Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#468084
Hallo Zusammen,

Wir haben daheim einen kleinen nicht profitorientierten Nebenerwerb. Sprich pfelge von Obstwiesen und eine Schnapsbrennerei. Das Gewerbe ist natürlich angemeldet und alles passt. Dazu gibt es die Brennholzgewinnung mit eigenem Walde. Aber eben alles im Kleinen gehalten.

Vor kurzem habe ich mir einen MB Trac 1000 zugelegt, der uns hier natürlich stark unterstützen soll. Nach Zulassung kam auf einmal ein Schrieb vom Zoll über Nachweiß wegen der grünen Nummer.Wir haben schon einen Deutz mit grüner Nummer wegen gleicher Begründnung. Jedoch ohne Kabine und sehr schwach auf der Brust was das Ziehen von Anhängern angeht. Für Ladewagen oder ähnliches haben wir immer die Fahrzeuge von Nachbarn geliehen, was nun auch der Trac erledigen sollte. jedoch hat uns der Zoll erklärt, dass wir kein Anrecht auf eine grüne Nummer haben.
Ironie ON: Scheint wohl genug Idioten zu geben, die in ihrer Freizeit Obstwiesen für Lau pflegen und der Natur was gutes zu geben. Daher muss jemand einschreiten und durch zusätzliche Steuer das Rennen nach Obstwiesen und die dadurch steigenden Obstwiesenpreise einzubremsen. Ironie Off

Daher mein Plan den Trac auf H Kennzeichen zuzulassen. Er ist mittlerweile 31 Jahre alt, original und wird seit 25 Jahren nicht mehr gebaut = erhaltungswürdig nach meiner Ansicht. Ich muss nur noch den Ingeneur überzeugen und ich könnte ihn auch auf Treffen bewegen. Habe mich in Helmuts link hier bei der Deuvot eingelesen und es passen alle Punkte. Nur auf eine Frage finde ich keine Antwort:

Darf ich Anhänger, z.b. Ladewagen, Anhänger, ... ohne Zulassung mit 25kmh auf der Straße bewegen, so lange das einen landwirtschaftlichen Nutzen hat? Ob der Zoll das auf dem Papier so sieht oder nicht ist ja das eine, aber wenn ich mit 3t Äpfel auf dem Anhänger oder einem Ladewagen voll Heu herumfahre , sollten ihnen die Argumente ausgehen.
Weiß jemand, wie hier die Rechtsprechung aussieht?

Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße aus Shanghai,
Matthias
#468085
Hallo Matthias,

Für mich trifft deine Beschreibung ebenso zu - bis auf das ich für die gleiche Themen einen U406 nutze und keinen MB Trac. Daher habe ich mich mit dem Thema grüne Nummer und zulassungsfreie Anhänger ebenfalls schon ausreichend beschäftigt. Es gibt hierzu auch schon mehrere Ausführungen in diesem Forum. Um hier nicht zu ausschweifend zu werden die Kurzform: das Mitführen zulassungsfreier Anhänger hinter einem Zugfahrzeug mit H- Kennzeichen ist nicht zulässig.

Gruss Chris
#468089
Servus Matthias!

Mich würde die Begründung vom Zoll Interessieren. In meiner Region (in Bayern) bekommst du ab 1ha land- oder forstwirtschaftlichen Grund vom Finanzamt auf Antrag die grüne Nummer. Wie intensiv Du ihn bewirtschaftest interessiert zunächst keinen, aber die Pflege von Streuobstwiesen und Waldflächen liegt im allgemeinen Interesse.
Erklär dem Zoll mal, wie die es sehen wenn Du im Fall eines Käferbefalls ,Kupferdrucker, Ulmensplintkäfer(selten aber auf dem Vormarsch), oder einem der anderen unlustigen Waldbewohner, kein geeignetes Gerät hast um Deiner Verpflichtung(!) zur Aufarbeitung nachzukommen und Dein Grundstück zur Keimzelle eines Flächenbefalls wird.
Auch nach einem Windwurf muss ein Wald wieder so sicher gemacht werden, daß das allgemeine Betretungsrecht gewährleistet werden kann und Du nicht in Haftung genommen wirst.
Bring diese Punkte einem Sachbearbeiter evtl. auch mal in einem persönlichem Gespräch nahe, vielleicht setzt dann logisches Denken ein :wink: .
Grüße, Andreas
#468090
moin,
Ckoepke hat geschrieben:das Mitführen zulassungsfreier Anhänger hinter einem Zugfahrzeug mit H- Kennzeichen ist nicht zulässig.
Und genau das ist falsch.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen im LoF-Einsatz bewegt werden. Egal mit was für einer Zulassung oder Kennzeichenfarbe. Einzig ein rotes 07er-Kennzeichen darf nicht derartig genutzt werden, aber dieses Kennzeichen hat ja auch nicht den Rang einer Zulassung.

