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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#487601
Zulassung eines 52 Jahre alten Unimogs 411 ohne Brief

Halo Unimogbegeistete,
Muss hier mal meinen Frust ablassen.
Habe mir vor 5 Jahren einen 411 gekauft, ohne Brief aber mit Datenblatt.
Nach 5 Jahren schrauben und vielen Rückschlägen endlich "Erlangen der Einzelbetreibserlaubnis gemäß
§ 21". Dann zur Zulassungstelle. Hier jetzt das große Dilemma. Neuen Brief zu erstellen ist mittlerweile sehr schwierig. Der Leiter der saarländischen Zulassungstelle erklärte mir, dass er durch aktuelle Rechtsprechung des BGH eine gewissenhafte Überprüfung vornehmen muss.
Dies bedeutet, dass er möglichst vom letzten Halter (auf den muss das Fahrzeug zugelassen gewesen sein) eine Verlusterklärung des KFZ-Briefes benötigt.
In meinem Fall habe ich die beiden letzten Besitzer des Unimogs ausfindig machen können. Beide Kaufverträge sind vorhanden mit der eidesstattlichen Erklärung von dem Verlust des KFZ-Briefes.
Beide Besitzer haben den Unimog jedoch ohne Brief gekauft und wollten ihn restaurieren.. Wegen Zeitmangel erfolgte der Wiederverkauf.
Eidesstattliche Erklärungen sind jedoch nur geltend vom "Halter" des Fahrzeuges und dass waren sie nicht,
da sie ihn nie zugelassen hatten. Somit Einzelfallentscheidung der Zulassungstelle.
Wir befinden uns noch im Gespäch, entschieden ist noch nichts.
Hier gebe ich sicherlich nicht so schnell auf und ich werde sicherlich berichten.
Für Anregungen und Ideen, Kommentaren bin ich offen und vielleicht erfahre ich auch etwas Hilfreiches für mein Projekt" Neuer Brief Unimog 411"
Grruß
Stefan
#487606
Hallo Stefan,

nur mal so ins Unreine gedacht, was wäre wenn ein Käufer den Brief erhalten hätte und ihn vor der Zulassung auf sich verloren hätte. Dann könnte der "Halter" ja überhaupt keine entsprechende Erklärung abgeben.
#487607
Und wie geht verhält es sich, wenn es gar keinen Brief gab, weil das Fahrzeug ins Ausland exportiert wurde?
Ich werde in kürze meinen 411er aus Portugal anmelden. Der hat nur eine portugiesische Zulassung und bei der fehlt eine "1" in der Fahrgestellnummer. Den in Deutschland bekannte Brief und heute ein Teil der Zulassung gab es nicht. Mal sehen wie das dann läuft.

Gruß,
Markus
#487611
Hallo Stefan und Markus

Ich habe 2012 zwei 24Tonnen Anhänger selbst gebaut, inklusive Rahmen und Deichsel. Natürlich gab es da auch keinerlei Papiere. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Einzelabnahme von Fahrzeugen. Das haben wir von einem Dekra Ing. machen lassen. Das war viel problemloser und billiger als wir (und die kritiker unseres Projektes) dachten. Wir müssten nur noch eine Fahrgestellnummer im Beisein des Prüfers einschlagen und fertig.
Danach war die Zulassung und HU im März 14 und dieses Jahr kein Problem.

Ich denke dass man sowas auch bei einem Mog machen kann wenn eine Zulassungsstelle wegen den Origianlpapieren wahnsinnigen Ärger macht.
Die Idee vom selbst verlorenen Brief find ich auch nicht schlecht auch wenn man dafür ne Eidesstattliche Versicherung leisten muss.

Gruß aus Oberschwaben
Lukas
#487612
Hallo Lukas,

danke für die Info, aber bei deinen Anhängern bist du auch Hersteller und dass müsste auch auf dem typenschild stehen. Das wird beim Unimog sicher schwerer. Ich warte mal ab, wollte zur GTÜ, das geht, weil das Fahrzeug nie in Deustchland zugelassen war. Andernfalls musst du zum TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer).

