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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#488880
Hallo,

die Deichsel meines Wohnwagens ist zu kurz, um dort Fahrräder mitzunehmen.
Die Pritsche ist zu kurz und mit Plane (s. 3. Bild rechtes Fahrzeug) zu niedirg. Da passen auch keine Fahrräder
drauf. Aufwendig zerlegen möchte ich die Fahrräder auch nicht.
Spricht etwas gegen so einen Transport von Fahrrädern (voraus. 2 Fahrräder)?
In dere StVO/StVZO habe ich nichts dazu gefunden :fluch
Natürlich wird die Ackereschiene noch gegen Verdrehen gesichert.
Da der Frontkraftheber bereits ganz unten ist, brauch ich keine
weitere Sicherung gegen versehentliches Absenken anbringen.
Der Thule-Träger ist für 2 E-Bikes zugelassen.

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Gruss
Werner
#488889
Hallo Werner,
gute Idee!
Eventuell noch eine Stoßstange für die Fußgänger (Anprallschutz rot/weiß) davor?
Beleuchtung dann wie bei Vorbaugeräten umschalten auf obere Zusatzbeleuchtung.

Gruß
Jochen
#488902
Hallo Werner,

es könnte bei enger Auslegung der STVO eventuell zu Problemen kommen.
Ladung darf vorne bis zu einer Höhe von 2,5m nicht überstehen.
Das die Fahrräder Ladung sind ist sicherlich unstrittig.
Fraglich ist ob die eigentliche Stoßstange oder das vermutlich nicht eingetragenen Anbaugerät Frontkraftheber als Vorderkante gilt.
#488913
Servus Werner,
klasse Idee! Neben den von Jürgen angesprochenen Klärungspunkten würde ich noch das teils verdeckte Kennzeichen sehen. Aber das lässt sich ja einfach analog den Heckträgern mit der Befestigigung eines zusätzlichen Kennzeichens an der gebogenen quertraverse des Radträgers beheben.

Viele Grüße und viel Erfolg!
Martin
#488934
Hallo,
allen vielen Dank für die Infos und guten Ratschläge.

#Jochen: Aufprallschutz ist vorhanden, das Fahrrad steht nicht über der im FKH eingelegten Ackerschiene. Diese Ackerschiene ist seit
Jahren mein Aufprallschutz, wenn ich den FKH leer bewege.

#Manfred: Taschen, Akku und sonstige loose Teile werden selbstverständlich abgenommen, dies war ja nur ein Test.

#Jürgen: Die Ladung steht vorne nicht über, den Fahrradlenker könnte ich noch um 90 Grad verdrehen. Meines Wissens muss ein FKH nicht eingetragen werden, oder?

#Martin: Ein Nummernschild habe ich noch, das könnte ich noch vorne gut lesbar anbringen.


Sobald ich mit dem kpl. Gespann erstmalig angehalten worden bin, werde ich berichten.

Gruß
Werner
#488939
Hallo Werner,

Nein, der Frontkraftheber wird normalerweise nicht eingetragen und genau hier drin sehe ich das mögliche Problem. Wenn nämlich der Frontkraftheber als abnehmbares Anbaugerät gewertet wird, wie auch ein Frontlader, Schneeschild etc, dann ist eine Ladungstransport im eigentliche Sinne damit nicht wirklich erlaubt.

Allerdings sind dies erst einmal nur meine Befürchtung als pessimistischer juristischer Laie.
Vielleicht wäre es also sinnvoll im Vorfeld einen echten Fachmann zu fragen, (z.B. TÜV; BAG) und auch wie die Versicherung in einem hoffentlich nie eintretenden Fall die sieht.
#488945
Wenn nämlich der Frontkraftheber als abnehmbares Anbaugerät gewertet wird, wie auch ein Frontlader, Schneeschild etc, dann ist eine Ladungstransport im eigentliche Sinne damit nicht wirklich erlaubt.
Wohlwollend könnte man den Fahrradträger (wie eine Heck-Mulde/Transportbox) nur im Front-HKH ansehen. 8)

Dann wäre es wieder erlaubt. :wink:
#488994
Jungs,

Ihr macht Euch da viel zu viele Gedanken. :wink:

Gestern auf der A6:
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