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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#443655
Hallo zusammen!
@festus
Wenn ich deine posts richtig verstehe, willst du eine Lanze für die anerkennung des Berufskraftfahrertums brechen. So lese ich es zumindest heraus.
Dann regst du dich auf, wenn genau das kontrolliert wird, wenn du mit einem Autokran auf das Ladungssicherungsmodul angesprochen wirst.
Wohher soll der kontrollierende Beamte wissen, dass du nicht auch mal was anderes fährst, was du mit deinem Führershein ja auch darfst?
Wenn dein Arbeitgeber morgen pleite geht und du brauchst einen neuen Job, sagst du dann " bei der Ladungssicherung war ich krank" ?
Wenn unterscheidung zwischen Profi und Amateur, dann richtig!

österlicher Gruß
Thomas
#443683
Hallo Thomas,
leider alles komplett falsch gelesen. Sorry. :(
Wenn ich keine Güter transportiere! Brauche ich keine Schlüsselzahl 95 Punkt! Das ist deutsches(EU) Recht!!
Mein Hinweis auf Kontrollen, die keinem Gesetz entsprechen, sagt folgendes aus!!

1. Man lässt sich Dinge gefallen in Unkenntnis der Gesetze. (Deswegen auch mein Hinweis, das man sich mit einer grünen-NR. am Kran, der Steuerhinterziehung strafbar macht! Wenn man Ladung transportiert...und ohne Transportgenehmigung....und Ladungs-ver-sicherung...und Ladefläche..usw.)

2. Die deutsche Regierung funktioniert folgender Maßen, es wird eine Vertretung vom Volk gewählt und alle Wähler die keinen Unimog oder historischen LKW besitzen!! Sind der Meinung! Man brauch so etwas als Privatmann nicht.

So, nun kannst du mal überlegen, wie lange man als "Privatmann" noch LKW fahren darf?? Ab Juni ist ja der Zoll für die KFZ-Steuer zuständig... auch für Kontrollen von z.Bsp. Pferdeanhänger vor Baumärkten usw...für so genannte grünen Nummern usw. Ich meine, Probleme über Umweltzone...Landwirtschaft...Steuobstwiese.... etc. gibt es ja genug Postings in der U-Com..Holz rücken... Fahrerlaubnis des Nachwuchses...usw.

Jeder der sich im privaten Bereich über so etwas unterhält, wird sich doch immer wieder rechtfertigen müssen, warum ein Unimog?? bzw. einen LKW?? :mauer :mauer
Klar brauch man den... da kann man schnell ne Fuhre Sand holen.... äh....is ja Gütertransport...oh... was gibts noch für eine Rechtfertigung für einen privat- LKW...

So, jetzt verständlicher? Mein hinweis, geht dahin, das Privat! aufhören wird... wieso brauch mein Nachbar etwas was ich nicht habe..
Deswegen verweise ich gerne, auf die kleinste Möglichkeit einen KL. CE zu benötigen... oh..ach so... ja aber warum brauch man dann als Privatmann ,die selbe Untersuchung wie ein Berufskraftfahrer?... :idee

Und wenn mein Arbeitgeber pleite ist??... äh muss ich dann?? verstehe ich nicht.. Ich habe keine Schlüsselzahl 95 und fahre keine Güter. Nie..... ich habe auch keinen Pilotenschein....und jetzt? :lol: :lol:

Auch frohe Restostern.. 8) und bis das alles eintrifft, fahren wir alle Rollator...oder wie das Teil heißt...aber mit gelber RKL.. :mrgreen:
#443694
Hallo Festus,

der §1 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) regelt für wen und eas dieses Gesetz zur Anwendung kommt.
Und dort steht unter Anderem aber eindeutig:
...
(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
...
7.
Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.
...
Damit ändert sich für den Privatmann mit seinem Unimog oder LKW rein garnichts, auch nicht wenn er eine Fuhre Sand zu privaten Zwecken transportiert.

