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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#474401
Liebe Unimogfreunde,

ich beschäftige mich gerade mit der deutschen Maut auf Autobahnen und inzwischen auch auf sehr vielen Bundesstrassen.

Da ich sehr häufig mit Anhänger am Unimog unterwegs bin und es sich eigentlich nicht mehr vermeiden lässt eine der seit 1. Juli dazugekommenen Bundesstrassen zu befahren habe ich mich nun entschlossen eine OBU zur Mauterfassung einbauen zu lassen.

Nun ist mir aufgefallen, dass mein Unimog schon mit 7,5t zul. Gesamtgewicht eingetragen ist.

Bei der in kürze bevorstehenden herabstufung der Mautgrenze wäre der Unimog solo also auch schon von der Maut betroffen. (unser Firmen 7 ein halb tonner LKW übrigens auch)

Jetzt werde ich wohl noch den Unimog auf 7,49t ablasten müssen um wenigstens ein paar Jahre bis zur herabsenkung der Maut auf 3,5t noch als Solofahrzeug mautbefreit fahren zu können.

Oder hab ich da irgendwas falsch interpretiert?

Gruß Matthias
#474409
Hallo Matthias,

Du hast (leider) nichts falsch interpretiert.

Das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) in der aktuellen Fassung sagt eindeutig in $1:
...
Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,

1.
die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
2.
deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
...
Nicht diskussionsfähig sind dabei die "ab 7,5to"

Sehr wohl diskussionsfähig jedoch ist der Unimog selbst.
Hier kommt es darauf an, wie er zugelassen ist.
Wenn er als "Ackerschlepper" oder "Geräteträger" eingetragen ist, dient er nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr. Somit ist er Mautbefreit. Dies sollte aber bei Toll collect auch entsprechend registriert werden um unnötige Kontrollen und Scherereien zu vermeiden. Das schöne dieser Befreiung ist, dass sie auch dann gilt wenn ein Anhänger daran hängt.
Ist der Unimog jedoch nur als Zugmaschine eingetragen unterliegt er (und die Anhänger) der Mautpflicht.
#474438
die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
Bin gespannt, wann das "und" am Ende des Satzes durch ein "oder" ersetzt wird.

Warum soll eine Zugmaschine nicht mautbefreit sein? Die Voraussetzung ist doch "auschließlich für den Güterkraftverkehr". Sattelzugmaschinen ohne Anhänger sind z.B. nicht mautpflichtig (Verwaltungsgericht Köln Az. 14 K 3417/11) und werden es auch nicht, wenn ein Anhänger dran ist, der nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.
#474488
Hallo Lothar,

Du kannst das so sehn allerdings entspricht die Sichtweise nicht dem zu Grunde liegenden Gesetz. Daher empfehle ich Dir dringend, falls Dein Mog 7,5to oder mehr zGG hat eine offizielle Befreiung zu beantragen.

Das Gesetz kennt nur folgende Ausnahmen:
(2) Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten bei Verwendung der folgenden Fahrzeuge:

1.
Kraftomnibusse,
2.
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
3.
Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
4.
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
5.
Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
In dem Gesetz sind weder Oldtimer noch eine Trennung von gewerblichem oder nichtgewerblicher Güterverkehr erwähnt.
#474496
Hallo Lothar,

wenn LOF-Zugmaschine in den Papieren steht sieht es gut aus.
Aber dennoch oder gerade deswegen offiziell bei Toll Collect die Befreiung registrieren lassen. Andernfalls musst Du mit Kontrollen rechnen weil man die Zulassungsart dem Fahrzeug nicht ansieht.

7,49 to ist sehr wohl noch möglich, aber in Deinem Fall dann nicht notwendig.
So ist mein 12Tonner extra auf 11,99 to eingetragen. Hat bisher geholfen, ändert sich jetzt leider für mich, obwohl nur rein privat als Sportgeräteträger genutzt. :(
#474498
Hallo Jürgen,
Dann mußt du das wie Ich machen und Landstrasse fahren.
Geht leider nicht immer.Bin gerade nach Wilbertoord unterwegs und mußte ab Koblenz zwangsläufig die 4 spurige B 9 benutzen. Zu Glück greift das ja erst ab ersten zehnten.
Gruß Lothar
#474501
Hallo,
ich mein U1500 ist auf 7,5 T zugelassen.. :=)
Ich nutze diesen rein zu privanten Zwecken und für die Bienenzucht.
Aus meiner Sicht fahre ich wohl eher selten auf die Autobahn... mann kan aber nie wissen...
Wo und Wie kann ich mich bei Toll Collect von der Maut befrein lassen?
Gibt es da ein Antragsformuar?


Welchen Aufwand bedeutet es beim TÜV den Unimog auf 7,49 t abzulasten?

Gruss
Torsten
#474504
Hallo Torsten,

nicht nur Autobahnen sind Mautpflichtig sondern auch immer mehr Bundesstraßen.

Infos und Antragsformulare sind hier zu finden:
https://www.toll-collect.de/de/web/publ ... eiung.html

Die Kosten für die Ablastung nennt Dir Deine örtliche KFZ-Prüfstelle.
Die Ablastung von 7,5 auf 7,49 ist eigentlich nur eine Formsache.
#474524
Eine Ausnahme fehlt noch (nachzulesen hier: Toll collect)

Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.

Ich habe als Zweitfahrzeug einen KAT 4x4 mit 11,9 t zul. Gesamtgewicht. Der KAT ist weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt noch wird er hierfür eingesetzt. Er hat ein H-Kennzeichen, ist als So.KFZ Werkstattfahrzeug zugelassen und ist und bleibt mautbefreit. Die Ladefläche ist 5 x 2,4 m, sie wird aber nicht als solche genutzt.
Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten.

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