Markus
#487615
Hallo miteinander,
ich bin auch auf das Ergebnis gespannt, ich habe auch eine Unimog 411 der 35 Jahre im Stroh stand.
Ich habe auch keinen Brief und wollte diesen schon längst beantragt haben, doch das gestaltet sich schwieriger als gedacht. Die beiden Damen im Kreishaus meinten zu mir, dass das schriftliche Dokument, der Kaufvertrag, nicht reicht und ich generell erst mal Tüv bräuchte um den Brief beantragen zu können, beim Tüv sagte mir man dann, dass man einen Brief zur Prüfung braucht, also ich bin jetzt total verwirrt!?

Gibt es jetzt ünerhaupt noch eine Möglichkeit außer meinen Unimog aufbieten zulassen und das von einem Notar beglaubigen zulassen, dann stellt sich mir immernoch die Frage wie soll ich an einen Brief kommen?
#487617
Hallo,
an den Reaktionen erkenne ich, dass auch andere Betroffene Schwierigkeiten haben bzw. erwarten. In meinem Fall habe ich mit beiden Vorbesitzern geredet und beide haben den Mog gekauft um ihn zu restaurieren, was beide jedoch nicht geschafft haben. Der Verkauf vom Vorvorbesetzer zum Vorbesitzer liegt jedoch auch schon 12 Jahre zurück.
In beiden Kaufverträgen, die ich schon der Zulassungsstelle vorgelegt habe wird eidesstattlich versichert, dass kein Brief mehr vorhanden ist.
Am einfachsten wäre, wenn sich der Vorvorbesitzer erinnern würde von wem er den Mog gekauft hat.
Dann eine Anfrage beim KFZ-Bundesamt in Flensburg und evt. klappt es dann.
Mein Beitrag sollte auch mal aufzeigen,dass die Zulassung ohne Brief nicht mehr einfach ist.
Gruß
Stefan
#487620
Hallo,
das habe ich auch alles vor mir,habe einen 421,der laut Datenblatt,nach von DB nach Griechenland.. ausgeliefert wurde.
Vor Jahren,hatte ich das Problem,mit einem Traktor,ein Kaufvertrag,war vorhanden,es wurde eine
Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt gemacht,die ergab,dass das Fahrzeug nicht als gestohlen oder
vermisst gemeldet war und einer Zulassung stand nichts mehr im Wege.
#488299
Hallo,
hier noch mal ein Update:
Zulassungsstelle will mit den vorhandenen Unterlagen keinen neuen Brief ausstellen. :(
In beiden Kaufvertägen, die ich bereits vorgelegt habe, steht drin, dass kein KFZ-Brief vorhanden ist.
Im juristischen Sinne waren die Vorbesitzer keine Eigentümer. Hier liegt wohl das Problem.
Eine Ermittlung der Halter ist auch für die Zulassungsstellen schwierig bzw unmöglich.
Kraftfahrzeugbundesamt löscht seine Daten nach 7 Jahren (habe ich heute erfahren)
War der Unimog mal ein Bundeswehrfahrzeug dann könnte die VEBEG evt weiterhelfen.
(Verwertungsgesellschaft von Bundeswehrartikeln) Hier werde ich mal nachfragen..
Nächste Möglichkeit über Mercedes in Erfahrung zu bringen an wen der Unimog ausgeliefert wurde.
Das technische Datenblatt ist ja vorhanden. Werde ich auch versuchen.
Wenn dies alles keinen Erfolg hat, sehe ich nur die Möglichkeit, dass ein Forenmitglied den Unimog 411 mit der Fahrgestell-Nr: 411 120 024 436 mal vor vielen Jahren besessen hat und den Unimog wieder verkauft hat, jedoch der KFZ-Brief verloren gegangen ist.
Diese Variante wäre allerdings die aller letzte Option um einen neuen Brief zu erlangen.
(Rahmen mit Brief zu kaufen, steht eigentlich nicht zur Debatte, da Aufwand zu groß)
Werde nochmal berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Weiterhin bin ich offen für alle Anregungen. :?
Info an Herr Schömann:
hätte den Mog längstens angemeldet und die Versicherung über ihr Büro abgeschlossen,
wenn nicht diese Zulasungsprobleme wären. Hiermit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. Nach der TüV-Hürde hatte ich gedacht jetzt schnell zulassen und gut ist, aber Pustekuchen. :mauer
Gruß
Stefan
#488304
Hallo Stefan,

hast Du mal die oben genannte Aussage "Im juristischen Sinne waren die Vorbesitzer keine Eigentümer." durch einen unabhängigen Juristen prüfen lassen?

