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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#484352
Guten Tag Zusammen,

mein Name ist Mirco und ich habe mich hier im Forum angemeldet um allgemeine Informationen vor dem Kauf eines Unimogs einzuholen.

Vorab komme ich aus Tübingen in der Nähe von Stuttgart, kurz vor dem Schwäbischen Gescheitwerden und bin seit Kindheit mit der Sternmarke verbunden. Dabei übte der Unimog, besonders der eckige, immer einen besonderen Reiz auf mich aus. Dies wurde nach einem Schlüsselerlebnis auf einem Parkplatz noch verstärkt. Ein wirklich Edel gemachter Mog mit Wurzolholz und allem elektrischen Schnickschnack in Metallicfarben lackiert. Das war glaube ich so eine Sonderedition.

Aber ich komme ins Schwärmen.

Ich möchte mir in absehbarer Zeit diesen Traum vom eigenen Unimog erfüllen. Dabei ist es mir allerdings wichtig zuerst die Fragen zu stellen und dann zu kaufen.

Fangen wir aber mal mit den Nutzungsanforderungen von mir an, sortiert nach Priorität.

- Spassobjekt, Fahrten in den (nicht eigenen) Wald zum Holz machen, Bastelobjekt und Hobby,
- Umweltzone, ab und zu zur Arbeit fahren, Urlaubsfahrten auch ins Ausland
- Sonntags mit Anhänger fahren können wäre Prima wegen Boot

Nun da stellen sich dann natürlich Automatisch die Zulassungsfragen: Zugmaschine, LKW, H- Kennzeichen.......

Und es stellen sich die Fragen nach dem Fahrzeug:
Es werden ja ein haufen Ex-BW Mogs angeboten, aber wie ich hier schon gelesen habe werden die teilweiser eher als Uralt SUV´s gesehen ;-)
Bei den Kommunalteilen muss man glück haben dass er nicht im Winterdienst lief.....
Wichtigste für mich: Der klassische U1200 / 1300 / 1400 solls sein.

Meine "Fähigkeiten" und meine Möglichkeiten:

Ich habe mal Feinmechaniker gelernt und kann durchaus mit nem Schraubenschlüssel umgehen. Technisches Verständnis ist also durchaus da und ölige Finger sind eine "bessere Handcreme" :-)

Meine Möglichkeiten beschränken sich allerdings auf den Parkplatz vor meinem Haus. Schweissen fällt zwar nicht raus, aber die Hütte abnehmen ist eher weniger möglich. Lackieren könnte ich so das ein oder andere aber Karosserie------
Stapler oder irgend etwas anderes um schwere Dinge auszubauen habe ich leider nicht, müsste mich dann ggf. mit einem Motorhebekran behelfen. Ansonsten bei größeren Dingen hilft nur der Weg zu MB!
Kleinteile ausbauen und in der Werkstatt warten und in Ruhe reparieren ist kein problem, solange diese Teile von 2 Leuten durch eine normale Tür befördert werden können.

So, ich hoffe Ich habe ausreichend angaben gemacht und würde mich über rege Tips, Zuschriften und auch Bedenken freuen. Nehmt kein Blatt vor den Mund, denn schönreden mach ich schon selbst.

Grüße
Mirco
#484355
Guuden,

Ganz kurz und knapp:
Wesentlich: Lang oder kurz,
Ältere wie 406/416, 407/417....;
Neuere und teurere E-Teile wie 424, 435....;
oder Benziner, älter als 30Jahre, lang, günstige Teile, 404????

Älter als 30Jahre wg. H-Zulassung? und Umweltzone? Günstige Steuer und Versicherung!

Keine LKW-Zulassung wg. Anhänger Sonntags?

Womo-Zulassung, höhere KFZ Steuer, oder Womo mit H?
Dafür auch Sonntags mit Anhänger.

Zugmaschine max. •Nutzlast maximal 40% des zGG
•Länge einer (Hilfs)Ladefläche maximal
◦bei zweiachsigen Fahrzeugen das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse
◦bei mehrachsigen Fahrzeugen das 2fache der Spurweite der Vorderachse, maximal jedoch die halbe Fahrzeuglänge, kann auch durch eine feste Kiste erreicht werden.
Fahrtenschreiber Zugmaschine über 54PS
Dafür auch Sonntags mit Anhänger.


Führererschein bis 7,5T vorhanden?

Gut Mog! Justus.
#484358
Hallo Justus,

danke für Deine Antwort.
Dachte ich es mir doch dass ich irgendwas vergessen habe :-)

Wir gesagt die Eckige Baureihen also 424, 425 und 435.
Diesel ist mir Symphatisch.

Nun das H kennzeichen muss nicht sein wenn ich die Umweltzone anders aushebeln kann.

Womo wird in Verbindung mit der H Zulassung schwierig weil der Wohnmobilumbau ja zeitgenössisch sein muss wenn ich mich nicht irre.

