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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#469763
Hallo,
Zum Beispiel Vorschriften bei Fahrzeugen über 6 m Länge. Da ist eine seitliche Beleuchtung vorgeschrieben.
Aber sicher nicht bei dem Baujahr des Fahrzeuges, von dem wir hier sprechen. Habe ich aber schon oft erlebt, dass Prüfer den aktuellen Stand auch auf alte Fahrzeuge anwenden wollen und das Wort "Übergangsregelung" anscheinend nicht kennen.

Gruß,
Michael
#469887
Hallo,
die Frage ist aber auch, wenn das Fahrzeug zum ersten mal eine Betriebserlaubnis bekommt, welche Vorschriften gelten dann?
Nein. Die Frage ist, wann das Fahrzeug das erste Mal "in Verkehr gebracht" wurde. Dazu zählt entweder eine Erstzulassung (egal in welchem Land) oder eine andere Inverkehrbringung. Auch Betrieb ohne Zulassung auf einem Werksgelände zählt als Inverkehrbringung. Muss nur glaubhaft nachgeweisen werden können, dass es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, was 30 Jahre unbenutzt mit 0km in der Ecke stand.

Die Vorschriften dieses Zeitpunktes gelten. Natürlich gibt es ein paar Dinge, die generell nachgerüstet werden müssen, z.B. Warnblinkanlage und (Unimog ausgenommen) bei LKW z.B. Unterfahrschutz (aber auch dieser je nach Baujahr). Die stellen aber i.A. kein Problem dar.

Gruß,
Michael
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