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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderator: Unitrac

#369386
Hallo Mike!

Rein theoretisch: Gangsperren oder sonstige Reduktion der Hächstgeschwindigkeit falls der Mog schneller fährt als 50 km/h
Einzelgenehmigung des Fahrzeuges bei der zuständigen Landesregierung des Fahrzeugeigentümers (hier besteht die Möglichkeit mit proforma Kaufvertrag die Zuständigkeit zu optimieren...) als Zugmaschine oder landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschine, Vorsicht bei "selbstfahrende Arbeitsmaschine" ohne Zusatz "landwirtschaftlich" hier gilt eine max. Anhängelast von 3,5t

Eine Ablastung des Mogs ist eigentlich nicht nötig....

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 40150.html


mfg

Walter
#369570
Servus!

Die einfachste Antwort bzw die Infos, was am Auto verändert werden muss, dass es dann auch passt ( Technik dann hier fragen) bekommst ganz einfach unter der Telefonnummer: 05 0536 und dann in die Prüfhalle verbinden lassen. Dort einfach nachfragen, der sagt dir dann genau, was du damit fahren darfst.

Anm:
Sry, hab den gv.at Link übersehen, da stehts sowieso dann ;)
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