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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#454394
Hallo zusammen,

nach elf Monaten Restauration und Vorbereitung hatte unser „Mog vom Großvater“ Anfang der Woche TÜV-Termin und hat ohne Mängel bestanden.
Voller Vorfreude sind wir heute zur Zulassungsstelle und wollten den Unimog nun seit 30 Jahren Stilllegung wieder anmelden.

Leider wurde uns die Anmeldung bei der Zulasungsstelle verwehrt mit der Aussage: „ Es fehlen die Standgeräuche und die Fahrgeräusche (in Dezibel) im alten Fahrzeugbrief!“ „So kann dieses Fahrzeug nicht angemeldet werden!“

Stimmt, im alten Fahrzeugbrief von 1955 wurde kein Eintrag darüber gemacht.
War schon ein kleiner Schock. :shock:

Jetzt meine Fragen an Euch:
1. Habt Ihr Angaben über die Standgeräuche und die Fahrgeräusche vom 401 ?
2. Wie habt Ihr euren 2010/401/411 angemeldet?
3. Wie komme ich an diese Angaben, weil selber Messen bestimmt nicht akzeptiert wird.
4. Brauche ich jetzt nur für die Dezibel-Werte eine Vollabnahme beim TÜV?



Vielen Dank für Eure Hilfe

Infos zum Mog:
Model 401.101, Baujahr 1955
Dateianhänge:
Test1234.jpg
Test1234.jpg (82.17 KiB) 2294 mal betrachtet
#454396
Hallo Ralph!
Habe mal ein Bild gemacht von einem Fahrzeugbrief eines 411 wo die Geräuschentwicklung in phon angegeben ist, hoffe du kannst damit was anfangen.
#454401
Hallo Hannes

das hast du super gemacht, echt toll was du schon für die Community leistest. :spitze
Sofern das Build als Nachweis dienen soll, muss zumindest daraus hervorgehen, dass der Brief auch tatsächlich von einem Mog stamm, also die ganze Briefseite fotografieren und die Fahrgestell-Endnummer unkenntlich machen, z.B. 401.102. 005xxx.
Daraus kann dann die Zuordnung zum Fahrzeug nachgewiesen werden.
#454420
Hallo Hannes, hallo Helmut,

erstmals vielen Dank für eure schnelle Antwort! Hannes Dir nochmal vielen Dank für den Auszug aus Deinem Fahrzeugbrief. Ist mir eine große Hilfe!

Hoffentlich reicht das der Zulassungsstelle als Nachweis. Werde es am Montag direkt noch mal versuchen.

Aber was müsste ich tun, wenn sie diesen Nachweis nicht akzeptieren?
Wie müsste man dann vorgehen?

Vielen Dank im Voraus!

Euch einen schönen Feiertag

Ralph
#454423
Hallo Ralf
Aber was müsste ich tun, wenn sie diesen Nachweis nicht akzeptieren?
Wie müsste man dann vorgehen?
ich weiß nicht, was ich sonst noch tun könnte, obenan ist für solche Fragen den zuständigen Ansprechpartner festgepinnt, lesen müsstest du es schon selber.
#454432
Hallo,

hat der Unimog eine Vollabnahme oder nur eine neue HU bekommen? Im ersten Fall müßte der TÜV alle nötigen Daten für die Zulassungsstelle im Gutachten aufführen, wenn da also was fehlt, dort nochmal nachfragen. Im zweiten Fall ist der Fahrzeugbrief weiterhin gültig. Wenn da im alten Brief die Werte nicht drinstehen, ist das das Problem der Zulassungsstelle. In den grauen Pappbriefen waren auch die Fahrzeugmaße nicht angegeben sondern nur die der Ladefläche. Ich kenne zwar einige, wo diese fälschlicherweise in die neuen Papiere als Fahrzeugmaße übernommen wurden, aber keine, denen aufgrund fehlender Angaben die Zulassung verweigert wurde.

Klar, man könnte jetzt bei Mercedes die Datenbestätigung anfordern. Die gibt es aber m.W. nicht umsonst. Warum sollte man denn hier teures Geld investieren, wenn die Zulassungsstelle ihre Arbeit nicht richtig macht?

Gruß,
Michael
#454434
Hallo Ralph,

nach Auskunft von meinem Bruder (Prüfingenieur bei der KÜS) koennte die Fahrzeugart von Relevanz sein, nämlich Zugmaschine oder Zugmaschine Ackerschlepper.

Letztere waren möglicherweise von solchen blödsinnigen Eintragungen befreit und das kann demzufolge heute nicht anders sein.

Es ist auch nicht Aufgabe des Straßenverkehrsamts solche Eintragungen zu verlangen wenn der TÜV die Eintragungen im Fz Brief bestätigt hat durch die Abnahme.

Ich würde mir das nicht gefallen lassen und auf die Zulassung bestehen. Meist hilft dann schon die Frage nach dem Abteilungsleiter weiter.
#454530
Hallo Helmut, Micheal, Michael (Michimog),

ich danke euch für eure Antworten!

