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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#488361
Hallo Stefan,
ich hab die Datenkarte auch schon, aber bei mir steht nur die Erstzulassung und nicht der erste Besitzer.
Schön wäre wenn du mir mal die Nummer von Herr Bemmann geben könntest.
Wobei ich keine große Hoffnung habe den ersten Besitzer und Halter noch persönlich kennenzulernen, ich weiß auch nicht ob es das bei Baujahr 1957 schon gab.

Aber Aufbieten ist so wie ich das gehört habe nicht so aufwendig.
#488394
Hallo !

Das aufbieten ist nicht besonders aufwendig ich habe das schon bei mehreren Fahrzeugen gemacht.
Den letzten Halter zu kennen ist natürlich prima aber der muss auch eidesstattlich versichern, dass er den Brief verloren hat. Wenn aber nicht der letzte Halter sondern jemand der das Auto Nie zugelassen hatte den Brief verloren hat dann nützt das wenig.

Wenn man ein Auto ohne Brief kauft dann sollte man den Verkäufer eidesstattlich versichern lassen, dass er der Eigentümer ist. Für den Fall dass der Verkäufer diese Angabe macht ohne Eigentümer zu sein kann man dann wenigstens gutgläubig erwerben...

Gruß
#488601
Hallo
HannesSchön wäre wenn du mir mal die Nummer von Herr Bemmann geben könntest.
du bist zwar sehr fix im Schreiben von Beiträgen, manchmal hilft aber einfach schon lesen. Versuche mal den Eröffnungsbeitrag des obersten Thread im Technik-Forum zu lesen und zu verstehen. :wink:
#488609
Hallo
möchte nochmals aktualisieren.
Trotz Beschaffung und Recherchieren von Unterlagen und Besitzern noch kein neuer Brief.
Nach Kontaktaufnahme mit der Zulassungastelle ob mit den vorhandenen Unterlagen und dem "Ermessensspielraum" des Leiters der Zulassungstelle nun ein neuer Brief ausgestellt werde könnte, wurde dies verneint.
Im dem ersten Zulassungsort Landsberg am Lech bin ich auch noch nicht weiter gekommen.
Liegt auch 53 Jahre zurück.
Mein Schwager hatte noch gute Denkansätze:
Mog wurde warscheinlich in Mercedes Benz Niederlassung gewartet.
Mog wurde versichert.
Wenn ich die Informationen erhalte, wer das gewesen sein könnte, werde ich dort nachfragen.

Nach Zustimmung der vorhandenen Unterlagen zur Briefneuerstellung wird der Brief "aufgeboten" wie bereits "hannes" geschrieben hat. Dies sei aber ein Standardverfahren, bei dem es selten zu Überraschungen kommt, nach Aussage des Leiters der Zulassungsstelle.

Bin mittlerweile recht fustriert und überlege über einen Freund zu versuchen auf einer anderen Zulassungstelle den Mog zuzulassen.
(5 Jahre Instandsetzung, Tüv-Abnahme und bisher 0 Erfolg was die Zulassung betrifft - kann ja wohl nicht sein?) :?
MfG
Stefan
#488614
Hallo Johannes,

bei Deiner Aussage, stellt sich für mich die Frage wie wird "Eigentümer" juristisch definiert: War auch schon Anmerkung von "Kinzigsegler". Wenn jemand Eigentümer ist, muss er ja kein Halter sein. Soweit ich das verstanden habe will mein Zulassungsmensch einen Nachweis vom letzten Halter evt. noch eidesstattliche Erklärung, dass der Bief verloren ging und dann setzt er erst das Verfahren mit dem Brief aufbieten in Gang.
Ohne Nachweise kann der Prozess des "Aufbietens" gar nicht erfolgen. Oder habe ich das falsch verstanden?
Andere Bundesländer - andere Sitten?
Gruß
Stefan
#488633
...stellt sich für mich die Frage wie wird "Eigentümer" juristisch definiert:
Moin,

Eigentümer ist (wie der Name schon sagt) der Eigentümer des Fz.

Halter ist, wessen Name in den Kfz. Papieren steht.

Also können das durchaus 2 unterschiedliche Personen sein.


Verkauft jetzt der Eigentümer das Fz. könnte der Halter noch im Besitz der Papiere sein!

Solange das nicht geklärt ist, können keine neuen Papiere ausgestellt werden.
#488691
Hallo,

Das ist so nicht richtig. Eigentümer ist wer das Fahrzeug übereignet bekommen hat. Es müssen sich also zwei Personen darüber einig gewesen sein, dass das Eigentum übergeht und der übertragende muss berechtigt gewesen sein. Um dieses Geschäft rechtlich zu planen schließt man einen Kaufvertrag.

