So logisch und doch verwirrend das gibt's nur bei uns :-)
Werd mir den Mog am Wochenende mal ansehen hoffe es passt alles.

Gruß Thomas
#402474
Hallo Leute,
ich habe gerade das Thema Umschlüsselung von Zugmaschine in LOF Zugmaschine durch.
Außer ein wenig Diskussion mit dem TÜV-Prüfer, über den Sinn dieser Umtragung, gab es keine Probleme und ich zahle bei meiner Haus und Hofversicherung nur noch 1/3 der vorherigen Summe!!! 8)

Gruß Jens
#403463
Hallo Jörg,
die Umschlüsselung hat ca 50€ gekostet.
Er hat sich den Mog angesehen, hat gemeckert wegen dem fehlenden Heckkraftheber, die Anhängerkupplung und den FL3 Aufnahmerahmen bemerkt und es dann doch gemacht.
HU ist nur günstiger wenn Fahrzeug unter 40 km/h...wurde schon hier diskutiert. Es ist eh vieles Ermessens-/Wissenssache des Prüfers...

AU kannste Dir aber sparen (EZ nach 1977)

Gruß Jens
#406870
Hallo Leute, mal in eigener Sache : die LVM Versicherung versichert alle Unimogs von UCG Mitgliedern im Rahmenvertrag des UCG als LoF - egal, was in den Papieren steht.
Ab 3 Schadenfreien Jahren (SF3) seid ihr dann bei 40%. Viel günstiger geht wohl nicht.
( Plus 15% Nachlass als UCG Mitglied für Haftpflicht und Kasko ). Die Nutzung darf aber nicht gewerblich oder WOMO oder Ralley/Spassfahrzeuge sein.
Den Rahmenvertrag kennen noch nicht viele, aber ist interessant. Gilt auch für Unfall, Rechtsschutz, etc., etc. Anzeigen im Clubheft.
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