Und auf dieser Grundlage bleibe ich auch ganz ruhig, egal ob mich die Polizei, der Zoll die BAG oder sonst eine Behörde kontrolliert.
Auch ohne die Module der Qualifizierung gilt für mich bei meinen privaten Transporten natürlich z.B. auch die vernünftige Ladungssicherung. Aber auch hier sehe ich ganz gelassen Kontrollen entgegen und habe sie schon mehrfach erfolgreich über mich ergehen lassen. In der Regel mit einem netten Plausch mit den Beamten über mein Hobby.
#443696
Hallo Jürgen,
du erwartest doch nicht etwa das ich dir widerspreche? :lol: :lol:
Ich bin nicht erst seit gestern auf der Welt. Ich habe schon ein paar Veränderungen erlebt... die unser Geld kosteten.
Deswegen, sagte ich ja, ich mache für mich aufmerksam... und nicht für die Allgemeinheit. deswegen wurde von mir erklärt warum ich eine Frage stellte! Die Lutz beantwortete. Und es wurde ganz klar von mir geschrieben, was ich hier nicht diskutieren will. Wer etwas über den Tellerrand schauen kann, weis von was ich es habe. Und ansonsten ist es mir egal was manche denken meinen oder nicht. Ich werde auch niemand daran erinnern das ich was sagte. 8)
In diesem Sinne lassen wir es. :spitze Es gibt schon genug Postings die nicht so ganz verstanden haben um was es geht. Und wenn man schon antwortet, sollte man wenigstens ein klein wenig Ahnung haben, auf was man antwortet. Ob das überhaupt mit der Sache etwas zu tun hat. Und nicht das man auf etwas antwortet, was richtig ist, aber in der Sache völlig uninteressant ist. : trink2
#446887
Hallo Leute hallo Lutz, hallo Jürgen,
noch mal zum Führerschein!
Wer ließ sich seit dem 19.01.2013 seine Fahrerlaubnis in irgendeiner Form verlängern? Achtung, keinen neuen Führerschein geben?
es steht folgendes im Merkblatt der Führerscheinstelle!
Ab dem 19.01.2013 wird der neue EU - Führerschein verpflichtend ausgegeben. Alte Führerscheine können freiwillig umgetauscht werden, ihre Gültigkeit bleibt bis zum 19.01.2033 bestehen.

Gemäß §24a FEV gestaltet sich die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine wie folgt:

(1)Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Die Vorschriften des §23 Absatz 1 FEV bleiben unberührt.

So, nun zu mir, ich lies meine Klasse C, E wegen Ablauf der 5 Jahre verlängern. Erhielt meinen Führerschein und siehe da!! Nur noch gültig bis 2029

Mein Vorsprechen beim Amtsleiter, ergab Gelächter und Spot.... ich hätte keine Ahnung, es sei beim neuen EU-Führerschein so. 15 Jahre gültig und fertig.

Mein Argument auf Besitzstandswahrung, ein Führerschein-Inhaber, der keine Verlängerung einer Klasse brauch! hat einen Führerschein der bis 2033 gilt. Und dann hätten wir ja nicht den gleichen Besitzstand.... und ich hätte ja jetzt halt einen neuen Führerschein und da schreibt das Gesetz vor, 15 Jahre gültig.

Ich sagte ihm, ich habe keinen neuen Führerschein bekommen, sondern!! eine Fahrerlaubniss verlängert bekommen.
Wieder lachen von ihm... ist halt ein lustiger Mensch... der Amtsleiter von der Führerscheinstelle Heppenheim....

