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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#457840
Hallo,
habe mir einen U1000/424, Bj.77 zugelegt.
Ist als LOF.Zugm. Ackerschlepper (grünes Kennzeichen) im Brief eingetragen

Das mit dem grünen Kennzeichen klappt leider nicht mehr.

Nun meinen Frage; wie jetzt am sinnvollsten und kostengünstigen Zulassen?

Alternative A: H-Kennzeichen
=> 192,-€ Steuern; Versicherung ?
Vorteile: ? Nachteile: -kein landw. Anhänger mit Folgenkennzeichen
HU wie oft ?

Alternative B: LOFZugAckerschlepper schwarzes Kennzeichen
=> Steuern (zlg. Gesamtgew. 6,8t) ?; Versicheurng ? (Fahrenschreiber notwendig ?)
Vorteile: ? Nachteile: ?
HU wie oft ?

Alternative C: ????

Besten Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruß
Jens
#457939
Hallo Jens,

ich will mal versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Versicherung
da musst Du wohl oder übel selbst bei verschiedenen Versicherern anfragen was die bieten.
Eine Oldtimerversicherung ist nicht unbedingt an ein H-Kennzeichen gebunden, hat aber meistens viele Einschränkungen bei der Nutzung des Fahrzeuges.
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen braucht auch nicht unbedingt eine Oldtimerversicherung.
Schaumal links unter "Unimog-Händler-Übersicht :wink:

Hauptuntersuchung
die Firsten dazu sind nur vom zGG bzw. bbHG abhängig und haben nichts damit zu tun, wie das Fahrzeug zugelassen ist (Ausnahme Rotes-Kennzeichen)
Dein 1000er Unimog (7,5 t zGG, bbHG > 40 km/h) muss jährlich vorgeführt werden.
Anm. lof-Zugmaschinen haben (meist) eine geringere Gebühr - warum auch immer?

normale Zulassung (schwarzes Kennzeichen)
Vorteile:
man kann tun und lassen was man will

Nachteile:
Fahrtschreiber nach StVZO § 57a (ab 7,5 t zGG oder bei Zugm. ab 40 KW Motorleistung)
ab 7,5 t Zuggesamtgewicht (also incl. Anhänger) Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, sowie Einbau EG-Kontrollgerät (Verordnung (EG) Nr. 561/2006)
Einfahrverbot in Umweltzonen (Ausgenommen Zugmaschine Ackerschlepper/Geräteträger)

Oldtimer Zulassung (H-Kennzeichen)
Vorteile:
man kann tun und lassen was man will
kein Fahrtscheiber oder EG.Kontrollgerät (Lenk- und Ruhezeiten) auch wenn über 7,5 t/40 KW
Einfahrt in Umweltzonen

Nachteile:
Oldtimergutachten erforderlich
nur "historische" Umbauten


und noch ein Wort zu den zul. freien Anhängern
bei denen ist die Zulassung (Oldtimer, normal, steuerbefreit) des Zugfahrzeuges völlig egal.
Bei den typischen lof-Transportanhänger (Gummiwagen, Rolle) müssen diese vier Voraussetzungen erfüllt sein
- nur in lof-Betreiben (das übersehen viele, die damit rumfahren)
- nur lof-Zweck
- nur hinter Zugmaschinen
- max 25 km/h (Geschwindigkeitsschilder!)


alles ohne Gewähr auf Vollständigkeit :!:


Glückauf
Lutz
OM352 Kurbelwellenabdichtung

Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile:[…]

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