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#463731
Hallo in die Runde,

mal ne Frage zur Drosselung um die Kiste im LoF bereich zu bewegen.

Wie ist eine Drosselung bezahlbar zu realisieren.

In der SuFu habe ich eine "elektronische" Drossel gefunden, die preislich deutlich über 1000 Eur liegt. Gibt es auch eine Mechanische, d.h. eine Vorrichtung, die die Schaltung Getriebe beschränkt?

Halunkengrüße
Jörg

Falls jemand wissen möchte warum ich Frage: Könnte wohl die Kiste mit 80 km/h als selbsfahrende Arbeitsmaschine zulassen, möchte aber auch Anhänger ziehen.
#463735
Hallo,
Falls jemand wissen möchte warum ich Frage: Könnte wohl die Kiste mit 80 km/h als selbsfahrende Arbeitsmaschine zulassen, möchte aber auch Anhänger ziehen.
In dem Zusammenhang verstehe ich die Frage nach Drosselung nicht. Der einzige Grund für eine Drosselung ist die Fahrerlaubnis der Klassen L oder T. Damit dürftest du aber auch keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 80km/h fahren. Oder hast du nur Klasse C1 bzw. C ohne E, das würde den Zusammenhang mit Anhängern erklären?

Gruß,
Michael
#463753
Hallo Jörg,

ich kann mich nurder Verwunderung von Michael anschließen.

Was willst Du eigentlich. Erst Selbstfahrende Arbeitsmaschine, jetzt LOF Zugmaschine.

Wenn Du den entsprechenden Führerschein hast wie geschrieben, warum meldest Du den Unimog nicht einfach als das an was er ist. Dann kannst Du ihn auch so nutzen wie Du willst.
#463754
Hallo
mechanische Drosselung durch sperren von Gängen mittels angeschraubtem Blech mit plombierten Schrauben ist möglich,
das ist leider nicht mehr Gesetz-konform. Dieses war biz zur Änderung der StVZO bzw FZO erlaubt, heute leider nur noch von zugelassenen Systemen, die auch nur von zugelassenen Werkstätten eingebaut werden dürfe.
Die Frage wurde aber bereits mehrfach ausführlich diskutiert.
#463781
Hallo,
Es geht um die Zulassung. Habe C1E, aber an eine Arbeitsmaschine kann ich keinen Anhänger nutzen, es sei denn er trägt erforderliche Teile der Arbeitsgeräte.
Ich verstehe es immer noch nicht. Mit C1E darfst du hinter einem als "Zugmaschine" oder "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" zugelassenen ungedrosselten 406er Anhänger bis zu einem zul. Gesamtgewichtes des Zuges von 12t mitführen. Je nach 406 ist dessen eigenes zul. Gesamtgewicht bei ca. 6t, da bleibt nochmal das gleiche für Anhänger.
Drosselst du das Fahrzeug auf 40 oder 60km/h muss gleichzeitig eine Eintragung als "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" erfolgen und das Fahrzeug muss auch tatsächlich für LoF-Zwecke eingesetzt werden, damit Klasse T (bis 60km/h, auch mit Anhängern) bzw. Klasse L (bis 40km/h, mit Anhängern jedoch nur mit zulassungsfreien LoF-Anhängern bis 25km/h) jeweils ausreicht. Dann solltest du vielleicht besser einen Traktor kaufen anstatt einen Unimog zu kastrieren.

Gruß,
Michael
#463843
Zum Problem: Der 406 ist ein 419 und war noch die in D zugelassen. Jetzt gibt es jemanden, der hat ihn als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen, das sollte irgendwie möglich sein, da arbeite ich dran. Das Problem ist aber das diese Fahrzeugzulassung keine Möglichkeit hat einen Anhänger mitzuführen, nur wenn er zum Transport von z.B. Anbauteilen für die Arbeitsgeräte genutzt wird.
Nun ist es mir nicht so wichtig, dass er unbedingt 80 fahrt. 60 reichen aus. Es soll nicht zu Treffen gehen, sondern ein Arbeitsgerät in der Landwirtschaft werden. Lieber einen Anhänger für Holz und Erde mit einem 60kmhler fahren als mit Schweißringen unter dem Armen unterwegs zu sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre nicht mal so hoch wie der Preis der elektronischen Drossel, da kommt man ins Grübeln, den Bereich der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Rechnen.
#463844
Hallo
wo ist denn wirklich das Problem. Es ist vollkommen wumpe, ob ein Zugmaschine 40, 60 oder 80Km/h schnell ist, lediglich die erforderliche FSK ist anders. Einen 419 zuzulassen geht, egal ob Selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Zugmaschine nur per Einzelabnahme, es gibt dafür weder ABE noch ECE.
Du machst die Sache sehr kompliziert, ist aber eine ganz normale Einzelabnahme.
Ich habe gehört, das jemand einen kennt, dessen Schwager eine Schwester hat...... ist doch nicht relevant. Es gibt hier eine präzise Angabe des Ansprechpartners für Zulassungsfragen bei Daimler in Wörth. Vielleicht solltest du jemand fragen, der davon Ahnung hat.
Und noch eines sei angemerkt, freundlichkeitshalber unterschreibt man hier mit einem Gruß und seinem Namen.
H(Mod)
#463845
Hallo,