Helmut: Ich habe Deinen Bericht „Datenkarte, Datenblatt, Reifenfreigabe Bescheinigungen“ gelesen und habe sogar schon vorher telefonisch bei Mercedes Unimog Vertretung Neuwied nachgefragt. Die konnten mir erst mal nicht helfen. Ein Datenblatt anfordern will ich noch nicht, da finde ich hat Michael recht, warum bezahlen wenn man erst andere Möglichkeiten ausprobieren kann. Dennoch vielen danke für Deine Antwort Helmut.

Michael: Der TÜV hat nur bei mir eine HU gemacht. Dachte zwar ich müsste eine Vollabnahme machen, aber die brauchte ich wohl nicht. Hatte dem Prüfer aber gesagt, dass das der Mog 30 Jahre abgemeldet war. Werde jetzt am Montag einen neuen Versuch bei der Zulassungsstelle starten.
Habe jetzt ja dank Hannes eine Kopie vom Brief eines 411 mit Geräuschangaben. Gebe Dir aber Recht, wegen der fehlenden Standgeräusche jemand die Zulassung zu verweigern ist schon etwas merkwürdig. Danke Dir!

Michael (Michimog): Werde das mit dem Ackerschlepper mal ausprobieren. Ist ein guter Tipp, Danke.
Vielleicht kann ich ja alles umgehen, wenn ich den Mog als Ackerschlepper anmelde. Montag besuche ich die Zulassungsstelle nochmal. Sollten alle Stricke reißen, werde ich auch nochmal mit dem Abteilungsleiter reden. Auch Dir Danke.


Viele Grüße aus dem Westerwald

Ralph
#454581
Hallo Ralph

KBM in Neuwied ist da nicht sehr kompetent. Die Unimog-Mitarbeiter der ehemaligen Fasieco-Manschaft sind jetzt in Andernach.
Aber was müsste ich tun, wenn sie diesen Nachweis nicht akzeptieren?
ob du von dort eine Bescheinigung benötigst oder nur Hilfestellung, wäre halt zu klären. Ein Händler kann keine Bescheinigungen ausstellen, das kann nur der Hersteller..
Ich habe von Wörth allgemeine Unterlagen zu einem Fahrzeugbaumuste erhalten, kostenlos versteht ich. Man muss mit den Leuten nur sprechen. Kosten entstehen in der Regel nur, wenn für das Fahrzeug-bezogene Daten offiziell bescheinigt werden. Sofern keine Unterschrift notwendigist, sind Kopien immer kostenlos gewesen, zumindest bei mir.
Sofern der alte Brief noch vorhanden ist und nicht ungültig gemacht wurde, ist der nach wie vor gültig, auch nach 30Jahren, das solltest du ganz klar herausstellen. Vorausgesetzt, du wechselst nich die Zulassungsart, z.B. von Zugmaschine in Zugmaschine/Ackerschlepper.
Kreis oder Stadt Neuwied?

Grüße ob de Hüh :wink:
#454803
Moin Ralph !
bis 01.01.1956 keine Heizung und Lüftung im geschlossenen PKW ... Fahrgeräusch* § 40 StVZO. vor 01.01.1957 keine ... Fahrgeräusch* § 22a StVZO. bis 01.04.1957 ...
Das habe ich rausgefunden,weil mein Nachbar eine Harley mit einem SEHHHR lauten Auspuff hat,der Rahmen ist von ca,1956.
Es gab damals keine Lärmbeschränkung,also auch keinen Eintrag.Das sollen die mal nachsehen.
Gruss christian :mog2
#454829
Hallo,
Sofern der alte Brief noch vorhanden ist und nicht ungültig gemacht wurde, ist der nach wie vor gültig, auch nach 30Jahren, das solltest du ganz klar herausstellen.
Korrekt. Sonst hätte der TÜV auch nicht nur eine HU gemacht sondern man hätte dir gleich gesagt, dass du eine Vollabnahme brauchst.
Vorausgesetzt, du wechselst nich die Zulassungsart, z.B. von Zugmaschine in Zugmaschine/Ackerschlepper.
Das wiederum geht nur nach entsprechendem Gutachten beim TÜV. Von sich aus kann (darf) das die Zulassungsstelle sowieso nicht ändern. Und dann wiederum kämen die einzutragenden Werte vom TÜV mit dem Gutachten.

Gruß,
Michael
#455372
Hallo zusammen,

Helmut, Christian und Michael vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfen.

War dann gestern nochmal auf der Zulassungsstelle. Mit Hilfe eurer Beiträge hatte ich genug Informationen um es nochmal zu probieren.
Hatte jetzt die Kopie von Hannes Brief mit den Fahrgeräuschen vom 411 dabei. Hannes Dir nochmal vielen Dank dafür!!
Habe mir vorsichtshalber mal eine Umrechnungs-Tabelle für „phon“ im Internet gesucht und mitgenommen.

Habe es dann nach einigem diskutieren geschafft den Unimog 401 anzumelden. Eigentlich wollten Sie die Kopie von Hannes Brief nicht akzeptieren.
Aber die Zulassungsstelle hat dann zugegeben, dass diese Angabe der Fahrgeräusche ja auch nicht „lebensnotwendig“ ist.

So haben Sie die Angaben von Hannes Brief übernommen.

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