Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#500970
Hallo Uli,

interessante Frage!

Da gäbe es für den Unimog schon Möglichkeiten:

1. Wenn Du "ablastest":
Leichtkraftfahrzeug mit vier Rädern
Max. 45 km/h
Max. 4,0 kW
Max. Hubraum 50 ccm
Max. Leergewicht 350 kg

2. Oder wenn Du folgenden Nachweis führst:
Krankenfahrstuhl bzw. Versehrtenfahrzeug im Sinne der Vorschriften der ehemaligen DDR, in Verkehr gebracht bis zum 28. 02.1991, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

PS: 2. eher doch nicht, weil "Nur bei Benutzung durch körperbehinderte Personen ..."
#501151
Es ist in Deutschland verboten ein normales Auto,
wie FIAT Panda auf 25km/h gedrosselt
ohne Fahrerlaubnis / ohne Führerschein zufahren.
Zudem ist es verboten ein gedrosseltes Auto
mit einem Versicherungkennzeichen / Moped-Nummerschild zufahren.
So ein umgerüstetes Auto darf nur
mit Führerschein Klasse 3 bzw. B gefahren werden.
und benötigt eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflicht
und unterliegt der Kfz-Steuerpflicht.
Wenn Sie erwischt werden, kann bis zu 5 Strafen verhängt werden.
Also auf dieser Webseite steht obiges irgendwo zwischendrin... Also doch eher illegal mit dem Mopedschild?

Und (tadaa)
Nicht möglich bei Dieselfahrzeugen
Willst du es vielleicht mit 404 probieren :-)
#501155
Hallo Uli,

wie wär's mit diesem?
Sieht doch fast aus wie ein Unimog.
Dateianhänge:
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