Ja ich habe noch den "alten 3er"
#484384
Guuden,

Das H Kennzeichen muss sein, oder Plakette grün, wenn Du die Umweltzone aushebeln willst, Lof und Arbeitsmaschine fallen für Dich weg.

Womo mit H Zulassung geht, wenn der Wohnmobilumbau zeitgenössisch ist.
D. h. das Fahrzeug muss 30+ Jahre alt sein, der Aufbau muss so gebaut sein, wie es vor 30+ Jahren möglich gewesen wäre.
Wichtig: der Prüfer muss seinen Job kennen!
Vor dem Umbau einen suchen und mit dem absprechen.

gut Mog! J.
#484408
Guuden,

ergänzende Möglichkeit:
Mog mit H als LKW zulassen, Wohnkiste bei Bedarf als Ladung drauf. Es darf nur während der Fahrt keiner in der Kiste sein, für das H ist Ladung nicht von Belang.
H bringt einige Vorteile, keine Dummweltzonen, Versicherung und Steuer 50-75% gespart.
Nachteil LKW: Kein Anhänger am So., außer der Sonderregelung für Wohn- & Sportanhänger am Sonntag hinter LKW bis 3,5t. Da bist Du aber bei den kleinen Mogs oder beim abgelasteten 404.
Nicht ganz endgültig ist die Befreiung vom So-Fahrverbot für H-LKW mit und ohne Anhänger geklärt, aber bisher ist mir kein Fall von Ahndung bekannt.
So wäre eine Anmeldung als H-LKW eine Lösung Deiner Wünsche.
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

Nur: Ob's auch im Ausland trägt muss im Einzelfall je nach Land geprüft werden.

Gut Mog! J.
#484502
Hallo,
Das H Kennzeichen muss sein, oder Plakette grün, wenn Du die Umweltzone aushebeln willst, Lof und Arbeitsmaschine fallen für Dich weg.
Nein. "LoF Zugmaschine" geht immer in der Umweltzone. Hat auch nichts mit LoF-Einsatz oder grüner Nummer zu tun, rein die Eintragung in den Papieren reicht. Dazu muss im Prinzip der Unimog auch nur die Voraussetzungen einer Zugmaschine erfüllen, auch wenn manche Prüfer das gerne anders hätten. H-Kennzeichen geht natürlich auch, wobei bei H-LKW das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger auch gilt.

Gruß,
Michael
#484515
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
Das H Kennzeichen muss sein, oder Plakette grün, wenn Du die Umweltzone aushebeln willst, Lof und Arbeitsmaschine fallen für Dich weg.
Nein. "LoF Zugmaschine" geht immer in der Umweltzone. Hat auch nichts mit LoF-Einsatz oder grüner Nummer zu tun, rein die Eintragung in den Papieren reicht. Dazu muss im Prinzip der Unimog auch nur die Voraussetzungen einer Zugmaschine erfüllen, auch wenn manche Prüfer das gerne anders hätten. H-Kennzeichen geht natürlich auch, wobei bei H-LKW das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger auch gilt.

Gruß,
Michael
Guuden,

LoF Zugmaschinenbegutachtung erfordert zumindest eine LoF-Grundausstattung.

Geschrieben steht: Plakette grün, nicht Nummern grün!

Bei H-LKW ist das gewünschte SonntagsNICHTfahrverbot mit Anhänger in dem verlinkten Brief nicht eindeutig, aber reininterpretierbar. Der Brief ersetzt allerdings kein Gesetz oder eine Verordnung.
Deshalb auch:
"Nicht ganz endgültig ist die Befreiung vom So-Fahrverbot für H-LKW mit und ohne Anhänger geklärt, aber bisher ist mir kein Fall von Ahndung bekannt."

