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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#481142
Hallo zusammen,

folgende Frage: Bei einem niederländischen Händler habe ich einen Unimog, der in den Niederlanden als Traktor betrieben wurde und dementsprechend keine Zulassung besitzt, gefunden. Der Händler hat auch keine Papiere von dem Fahrzeug. Wie funktioniert das mit Zulassung in Deutschland dann? Kann ich den überhaupt zulassen, weil es dann ggf. die Erstzulassung eines über 30-Jahre alten Fahrzeuges ist? Und wie wäre es dann mit einer H-Zulassung? Würde die überhaupt erteilt?

Ihr seht, Fragen über Fragen... :?: :?: :?:

Klar ist mir das er zur Vollabnahme muss und zur Erstellung des Gutachtens für das H-Kennzeichens. Und das Unterlagen ggf. Mercedes-Benz anhand der Fahrgestellnummer liefern könnte, habe ich auch schon gefunden. Mehr hat die Suche leider noch nicht ergeben. :(

Fragt sich Ingo
#481147
Hallo Ingo,

wenn Du nicht beweisen kannst, dass das Fahrzeug irgendwann in der EU als was auch immer Zugelassen war, wird es wie ein Neufahrzeug behandelt auch wenn es vor 30 Jahren gebaut wurde. Das heißt es muss auch in allen Punkten den jetzt geltenden Vorschriften z.B. Abgasnorm entsprechen.
Bevor Du Dir so eine Fahrzeug zulegst musst Du unbedingt mit der zuständigen Zulassungsstelle klären, was sie als Dokumente benötigt um die Erstzulassung auf das Datum der ursprünglichen Inverkehrbringung zu setzen.
#481152
Guuden,

Trecker in NL benötigen keine Zulassung, deshalb wird es wahrscheinlich nur zivilrechtliche Unterlagen geben. Sehr wichtig wäre Dein Kaufvertrag, am besten mit amtlicher niederländischer Beglaubigung.

Dann dem Fahrzeug zur Abnahme gemäß § 21 StVZo, evtl. § 23 H-Kennzeichen, gleich mit erledigen.
Dabei ist es vereinfachend, dem Prüfer die Kopie der Zulassung eines möglichst gleich alten Mogs mit möglichst ähnlicher Ausstattung dabei zu haben.
Dazu wird Dir hier im Forum durchaus geholfen.

Mit diesen und den üblichen Papieren zur Zulassungsstelle nach der Bestätigung der Unbedenklichkeit durch das KBA (kann die Zulassungsstelle online einsehen) kann der Mog in D zugelassen werden.

Der Begriff "Inverkehrbringung" wird gerne mit "in den Straßenverkehr bringen" gleichgesetzt, es ist aber "in den Warenverkehr bringen" gemeint. Dazu gibt es Ausführungen im Verkehrsrecht.
Ergo ist das Baujahr maßgeblich. Das kannst Du mittels der Datenkarte oder einem anderen Schreiben von DB nachweisen, und gleich bei der Abnahme gemäß § 21 StVZo in das Gutachten mit eintragen lassen.

Gut Mog! Justus.

PS.: Hier ein Link, da geht's u.A. auch um einen NL Mog.
http://www.unimog-community.de/phpBB3/e ... 88300.html
Zuletzt geändert von MagMog am 07.01.2016, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
#481155
Hallo Justus,

Du hast Recht mit der Aussage "Inverkehrbringung" == "In den Warenverkehr bringen" dies ist aber leider nicht wie Du schreibst automatisch mit dem Baujahr gleich zu setzen.
wir haben hier gerade wegen solcher Dinge einige Schwierigkeiten mit Zulassungen durch das KBA für Teile bei den sich quasi über Silvesternacht die Zulassungsbedingungen geändert haben.

Daher sollte Ingo auch zu sehen, welche Dokumente er beibringen muss, um eben diese Inverkehrbringung zu beweisen. Also zm Beispiel der damalige Kaufvertrag, vielleicht auch die Datenkarte. Wobei in unseren Fällen unsere (Hersteller) Datenkarten nicht anerkannt werden.
#481167
Hallo,

aufpassen mit den Bezeichnungen:

Datenkarte: Eine Karte mit Auflistungen aller Seriennummern, Sonderausstattungen usw., die seitens Mercedes zum Bau des Mogs verwendet wurde und zur Ersatzteilsuche hilfreich ist, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die nicht im EPC-System gespeichert sind. Bringt dir nur leider weder beim TÜV noch der Zulassungsstelle was, da die mit Ausstattungscodes von Mercedes nichts anfangen können und da keinerlei technische Daten draufstehen.