Nun meine Frage, was habt Ihr für Gültigkeiten eingetragen? Und was denkt ihr über die ungleiche Behandlung von Führerscheininhabern, die gezwungen sind eine Fahrerlaubnis verlängern zu müssen.??
#446890
Hallo Festus,

bedenke: nicht die Fahrerlaubnis erlischt nach 15 Jahren und muss verlängert sondern nur der Führerschein (das physikalische Stück Papier eh Plastik) muss erneuert werden.
Hier gilt leider mitgefangen mitgehangen. Wenn wir einen neuen Führerschein aus welchen Gründen auch immer benötigen, werden wir nach den neuen Regeln behandelt.
War im übrigen beim Personalausweis / Reisepass genauso.

Meiner Meinung nach lohnt hier der Zwergenaufstand nicht trotz der nun notwendigen wiederkehrenden Kosten und Unannehmlichkeiten durch Behördengang. Wird mich vermutlich auch höchstens noch einmal treffen. :D
#446901
Hallo Festus,

kann es sein, das Du dich da etwas verrannt hast?
wegen Ablauf der 5 Jahre verlängern.
Nur noch gültig bis 2029
Nachdem Du offenbar sowieso alle fünf Jahre den Lappen verlängern musst, erreichste den Ablauf der 15-Jahres-Frist sowieso nicht!?
Aufzuregen ist vielmehr über diesen EU-Irrsinn an Führerscheinen! Offenbar haben da aber mal wieder irgendwelche Lobbyisten sehr "gute" Arbeit geleistet :evil: :mauer

mfG
Axel
#446908
Hallo Axel,
verrannt ist relativ.. :lol: Der EU Irrsinn ist schon Hammer.. :roll: Ich habe zur Zeit glaube ich 18 Fahrerlaubnisse und so 4 Schlüsselzahlen... 8)

Axel postete,
Nachdem Du offenbar sowieso alle fünf Jahre den Lappen verlängern musst
Tja, das ist der Punkt, eben nicht. Ich lasse eine meiner befristeten Fahrerlaubnisse verlängern. Nicht meinen Führerschein.
würde ich jetzt im suff den Lappen abgeben müssen, hätte ich keine Besitzstandswahrung. Ich hätte nur noch das Recht auf den heute gültigen Führerschein. Müsste Kl. CE und so weiter nach heutigen Bedingungen machen. Der Besitzstand für 7,5 plus Tandem, basierend auf dem alten KL. 3 wäre weg.

Soviel dazu, warum ich eigentlich keinen neuen Führerschein haben möchte. Bzw. sollte.

So, nun gibt es 2 alte Führerscheininhaber. einer lässt nix verlängern, brauch er nicht. Er lässt sich seinen alten Lappen auf neuen EU-Schein umschreiben, und behält die Gültigkeit aller alten Scheine. Stichtag 2033.

Der Andere Inhaber, lässt alle 5 Jahre die Fahrerlaubnis X verlängern und bekommt Gültigkeit nur noch 15 Jahre. ??? Wieso??

Kein neuer Führerschein, das Führerscheinausstellungsdatum heißt z.Bsp. 1980. Also vor 2013.

Wieso gibt es zweierlei Recht? Und nehmen wir mal an, ja ich weis, es wird es nie geben!! Den der brave deutsche geht immer gebückt und lügt sich jede Verordnung zurecht das es passt.

