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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#464857
Hallo zusammen,

die Bescheinigung zur Umschlüsselung von Mercedes ist mittlerweile kostenpflichtig. Wenn ein Fahrzeug keine Heckzapfwelle und keinen Heckkraftheber und man eine Umschlüsselung in Zugmaschine Ackerschlepper (8710) möchte, kommt ma also nicht drum rum.

Wenn man ihn jedoch in Zugmaschine Geräteträger (8720) umschlüsseln möchte ist laut TÜV Prüfer auch eine Bescheinigung erforderlich. Meiner Meinung nach ist der Unimog ja der Geräteträger schlecht hin und wird als solcher ja auch immer beworben, folglich müsste hier doch eigentlich gar keine Bescheinigung erforderlich sein.

Welche Erfahrungen habt ihr bei den Umschlüsselungen gemacht, gibt es auch TÜV Prüfer die bei Umschlüsselung in Zugmaschine Geräteträger (8720) auf eine Bescheinigung vom Hersteller verzichten?

MfG Andreas.
#464865
Hallo
die Bescheinigung zur Umschlüsselung von Mercedes ist mittlerweile kostenpflichtig.
wieso mittlerweile, :roll:, die Bescheinigungen sämtlicher Art waren schon immer kostenpflichtig.Zumindest kenne ich das so seit Ende der sechziger Jahre des vorigen Jahrtausends. Die Kosten der Bescheinigung sind im Verhältnis zum Anschaffungspreis marginal, vereinfachen das Procedere aber ungemein.
Umsonst ist noch nicht einmal der Tod. :|
PS: 8710/20 etc gibt es nicht mehr.
#464868
Hallo, bei mir hat der Prüfer Zugmaschine Geräteträger eingetragen (406 Vollagrar), er meinte es sind keine Unterlenker dran(waren zu dem Zeitpunkt nicht angebaut, Rest vom Kraftheber aber schon), Geräteanbaumöglichkeiten seien aber vorhanden(Anbauböcke und Hubarme)also Zugmaschine Geräteträger, ging auch ohne Bescheinigung von Mercedes.
Mfg
Lukas
#464883
Hallo,
die Bescheinigung zur Umschlüsselung von Mercedes ist mittlerweile kostenpflichtig.
Waren sie, wie Helmut schon schrieb, schon seit mehreren Jahrzehnten. Kann aber durchaus sein, dass sie früher im Vergleich etwas billiger waren.
Wenn ein Fahrzeug keine Heckzapfwelle und keinen Heckkraftheber und man eine Umschlüsselung in Zugmaschine Ackerschlepper (8710) möchte, kommt ma also nicht drum rum.
Liegt im Ermessen des Prüfers. Es gibt keine Vorschrift, dass eine Zugmaschine Ackerschlepper Zapfwellen und/oder Heckkraftheber haben muss. Sonst würde die Herstellerbescheinigung auch nichts nutzen.
Wenn man ihn jedoch in Zugmaschine Geräteträger (8720) umschlüsseln möchte ist laut TÜV Prüfer auch eine Bescheinigung erforderlich.
Wenn der jeweilige Prüfer für LoF Zugmaschine Ackerschlepper eine Bescheinigung fordert, wird er sie logischerweise auch für LoF Zugmaschine Geräteträger fordern. Er sollte aber auch selbst anhand seiner Unterlagen feststellen können, ob und welche speziellen Anforderungen gegenüber der aktuellen Einstufung gestellt werden und ob diese erfüllt sind.
Welche Erfahrungen habt ihr bei den Umschlüsselungen gemacht, gibt es auch TÜV Prüfer die bei Umschlüsselung in Zugmaschine Geräteträger (8720) auf eine Bescheinigung vom Hersteller verzichten?
Es gibt Prüfer, die kennen Unimog und wissen, dass dies (zumindest bestimmte Baureihen bzw. Ausführungen, insbesondere wenn sie schon als Zugmaschine ab Werk eingetragen sind) die Anforderungen an LoF Zugmaschine Ackerschlepper bzw. LoF Zugmaschine Geräteträger erfüllen. Dort reicht entweder gar keine oder eine Kopie einer Bescheinigung eines Fahrzeuges der gleichen oder eines weitgehend identischen Baumusters. So war es mir auch problemlos möglich, mit der Bescheinigung eines 406 einen 403 umzuschlüsseln. Der Prüfer wußte, dass da im Prinzip nur ein anderer Motor verbaut ist.

Gruß,
Michael
#464884
Hallo Andreas,

Schlaumeiermodus an:
allerdings wirst Du sowieso Pech haben - die Umschlüsselung auf 8710/8720 ist schon bald seit 10 Jahren nicht mehr möglich.
Meiner wurde schon vor 8 Jahren auf die zweigeteilte und damit insgesamt sechsstellige Nummer zugelassen (89 2000).
Müßig also da drüber zudebattieren.
Schlaumeiermodus aus.

Schau also ggf ob noch andere deiner Vorgaben überholt sind?! (Führerschein? etc...)

mfG
Axel
#466327
Hallo Kollegen "höheren" Wissens

Nach einigem Lesen zum Thema LOF-Zugmaschine bin ich schon ein wenig schlauer, aber auch verwirrt.
Vermutlich kann ich auch entscheidende Texte nicht finden, also bitte ich Euch um Hilfe.
Mein 1300 L / ex Bund ist als LKW mit Plattform zugelassen, da er allein mit flacher Pritsche zum Zweck der Eintragung eines anderen Motors begutachtet wurde. Original war der Begriff >offener Kasten<.