das Thema mit der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist klar. Aber warum Drosselung auf 60? LoF-Zugmaschine geht auch über 60 oder müssen es unbedingt schwerere Anhänger sein, so dass Klasse C1E nicht reicht?

Bei Nutzung von Klasse T aber dran denken: Erfolgt die Fahrt zu einem nicht-LoF-Zweck, ist es auch dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wenn das Gespann sonst in Klasse CE fallen würde, du aber nur C1E hast. Da hilft dann auch die Drosselung nicht.

Gruß,
Michael
#463891
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo
mechanische Drosselung durch sperren von Gängen mittels angeschraubtem Blech mit plombierten Schrauben ist möglich,
das ist leider nicht mehr Gesetz-konform. Dieses war biz zur Änderung der StVZO bzw FZO erlaubt, heute leider nur noch von zugelassenen Systemen, die auch nur von zugelassenen Werkstätten eingebaut werden dürfe.
Die Frage wurde aber bereits mehrfach ausführlich diskutiert.

Hallo Helmut,

das wundert mich, denn im Oktober 2014 hat mein TÜV-Ingenieur das noch ohne Probleme am 1400er abgenommen. Einbau des Blechs erfolgte in einer Landmaschinenwerkstatt (hätte man aber auch genauso gut selber machen können) und anschließend damit zum TÜV.
Eine Einbaubescheinigung wurde hierzu nicht verlangt, lediglich eine kurze Probefahrt mit GPS Gerät zur Ermittelung der Höchstgeschwindigkeit, Prüfer hat zwei Fotos gemacht und ein paar Tage später habe ich das Gutachten bekommen.

Ich denke das Mittel der Wahl ist hier die Absprache mit einem TÜVler im Vorfeld des gepanten umbaus. Der wird genau sagen können was er für voraussetzungen stellt.

Gruß
Daniel
#463942
Hallo,
wo is das Problem?
7,5to hat mein 406 auch, alter 3er umgeschrieben ebenso - warum sollt ich den Mog dann kastrieren???
Na, weil er eben:
+ Anhänger mit 2 Achsen
ziehen will, sonst wäre mit C1E (alter 3er) eben bei einer zul. Gesamtmasse des Anhängers von 4,5t Schluß.
Ausnahmen wären eben, falls CE(79) aus der Umschreibung des alten 3ers vorhanden ist, noch folgende möglich:
1. Tandemachsanhänger unter 1m Achsabstand oder
2. zulassungsfreie Anhänger. Dafür müßte der Mog dann als "Zugmaschine" bzw. "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" zugelassen sein und die Anhänger im LoF-Betrieb genutzt werden und mit 25km/H-Schildern gekennzeichnet werden. Damit dürfte dann aber auch das ganze Gespann nur mit 25km/h gefahren werden.

Gruß,
Michael
#463945
Hallo,
sonst wäre mit C1E (alter 3er) eben bei einer zul. Gesamtmasse des Anhängers von 4,5t Schluß.
pauschale Aussage die so nicht stimmt wie Du auch selber weist. (allein schon der Unterschied zwischen altem 3er und EU-Klassen) Aber das Thema wurde oft genug durchgekaut und sollte in der Wissens-Datenbank ausführlich nachzulesen sein.

Wie dir wohl auch ist für mich noch immer nicht erkennbar, warum hier eine schnell laufende Zugmaschine kastriert werden soll. Irgendwie hat da Jörg scheinbar was falsch aufgeschnappt.

mfG
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