Datenbescheinigung: Ein vom Fahrzeughersteller (gegen Gebühr) ausgestelltes Dokument für den TÜV mit den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen technischen Daten in der Form, wie sie für die Fahrzeugpapiere benötigt werden, das ganze explizit für dein Fahrzeug, da mit Angabe der Fahrgestellnummer. Genau das braucht der TÜV, um eine Vollabnahme zu machen.

Ob du wie vorher schonmal erwähnt, mit der Kopie von Papieren eines weitgehend baugleichen und gleichalten Fahrzeuges, sofern du eines findest, weiterkommst, hängt stark vom Prüfer ab, der das Fahrzeug abnehmen soll. Manchmal klappt das, die Datenbescheinigung ist aber immer passend (sofern noch die Originalkomponenten verbaut sind).

Gruß,
Michael
#481175
Hallo zusammen,

habe heute beim zuständigen Straßenverkehrsamt in Siegburg angerufen und dann mit einer sehr netten Bearbeiterin gesprochen. Sie kannte das Problem mit den Landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus den Niederlanden und dass es für diese keine Unterlagen gibt. Sie hat mir folgenden Angaben gemacht:

Für die Zulassung benötige ich den Kaufvertrag sowie eine Bestätigung des niederländischen Händlers, dass es keine Papiere zu diesem Fahrzeug gibt. Die Bescheinigung kann auch in Niederländisch sein.
Anschließend gehe ich damit zu ihr und lasse mir für den TÜV einen Auftrag für eine Vollabnahme erstellen.
Damit dann zum TÜV, Vollabnahme und gleichzeitig Gutachten für das H-Kennzeichen machen. Hierfür wird natürlich dann die Datenbescheinigung benötigt. Ein anderer Fahrzeugbrief wäre auch nicht schlecht. (Aber da frage ich dann bei Euch nach, wenn ich ihn kaufen sollte)
Dann wieder wieder zur Bearbeiterin im Straßenverkehrsamt und dort kann ich das Fahrzeug dann anmelden.

Zum H-Kennzeichen hat sie gesagt, dass dieses auch für solche Fahrzeuge erteilt wird. Als Datum der Erstzulassung wird dann das Baujahr genommen.

Also bis jetzt alles positiv. :party
Eben sind noch Bilder gekommen und morgen fahre ich hin und schaue mal.
Fahrgestellnummer ist übrings: 424121 10 000745

Gruß Ingo
#481188
Hallo Ingo,
ich habe vorigen Monat auch ein Fahrzeug zugelassen.
Dieses wurde zwar in Deutschland gebaut, aber hier nie registriert da es beim dänischen Militär 29 Jahre im Einsatz war.
Ich musste den folgenden Weg gehen:
- Mittels der Fahrgestellnummer beim Hersteller ein "Datenblatt für den amtlich anerkannten Sachverständigen als Arbeitsunterlage für die Erstellung von Fahrzeugbriefen" anfordern.
- Eigentumsnachweis / Kaufvertrag, Demilitarisierungsbescheinigung

Mit dem Datenblatt für den AaS. zum TÜV und ein Gutachten für die Wiederzulassung nach §21 StVzO erstellen lassen.
Inklusive ASU / SP.
Hier wird dann eigentlich alles am Fahrzeug wie Getriebe- / Achsübersetzungen und Motortyp erfasst und als konform bestätigt.

Erst mit diesem Sammelsurium kannst Du dann das Fahrzeug zulassen.
Der Leiter vom Strassenverkehr meinte das es mit einem Brief vom vergleichbaren/identischen Fahrzeug definitiv nicht funktionieren würde.
#481235
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt weiß ich erst mal Bescheid.

Nur der angedachte Unimog aus den Niederlanden wird es nicht, mehr dazu bald unter http://www.unimog-community.de/phpBB3/v ... 84656.html

Gruß Ingo
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