Aber nehmen wir mal an, es gibt eine neue Verordnung, die Vielleicht Geld oder sonst was zur Folge hat! Ist der Früher ablaufende Führerscheininhaber 4 Jahre früher fällig! weil er Fahrerlaubnisklassen verlängern musste... wollte. So wie es im Merkblatt steht und wie es gehandhabt wird, ist das für mich Behördenwillkür.
siehe hier:
Ab dem 19.01.2013 wird der neue EU - Führerschein verpflichtend ausgegeben. Alte Führerscheine können freiwillig umgetauscht werden, ihre Gültigkeit bleibt bis zum 19.01.2033 bestehen.
Und sprich mal normale Menschen an, (ohne Hobby oder Beruf)das Ihr Führerschein befristet ist, die lachen darüber, so ein Quatsch. Aber es ist ja alles nicht so wichtig, ich weis. Man verlängert noch einmal, dann ist eh Zeit zum sterben... oder wollen wir Schmarotzer sein? die unsere Rente in Anspruch nehmen... :ironie
#446913
Moing Festus,
Ich lasse eine meiner befristeten Fahrerlaubnisse verlängern. Nicht meinen Führerschein.
genau das mein ich - da ganze is aber mit dem Plastik-Kärtchen faktisch aber doch wohl das selbe!? Oder bin ich zu blauäugig, wenn ich annehme, das Du die besagte Klasse in fünf Jahren "verlängerst" und dabei automatisch ne neue kriegst (evtl. walzen's ja die Karte länger - nur in welchen Geldbeutel passt die dann irgendwann noch rein :mrgreen: ) bei der das "Verfallsdatum" automatisch wieder fünf Jahre weiter hinten liegt - usw!?
Nebenbei - da bringst Du eh schon den Punkt, das die Besitzstandswahrung für'n Ar… ist - sollt ich 19.01.2033 erleben, bin 61 - und damit faktisch erst mal den Lappen los. Und das nicht nur in den Klassen >3,5/7,5to…
Will man unliebsamen Staatsformen was reinwürgen, sagt man dazu "Enteignung".

Da die "alten Lappen" noch an bis zu 10 Jahre jüngere Personen vergeben wurden, trifft das dann sogar Leutchen, die dann grade mal die 50 vollendet haben - super! Bin nach wie vor er Meinung, das sich diese Beutelschneider-EU noch rächen wird :oops: - auch das dann aber auf dem Rücken von uns allen :evil: Ob da nicht 01/33 ein böses Omen wird...

mfG
Axel

Reinhard May müsste eigentlich längst dafür
ne neue EU-Version texten - wie lang müsste das dann aber sein :shock:
#446915
Hallo Zusammen,

noch einmal. Es wird zwischenFahrerlaubnis und Führerscheindokument unterschieden.

In §23 der FEV steht die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis und deren Beschränkungen. Für die "normalen" kleinen Klassen bleibt diese weiterhin zeitlich unbeschränkt. Da hat sich nichts geändert.

In $24a der FEV steht die Gültigkeit der Führerscheindokumentes.
Dieser ist jetzt befristet. Die Verlängerung ist ein rein formaler Akt.

Axel hat es richtig erkannt, wir Alten mit Fahrerlaubnis CE erhalten alle 5 Jahre wenn wir den CE verlängern ein neues Führerscheindokument mit dann wieder 15 Jahren Gültigkeit und erneuerte befristete Fahrerlaubnis in der Klasse CE für 5 Jahre. Also gerade für uns hat sich hier nichts geändert.

Bedenkt auch, fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, fahren ohne Führerschein "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Es gibt sicherlich Schlimmeres, über das man sich Aufregen muss.
Wir könnten dies ja über einen Volksentscheid einmal klären. Aber an der Beteilung bei der letzten Wahl sieht man, wie das Volk zur Mitbestimmung steht.
#446966
Hallo Zusammen, hallo festus,

da ich ja direkt von festus angesprochen wurde, will ich auch mal was schreiben.

Jürgen hat ja schon alles richtig erklärt - da gibt es nichts mehr hinzu zu fügen.

Zu festus Beispiel
festus hat geschrieben:...
So, nun gibt es 2 alte Führerscheininhaber. einer lässt nix verlängern, brauch er nicht. Er lässt sich seinen alten Lappen auf neuen EU-Schein umschreiben, und behält die Gültigkeit aller alten Scheine. Stichtag 2033.

Der Andere Inhaber, lässt alle 5 Jahre die Fahrerlaubnis X verlängern und bekommt Gültigkeit nur noch 15 Jahre. ??? Wieso??
...
Der erste alte Führerscheininhaber der nur umschreiben lässt und keine Klassen verlängert, bekommt den neuen FS auch nur für 15 Jahre und nicht bis 2033 (vorausgesetzt die Umschreibung erfolgte nach den 19.01.2013)


Der EU Fahrerlaubnis Regelung kann ich als "nur Klasse 3" Besitzer eigentlich nur Positives abgewinnen - ich darf jetzt doch einiges mehr als vorher.