Halter ist wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung benutzt und einen Nutzen daraus zieht .

Um nun einen neuen Brief zu bekommen muss dieser aufgeboten werden. Dafür muss noch nichteinmal ein Kaufvertrag vorliegen.

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/Z ... onFile&v=4

Hier ist das ganz gut erklärt.
#488692
Hallo Andreas als Nachtrag vielleicht noch eins. Den Kaufvertrag und die Versicherung des Vorbesitzers dass er den Brief verloren hat ( neuerdings sogar notariell beglaubigt) möchte der Zulassungsbeamte habe um dir einen neuen Brief ohne Aufbietung auszustellen nehme ich an.

Hat man das nicht bleibt nur die aufbietung
#489448
Hallo,
an alle Interessierte - ein up date
Zunächst Danke an Johannes Rein für den Link - Fahrzeug Verwendungsnachweis
- Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe
Hier wird beschrieben wie der Verfahrensablauf bei einer "Erstellung eines Ersatzbriefes" verläuft.
Leider ist hier nicht beschrieben, dass zuvor die Zulassungstelle die eingereichten Unterlagen gewissenhaft prüfen muss, d.h. vom letzten Halter eine notariell beglaubigte eidesstatliche Erklärung, daß der Brief verloren ging fordert. Denn nur die Zulassungstelle kann die Procedur des "Aufbietens" in Gang setzen, nicht der Notar.
So hat mir es ein Leiter einer anderen saarländischen Zulassungsstelle erklärt.
Da ich keine Erfolgschancen sehe den Unimog mit den vohandenen Unterlagen zulassen, bedeutet das für mich, dass ich mir einen Rahmen mit Brief besorge und viel Schrauberei. Neue TÜV-Abnahme und und und.
Gruß
Stefan :(
#489482
Hallo,

Meiner Ansicht nach brauchst du die eidesstattliche Versicherung des letzten Halters nur für die Ausstellung eines Ersatzbriefes (Bsp: Brief verloren).

Aufbieten heißt dass ein völlig neuer Brief ausgestellt wird. Hierzu ist diese Versicherung nicht nötig. So steht es auch in dem Link.
Die Behörde "kann" zusätzlich zu einem vorgelegten Kaufvertrag verlangen, dass Sie selbst eine Versicherung vorlegen darüber, dass sie auch tatsächlich verfügungsberechtigt sind. Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit und auch privat habe ich schon mehrere Aufbietunggsverfahren einleiten lassen. Dies ging immer reibungslos.


Die Oldtimer-Markt erklärt das Ganze hier sehr schön. Also erstmal Ruhe bewahren und nochmal bei der Behörde nachhaken. Im Zweifel die Beamten mit den einschlägigen Gesetzen konfrontieren:
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere
#489500
Hallo Stefan,

Du hast am 25 Mai geschrieben dass der Mog erstzugelassen in Landsberg Lech war?
Nimm doch mal Kontakt mit Schüssler Unimog auf. Die sind in Landsberg und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie den Mog kennen.
Außerdem haben die Jungs mit Sicherheit gute Kontakte zur Zulassungsstelle und sind ähnlich Unimog verrückt wie wir.
Ein Versuch ist es Wert mE.

Grüße,
Henning
#489560
Hallo,

Danke an Johannes für den "Link" Oltimer Markt.
Nach dem durchlesen verstehe ich das so, dass vom Verkäufer ein Kaufvertrag vorliegen muss,
worin er erklärt der Eigentümer des Fahrzeuges zu sein. Diese Erklärung muss durch Eides Statt
beglaubigt sein.
Meine zuständige Zulassungstelle fordert jedoch eine Verlusterklärung des Briefes vom letzten
Halter. Hier bin ich der Meinung, sie schiesst über das Ziel hinaus.
Werde den Zulassungsleiter mal damit konfrontieren.

Danke Henning für den Tipp Fa. Schüssler. Werde dort nachfragen.
Gruß
Stefan :mog3
#489563
moin,

natürlich schießt sie damit über das Ziel hinaus.
Das passt in das mir entstandene Bild, dass nahezu jede Behörde die Regelungen so auslegt, wie sie der Dienststellenleiter mal (miss-)verstanden hat.

So wollte mir doch der Leiter meiner örtlichen Zulassungsstelle mal klar machen, dass es keine zulassungsfreien Fahrzeuge gäbe. Den Verweis auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher ließ er nicht gelten, das könne nicht sein, man habe doch täglich damit zu tun auf seiner Dienststelle und wisse darum, dass es das nicht gibt...

Beste Grüße,
Fabian

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