Gut Mog! J.
#484521
Hallo,
LoF Zugmaschinenbegutachtung erfordert zumindest eine LoF-Grundausstattung.
Nein. Wollen zwar manche Prüfer gerne, ist aber gesetzlich nirgends festgelegt. Allerdings geht es leichter, wenn eine solche vorhanden ist. Traktoren ohne Kraftheber gab es vor allem in den 50er Jahren noch sehr viele, ebenso ohne Hydraulik. Hab ich auch mal erfolgreich mit einem 403er durchgezogen. Der hatte zwar immerhin Hydraulik und Zapfwelle, sonst aber nur die Merkmale einer normalen Zugmaschine, inkl. kommunaler Bereifung. Der Prüfer wollte es zwar erst auch nicht, hat sich dann aber schlaugemacht und keine gesonderten Anforderungen für eine LoF-Zugmaschine gegenüber einer Zugmaschine gefunden. Auch sind mir ein paar wenige U1300L der BW-Pritschenversion bekannt, die nach Modifizierung der Ladefläche (sogar von außen unsichtbar nur unter der Plane) als LoF-Zugmaschine umgeschlüsselt wurden, ohne Hydraulikanlage, Zapfwelle, Kraftheber, vordere Geräteaufnahme oder Ackerbereifung.
Geschrieben steht: Plakette grün, nicht Nummern grün!
Eine grüne Plakette dürfte mit den angefragten Mogs nicht möglich sein, es sei denn mit sehr großem und teurem technischen Aufwand oder mit relativ neuen Fahrzeugen, um die es hier weniger geht. Grünes Nummernschild wird nicht benötigt, das war mir schon klar, wird aber bei LoF-Zugmaschine bei vielen gleichgesetzt, obwohl auch eine LoF-Zugmaschine ganz normal mit schwarzer Nummer zugelassen sein kann, dann aber auch in die Umweltzone darf.
Bei H-LKW ist das gewünschte SonntagsNICHTfahrverbot mit Anhänger in dem verlinkten Brief nicht eindeutig, aber reininterpretierbar. Der Brief ersetzt allerdings kein Gesetz oder eine Verordnung.
Deshalb auch:
"Nicht ganz endgültig ist die Befreiung vom So-Fahrverbot für H-LKW mit und ohne Anhänger geklärt, aber bisher ist mir kein Fall von Ahndung bekannt."
Die Gesetzeslage ist da ziemlich eindeutig: Auch mit H verhält sich erstmal nichts anders als ohne H im Zusammenhang mit Sonntagsfahrverbot. Auch in dem Dokument finde ich da nichts anderes. Da steht nur, dass man eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fälle bekommen kann. Die kostet aber, wie alle anderen auch und ist im Regelfall für jede Fahrt einzeln oder für einen bestimmten Zeitraum gültig. Ob das irgendwer schonmal geahndet hat oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß,
Michael
#484673
Also ein schwieriges unterfangen......

Nun dann werde ich mich ggf. doch mal in richtung TÜV bewegen wegen dem Zeitgenössischen Umbau eines SAN Koffers zum Wohnmobil.

Hmm, schwierig, aber vielen Dank für Eure Informationen. Denn so kann man das ganze nochmals von einer anderen Seite betrachten.

Zum Thema Fahrzeug lese ich hier einfach noch ne weile :-)
#485599
Hallo
Womo wird in Verbindung mit der H Zulassung schwierig weil der Wohnmobilumbau ja zeitgenössisch sein muss wenn ich mich nicht irre.
in Verbindung mit H-Kennzeichen muss der WoMo-Umbau innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein. Zeitgenösisch gibt es in dem Zusammenhang nicht mehr.
Hier findest du die wichtigsten Dokumente zum H-Kennzeichen.
#485629
Guuden,

es kommt auf den Versuch an.

AAAber nur wenn der Prüfer mitmacht.
Deshalb zitiere ich mich wieder mal selber.

Wie wäre es VORHER andere Oldtimerfans oder andere mit Oldtimern befasste nach oldieaffinen Prüfern in Deiner Gegend zu fragen, und mit dem vor der Prüfung ein Fachgespräch zu führen?
So ging bereits einiges was sonst nicht funtze.

Gut Mog! Justus.
#486423
Hallo
sicher kann man mit dem Prüfer sprechen. Es gibt aber diverse Vorgaben und Vorschriften. Die Änderungsabnahme müssen (in den "alten" Bundesländern) durch die TÜVs erfolgen, da gibt es eine ganz klare Anweisung
Nutzfahrzeuge
....
Umbau zum Wohnmobil nicht zulässig, außer wenn schon vor 20 Jahren erfolgt

dies steht so in allen Richtlinien, ob DEUVET, TÜV, DEKRA. Die Prüforganisationen haben ein immer schärfer werdende Innenrevision, da möcht sich kein Prüfer einen Rüffel einholen.
Selbst wenn der Prüfer ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt, die Änderung in den Fahrzeugpapieren muss durch die Zulassungsbehörde erfolgen, auch denen sind die Vorschriften mittlerweile hinlänglich bekannt.
#486433
Hallo Mirco,

zusammen gefast heißt das für dich:
Zug. Lof. mit schwarzen Kennzeichen.
Ich fahre das nun seit fast zwei Jahrzehnten so. Ich hätte die Möglichkeit auch mit grüner Nummer zuzulassen. Habe mich aber bewusst dagegen entschieden, da ich die Einschränkungen auf den Betriebszweck bei der grünen Nummer nicht hinnehmen wollte.
Auch wie meine Vorschreiber schon sagen: Es lassen sich alle Zugmaschinen auf LOF umschlüsseln. Auch wenn die Prüfer da manchmal etwas eigene Vorstellung haben.
Die kann man umgehen wenn man sich im Werk die entsprechende Bescheinigung ausstellen lässt. Kostet zwar etwas über 100 €. Aber wer sich einen Unimog kauft sollte davor nicht bang sein.

Gruß Oliver
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