ABER: die Beschränkung der zulassungsfreien Anhänger auf den LoF-Einsatz (Baugewerbe bleibt hier jetzt mal außen vor) bedeutet eigentlich auch, dass man nur für einen landwirtschaftlichen Betrieb fahren darf. Da ist dann wie gesagt das Zugfahrzeug egal.
Wenn du Mitglied bei der Berufsgenossenschaft bist sowie eine Steuernummer als landwirtschaftlicher Betrieb hast, ist das alles kein Problem. Aber als Privatperson oder Betreiber der gewerblichen Schnapsbrennerei, hast du keine Berechtigung einen zulassungsfreien Anhänger für den eigenen Bedarf zu bewegen.
andreas421 hat geschrieben:Servus Matthias!
In meiner Region (in Bayern) bekommst du ab 1ha land- oder forstwirtschaftlichen Grund vom Finanzamt auf Antrag die grüne Nummer. Wie intensiv Du ihn bewirtschaftest interessiert zunächst keinen, aber die Pflege von Streuobstwiesen und Waldflächen liegt im allgemeinen Interesse.
Und auch da scheint Bayern mal wieder einen Sonderweg zu gehen, oder die Rechtslage ist dort noch nicht angekommen.
Ich verweise auf die Petition aus dem vergangenen Jahr, als Besitzer von Streuobstwiesen (hauptsächlich aus Baden-Württemberg mit seinen durch die Realteilung sehr zerstückelten Gemarktungen) sich dagegen gewehrt haben, die grünen Kennzeichen aufgrund mangelnder gewinnorientierter Nutzung aberkannt zu bekommen. Sie argumentierten eben mit Landschaftspflege und Naturschutz. Keine Chance, die derzeitige Rechtslage lässt es (Bundesweit!!) nicht zu, ein grünes Kennzeichen abseits gewinnorientierter Bewirtschaftung zu vergeben.

Auch in Niedersachsen wurden reihenweise alte grüne Kennzeichen eingezogen und mit Nachzahlungsbescheiden bedacht, in der Regel traf es ehemalige Landwirtschaften, die den alten Schlepper noch zum Laub fahren und mähen der letzten Morgen Wiese behalten hatten. Die Rechtslage gibt es eindeutig her!
andreas421 hat geschrieben: Bring diese Punkte einem Sachbearbeiter evtl. auch mal in einem persönlichem Gespräch nahe, vielleicht setzt dann logisches Denken ein
Jedenfalls solltest du aufpassen, dass dein Sachbearbeiter nicht aus seinem Tiefschlaf aufwacht und mit einem Nachzahlungsbescheid winkt!

mfG
Fabian
#468091
Moin!

Also das Finanzamt hat sich damals an der BG-Pflicht für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft orientiert. Wenn man eine dieser Bedingungen erfüllt hat, dann klappte es auch mit dem grünen Kennzeichen.

Was auch ging wäre die Lohnarbeit (wer sagt, dass Lohn = 0 verboten ist) für einen solchen Betrieb.

Was zum Beispiel abgelehnt wurde, war das grüne Kennzeichen für einen Reitstall mit Pensionspferden, trotz Wiesen wird das nicht als landw. Betrieb anerkannt und fällt in die BG Verkehr. Wenn man nachweislich allerdings "Tierzucht" betreibt, dann sähe dies wieder anders aus....
Handgas/ Gaspedal

Hi Jörg, Um welchen mog geht's denn? Aus s[…]

Unimog u1300 OM352A Leistungssteigerung

Hallo Jonas welches Motorbaumuster hast du verbaut[…]

Hi Leute. Gestern ham wir das Getriebe getrennt u[…]

Ok, Danke für den Hinweis, hat das Pilotlage[…]