- 12.02.2014, 18:45
#438649
dann halt noch einmal: Es handelt sich um ein Urteil in erster Instanz, gilt demnach nur im beschiedenen Einzelfall. Andere Gerichte erster Instanz könnten sich darauf berufen, aber nur in NRW. Also kein Grund für übermäßige Aufregung.
Gut Mog! J.
ug427 hat geschrieben:Hallo Lothar,guude,
ich bin auch der Meinung,daß man so ein Urteil nicht einfach so hinnehmen kann!
Was wohl als nächstes besteuert wird?
Ich schlage die Sonderausstattung HKH und Seilwinde vor
solchen Richtersprüchen...
Gruß Thomas
dann halt noch einmal: Es handelt sich um ein Urteil in erster Instanz, gilt demnach nur im beschiedenen Einzelfall. Andere Gerichte erster Instanz könnten sich darauf berufen, aber nur in NRW. Also kein Grund für übermäßige Aufregung.
Gut Mog! J.