Das mit der Aufteilung bis 3,5, 7,5, >7,5 und Busse finde ich für Neuerwerber auch nicht so schön, hier hätte man die "kleine" Fahrerlaubnis weiterhin bis 7,5 t lassen sollen (dann hätte man sich auch den "Feuerwehr-Führerschein" sparen können).

Das mit der separaten Anhänger-Erlaubnis finde ich aber wiederum ganz gut.

Glückauf
Lutz
#447010
Hallo Lutz und alle anderen,
danke für dein schreiben. Um dir zu widersprechen, muss man ins Eingemachte. :lol: Aber darum geht es ja. Fachwissen bezogen auf die Sache, nur so kommt was heraus. Ich dachte eigentlich es kämen mehr Rückmeldungen, um Fakten zu sammeln. Aber es hat sich ja jetzt erledigt! 8) Und ich habe die letzten Stunden mehrfach gedacht, ich brauch neue Pillen... :lol:

So, meine Gedanken im einzelnen.

Als erstes!
Jürgen postete
noch einmal. Es wird zwischenFahrerlaubnis und Führerscheindokument unterschieden.
Ich weis nicht ob man das sooo noch unterschreiben kann.. :? :lol: :lol:

Hallo Lutz, ja die 7,5 Tonnen sind ja das Hauptproblem in Europa...weil es sie nirgends gibt außer hier.. :lol:

Aber nun zum Sachverhalt!

Ich holte vor 14 Tagen meine FE Verlängerung, bekam ein Merkblatt mit zur Info. Las es durch und wurde stutzig. Wegen Gültigkeit meine FS nur noch 15 Jahre. Darauf ging ich zur Führerscheinstelle um mich zu informieren. Bekam dort Info ohne Erklärung. (Er bräuchte mir nix dazu zu sagen....usw) Was im übrigen ein Nachspiel haben wird, für die Person dort.

Als ich mich jetzt noch mal mit dem Merkblatt befasste, (auch im Internet bei der Druckerei) wurde mir klar die haben recht.... wenn das auch sehr ...naja fragwürdig ist. Meiner Meinung nach.

Hier erst mal die Druckerei, wegen Urheberrechte.http://www.juenglingverlag.de/produkte/ ... 1431113001

Das Merkblatt als PDF:
http://www.juenglingverlag.de/static/mu ... 113001.pdf

Hier ein Bild meines Merkblattes: (vor 14 Tagen ausgehändigt bekommen)
910

Und hier das aktuelle aus dem Internet:
911

So, ich habe beim einscannen mehrmals gezweifelt ob es jetzt stimmt was ich denke und sehe.. :cry: Einmal war es richtig, einmal war es falsch.... Na ja lest euch mal beide durch... wer findet die Veränderung? :idee
Es muss wohl noch zu mancher Fragerei gekommen sein... wenn dort was verändert wurde... hätte der Sachbearbeiter der FS-stelle das von mir gezeigte Merkblatt mit mir durchgesprochen.... würde das anscheinend nicht-korrigierte nicht weiter ausgegeben....
8)

Aber was solls...immer schön das Genick einziehen und nix hinterfragen... :mrgreen: :mrgreen: äh Lutz...abschleppen-schleppen ist auch nimmer so einfach...seit... ach das lassen wir aber.. :ironie

Schöne Pfingsten allen...
#447018
Hallo Festus,

der zweite Satz wurde gestrichen :lol:

Naja, ich sehe sowas recht sportlich (wenn kein zusätzlicher Auswand entsteht) und denke -schön, das auch Behörden Fehler machen.

