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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#438649
ug427 hat geschrieben:Hallo Lothar,
ich bin auch der Meinung,daß man so ein Urteil nicht einfach so hinnehmen kann!

Was wohl als nächstes besteuert wird?

Ich schlage die Sonderausstattung HKH und Seilwinde vor :fluch

:respekt solchen Richtersprüchen...

Gruß Thomas
guude,

dann halt noch einmal: Es handelt sich um ein Urteil in erster Instanz, gilt demnach nur im beschiedenen Einzelfall. Andere Gerichte erster Instanz könnten sich darauf berufen, aber nur in NRW. Also kein Grund für übermäßige Aufregung.

Gut Mog! J.
#438796
Hallo

Das Urteil liegt als Präzedenzfall dem BFH vor, die zwischengeschalteten Gerichtsebenen wurden deshalb übersprungen. Das Urteil des BFH ist dann als Grundlage füe alle Gerichtsentscheide maßgeblich, also doch Grund zur Sorge.
#438948
Hallo,

@Thomas: grüne Nr und Zulassung als Zugmaschine - keine AU (Details einfach über die Suche, da gab's schon einige Beiträge dazu)

@Andreas:
...ASU ist vom Bj abhängig...
erstmal ja
...ich habe einen U 406 aus 79 der braucht die ASU auch mit einem Grünen Kennzeichen. ...
sorry - aber dann haste bei der Zulassung irgendwas falsch gemacht.
Aber ok, nach dem Urteil um das es hier geht, is für die Zukunft mal wieder alles möglich…

mfG
Axel
#439011
Hallo

die AU ist vom Typschlüssel abhängig, nicht von der Steuerart. Ein Landwirt kann auch eine normale Zugmaschine steuerbegünstigt betreiben, die Befreiung gilt jedoch nur für Zugmaschine-ackerschlepper, unpolitisch, egal ob grün oder schwarz :mrgreen:

Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen Kennzeichen der AU-Pflicht.

Nicht zur AU müssen folgende Fahrzeuge:

Fahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System).
Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern.
Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Fahrzeuge mit Ottomotor und einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 400 kg.
Fahrzeuge mit Ottomotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h.
Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Fahrzeuge mit Dieselmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h.
4-rädrige Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich EG-Richtlinie 2002/24/EG für 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge fallen.
Stapler.
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen entsprechen.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (länderspezifische Festlegungen sind zu beachten).
Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.
#439017
Guten Morgen,
Fahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System).
Einspruch - selbstverständlich müssen auch diese zur AU - so leicht lässt sich der TÜV eine Einnahmequelle nicht nehmen!
Allerdings obliegt es dem Prüfer ob er sich mit der "elektronischen" AU begnügt, oder ob er das Auto dabei laufen lässt (Bj-abhängig des Fzg's). So kenn ich das von meinem Euro3-Diesel-PKW seit nun zehn Jahren - auch wenn es z.B. hier http://www.dekra.de/de/852 anders dargestellt wird. Zudem sind nicht alle diese OBD-Fahrzeuge für die elektronische AU tauglich - hier gibt's z.B. von Bosch hinweise wie vorzugehen ist http://www.gtue.de/fm/474/bosch_au_obd-fahrzeuge.pdf
Auch hier http://www.autoservicepraxis.de/fm/2353 ... nweise.pdf noch ne schöne Erläuterung zum Thema (letzet Absatz - "...Die AU kann auch nach 2010 noch als eigenständiger Test durch anerkannte AU-Betriebe durchgeführt werden…"). Seit Euro4 haben z.B. die Benziner dafür ne zweite Lambda-Sonde - damit die Alarm geben kann, falls man "Steuerhinterziehung" betreibt, weil der Kat defekt oder die Regelung aus dem Ruder gelaufen ist.

Hab zu den Angaben von Andreas noch bisschen gegoogelt - mir drängt sich mittlerweile der Verdacht auf, das auch die als Zugm. oder Zugm.Ackerschlepper geschlüsselten Fahrzeuge so langsam die AU-Freiheit verlieren sollen. Der Staat bzw. TÜV und Co verlangen eben nach Mehreinnahmen, siehe auch die seit langem schwelende Forderung nach TÜV für "alte" Fahrzeuge älter als 7/9Jahre/sonstiges Alter.

mfG
Axel
#439034
Hallo Axel

Das stammt nicht von mir, guckst du bei Dekra. Ich gehe davonaus, dass der Dekra weiß was er schreibt.
Es liegt leider nicht in meiner Hand, die Interpretation zu beeinflussen :? , Gockl hin oder her
Bei meiner letzten HU am PKW wurde nur die OBD ausgelesen. Lustigerweise hatte der anwesende Praktikant schon den Rüssel in den Auspuff gesteckt, der Prüfer hat in wieder rausgezogen und den Stecker am OBD angschlossen. Meine Nachfrage nach der AU wurde genau mit dem oben angegebenen Verweis beantwortet. Billiger was das deshalb nicht. :(
#439081
Hallo Helmut,

danke das Du ausgerechnet meinen Verweis wiederholst.
Google hab ich genommen, weil ich nicht schon wieder meinen Bekannten nerven wollte, der TÜV-Gutachter ist und mir oft genug sein Leid mit den Mogglern klagt. Und genau von ihm weiß ich eben auch um die Wahlmöglichkeit um die AU.
Deinen Punkt mit den Kosten hatte ich ja schon erwähnt - die AU ist eben seit spätestens 2010 einfach Bestandteil der HU, die Kosten wurden ebenfalls zusammengelegt bzw. addiert... :evil:

@Thomas: nach bisherigem Stand sollte das wie erwähnt eine Frage der Schlüsselnummer sein. Ist scheinbar mal wieder alles im Fluß, bin gespannt auf meinen nächsten TÜV-Termin im Mai…

mfG
Axel
#463133
Ergebnis ist vielleicht für den ein oder anderen interessant:
von countryman » So Feb 01, 2015 9:07

Wie Top Agrar meldet, wurde das Unimog-Urteil in der nächsten Instanz korrigiert. Konnte ja auch nicht sein.

EDIT: Topagrar 2/15 S. 25, AZ: II R 38/13
countryman
http://www.landtreff.de/ein-unimog-ist- ... 16-15.html

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