Steht in dem ältesten Kaufvertrag kein Name eines Verkäufers?
#488306
Hallo Stefan,
gleiches Problem bei mir, auch ich versuche vergeblich eine Zulassung zu erlangen.

Hast du es schon mit Aufbieten lassen probiert? Ich werde demnächst versuchen irgendwie herauszufinden wo der letzte Eigentümer verblieben ist.

Kommst du aus NRW?
Vielleicht könnten wir uns kurzschließen?


Hallo Jürgen das Problem ist, der letzte Vorbesitzer der den Brief hatte ist auch der juristische Eigentümer, so zumindest wurde es mir im Kreishaus dargelegt.
#488309
In solchen Fällen muss der Brief aufgeboten werden. Da wird das Fahrzeug untechnisch ausgedrückt nochmal im Verkehrsblatt ausgestellt damit eventuelle dritte noch intervenieren können. Aber das ist auch kein Problem. Einfacher ist es aber wenn man eine eidesstattliche Versicherung des letzen Briefinhaber (Eigentümer des Fahrzeugs) dass er den Brief verloren hat. Dies notariell beglaubigt und die Sache kann losgehen. Dann ist selbst der BGH zufrieden.
#488359
Hallo,
ich danke Allen die sich hier an dem Thema beteiligt haben.
Heute habe ich die Erfolgsaussichten auf einen neuen Brrief enorm gesteigert. :D
Vielen Dank an Helmut Schmitz, der Hr. Bemmann von Daimler in Wörth für Datenkarten und vieles Andere empfohlen hat. Habe heute morgen mit Hr. Bemmann tel. und ihm mein Problem geschildert.
Hr. Bemmann konnte sich mit Hilfe der Fahrgestellnr. das Datenblatt hochladen.
Eine Seite mit den techn. Daten hatte ich. ( ausgestellt 1986). Es gab jedoch noch eine 2. Seite.(Datenkarte)
Auf dieser Seite ist u. a. vermerkt:
- Auslieferungsdatum oder Erstzulassung hier 02.07.1963
- Fahrzeugbriefnummer
- an wen der Unimog ausgeliefert wurde hier Landsberg am Lech
Nun habe ich endlich einen Nachweis wo der Unimog gelaufen ist und zugelassen war.
Hr. Bemmann hat mir diese Seite eingescannt, gestempelt, unterschrieben und zugesandt.
(kostenlos) nochmals Vielen Dank.

Hallo Kinzigsegler, ich denke habe vermutlich Begriffe ducheinander geworfen. Also für mich steht fest ein "Fahrzeughalter" muss das Fahrzeug zugelassen haben, sonst ist er kein Halter.
Also waren meine beiden Vorbesitzer keine Halter.
Da jedoch, wie ich bereits geschrieben habe, die Daten vom Kraftfahrzeugbundesamt recht zeitnah gelöscht werden, können lang zurück liegende Halterangaben kaum überprüft werden.
Problematisch war, dass in beiden Kaufverträgen eidesstattlich versichert wurde, dass kein Kfz-Brief mehr existiert. (Kann halt nur ein Halter erklären) Ohne diesen Satz hätte es vermutlich erheblich weniger Schwierigkeiten gegeben. Letzter Besitzer hätte ja auch Halter sein können.

Hallo Hannes,
das mit dem "Aufbieten" habe ich noch nicht gehört, erscheint mir jedoch recht aufwendig.
Auch nochmal zusätzliche Kosten. Ich denke ich habe aufgezeigt, wie es auch einfacher gehen kann.
Wohne im schönen Saarland, nicht weit weg von Hr. Schömann. Wir können gerne mal abends tel.
06806 480 471
Stefan
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