Also: mein erwirbt die (eine) Fahrerlaubnis und bekommt hierüber eine "Urkunde", den Führerschein, die allerdings nur noch eine begrenzte Gültigkeit hat. Die Fahrerlaubnise bleiben in ihrer Befristung davon unberührt.


Irgendwie liebe ich die Deutsche Genauigkeit auch ein wenig und muss dabei an einen historischen Vortrag in der Landesfeuerwehrschule Celle - äh, jetzt Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, denken.
Ich hatte das Glück, das ich gerade einen Lehrgang in Celle gemacht habe, wo abends ein älterer Kamerad etwas über seine Feuerwehrzeit in den Kriegsjahren berichtete.
... er wollte Kradmelder werden und brauchte den "Führerschein", also übte er fleißig auf den Gelände der Feuerwehrschule mit den Krad das fahren. Die "Prüfung" bestand darin, das er bei der Polizei dann die Frage gestellt bekommen hat "Was steht in §1 der StVO mein Junge?" - Er hatte natürlich die StVO auswendig gelernt und bekam somit seiner "Führerschein" für Kräder.
Soviel zur Vorgeschichte und jetzt die Stelle mit der Deutschen Genauigkeit:
In den späteren Kriegjahren gab es immer weniger Kraftfahrer mit LKW-Schein bei der Feuerwehr, jetzt wurden diese Führerscheine praktisch blanko verteilt, wo nur noch der Name eingetragen werden müsste.
""Man dürfte ja kein grosses Feuerwehrfahrzeug ohne Führerschein fahren - nein das geht ja garnicht!""

Glückauf
Lutz
#447262
Hallo Festus,

auch im ersten Merkblatt steht nichts Falsches. Man muss den zweiten Satz nur langsam und richtig lesen. :D

Außerdem ist ein solches Merkblatt kein amtliches (rechtlich bindendes) Dokument selbst wenn es vom Amt verteilt wird.
#447558
Hallo,

bei der Gültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheindokumentes muss man zwei Dinge unterscheiden:

1. Befristet erteilte Klassen: Dies betrifft die LKW- und Busklassen, für Erwerber seit ca. 1998 auch die Klassen C1/C1E, wer früher Klasse 3 hatte, bekommt die ja unbefristet.

2. Ein in der Gültigkeit beschränktes Führerscheindokument, das ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchung, einfach nur mit Antrag und neuem Passbild, neu erteilt werden kann.

Im vorliegenden Fall geht es um Fall 2,
Fall 1 wurde ja schon vor Jahren auch für Altinhaber der Klasse 2 (Klasse 3 betrifft es nur am Rande) geändert. Der angesprochene "Besitzstand" kam da auch nicht zum tragen, da auch Altinhaber der Klasse 2 spätestens zum 50. Geburtstag eine neue Fahrerlaubnis beantragen müssen und dazu neben Antragsformular und Paßbild auch noch die vorgeschriebene ärtzliche Untersuchung vorweisen müssen.
Bei Fall 2 ist eben genau das nicht der Fall. Es gibt hier augenscheinlich genau einen Nachteil: Ein ab Anfang 2013 ausgestellter Führerschein ist erstmal nur 15 Jahre gültig, dann muss mit neuem Antrag und neuem Passbild ohne sonstige Untersuchungen oder ähnliches ein neuer beantragt werden. Wer nun keinen neuen Führerschein seit 2013 beantragt hat, dessen Führerschein wird eben erst 2033 (also nach 20 Jahren Übergangsfrist) ungültig. Ok, der mit Führerscheindokument ab 2013 muss ihn schlimmstenfalls 5 Jahre früher beantragen, das ist der einzige Nachteil, den ich hier sehe. Ob man darum solch ein Aufhebens machen muss? Da gab es weit tiefgreifendere Änderungen im täglichen Leben, über die keiner irgendwo auch nur ein Wort verloren hat.

Gruß,
Michael

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