Nun meine Frage, wie - und ob überhaupt - die Zulassung als LOF-Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen möglich ist.
Ist die Umschlüsselung tatsächlich unmöglich?
Wie kann das Zulassen dennoch möglich sein?
Welche der vielen Antworten hier im Forum führt möglichst geradlinig weiter?

Mit herzlichen Grüßen und Dank für die Antworten
Florian
#466342
Hallo und herzlich willkommen Florian,

Einen LKW, nichts anderes ist ein 1300L, zu einer LOF-Zugmaschine machen benötigt einen sehr wohlwollenden Prüfer, den dem 1300L fehlen alle normalen Attribute.
Er hat in der Regel keine Zapfwellen, Ackerschinen, Kraftheber etc.

Aus welchem Grund möchtest Du den diese Zulassungsart. Umso mehr Du uns über die Hintergründe mitteilst umso eher können wir Dir helfen.
#466361
Hallo Lothar,
warum versucht man denn so ein Fahrzeug um zu schlüsseln?
Wahrscheinlich um am Wochenende mit Hänger/ Wohnwagen fahren zu können.
Wenn man H-Kennzeichen nicht will, das Fahrzeug nicht H-fähig ist, weil evtl. noch zu neu oder zu viel umgebastelt bzw. nicht original, dann evtl. wegen Umweltzonen?

Ansonsten: Die Anforderungen für eine LoF Zugmaschine Ackerschlepper sind keine anderen als die für eine Zugmaschine. Wenn also die Anforderungen an eine Zugmaschine erfüllt werden, dürften auch die für eine Zugmaschine Ackerschlepper erfüllt sein. Beides ist aber mit dem 1300L der BW nur durch einige Umbauten zu erreichen.

Ob LoF Zugmaschine Geräteträger nochmal spezielle Anforderungen erfüllen muss, ist mir nicht bekannt.

Gruß,
Michael
#466385
Hallo, erst mal Dank für alle Antworten, und nun der Reihe nach.
kinzigsegler hat geschrieben: Aus welchem Grund möchtest Du den diese Zulassungsart. Umso mehr Du uns über die Hintergründe mitteilst umso eher können wir Dir helfen.
Danke Jürgen, es wäre eine kleine Aufbesserung meiner Mini-Rente und auch artgerechte Nutzung des MOG möglich, wenn ich in Umweltzonen fertiges Brennholz liefern könnte. Mein Auto ist nicht original genug, um das H zu bekommen. Das habe ich schon versucht.
Michael_Weyrich hat geschrieben: Ansonsten: Die Anforderungen für eine LoF Zugmaschine Ackerschlepper sind keine anderen als die für eine Zugmaschine. Wenn also die Anforderungen an eine Zugmaschine erfüllt werden, dürften auch die für eine Zugmaschine Ackerschlepper erfüllt sein. Beides ist aber mit dem 1300L der BW nur durch einige Umbauten zu erreichen.
Danke Michael, ich las auch Deine Antwort im Unimurr-Forum, und dort scheint die Situation für Dich klar zu sein. Oben schreibst Du: .......es dürfte klar sein, was wohl auf die Willkür mancher Prüfer zurückzuführen ist?

Meine Aufbauten sind leicht zu wechseln. Basis ist ein Rahmen ohne Boden mit Punkten zur Befestigung. Alles an Um- und Auf-Bauten ist möglich.

Wo finde ich denn die kompletten Bestimmungen für die Zulassung einer Zugmaschine? Ich kenne bisher nur den Punkt mit dem Verhältnis von Spurweite und Ladefläche. Suchte gestern noch lange Zeit in Forum und Netz, konnte aber nicht mehr finden als das. Gibt es mehr davon?

Liebe Grüße
Florian
#468071
Hallo,

die Bescheinigung für die Umschlüsselung hab ich nun bekommen. Den Termin beim TÜV werde ich demnächst machen.

Mich würde interessieren, wie ist denn bei euch die Umschlüsselung abgelaufen. Seid ihr trotz Bescheinigung mit dem Fahrzeug vorgefahren oder reicht es wenn man mit Fahrzeugschein und Bescheinigung zum TÜV geht? Muss im gleichen Zuge eventuell sogar auch eine HU gemacht werden, da auf der Bescheinigung steht, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befinden muss? Welche Gebühren habt ihr dafür bezahlt?

MfG Andreas.
#468073
Hallo Andreas,

normalerweise macht der TÜV die Begutachtung, z. B. § 19 (2) / 21 StVZO, für größenordnungsmäßig 80 €. Mit dem Gutachten geht man dann zur Zulassungsbehörde und lässt sich die Betriebserlaubnis erteilen (neue Papiere). Was meinst Du mit
Bescheinigung für die Umschlüsselung
mit der Du dann zum TÜV gehen willst?
#468108
Hallo Christoph,

da mein U300 keine Heckzapfwelle und keinen Heckkraftheber hat, kann ich ihn ja nicht direkt als lof Zugmaschine umschlüsseln lassen, da dies laut meiner TÜV Prüfstelle erforderlich ist. Andere TÜV Prüfstellen weichen hier gegebenenfalls davon ab. Aus diesem Grund habe ich bei Mercedes die Bescheinigung angefordert, dass er die Anforderungen an einen lof Geräteträger erfüllt. Diese Bescheinigung meine ich.

MfG Andreas.
Zuletzt geändert von hymer1987 am 30.04.2015, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
#468112
Hallo Andreas,

danke, das ist natürlich plausibel. Dann drücke ich Dir die Daumen, dass Du mit der Werksbescheinigung Erfolg hast.

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