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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#512026
Hallo liebe Unimog Freunde,

Ich habe vor wenigen Tagen einen Unimog 411 ohne Papiere gekauft.
Hat jemand Erfahrungen mit dem beantragen von neuen Papieren?
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Zur Überprüfung des Fahrzeugs braucht die Polizei braucht eine 17- stellige Nummer, doch der Unimog hat nur eine 12-stellige Fahrgestellnummer. Was bedeutet dies?

Kann mir jemand die Fahrgestellnummer: 411 110 012 065 entschlüsseln? Der Unimog hat das Baujahr 1960.

Viele Grüße aus dem Sauerland
#512027
Hallo Felix,

ich hatte vor einem Jahr das gleiche Problem mit meinem Unimog.

Als erstes musst du den Unimog soweit herrichten das du damit durch den TÜV kommst.

Ist der Unimog soweit flott, kannst du dir von einem Autohaus in deiner nähe Rote Nummernschilder geben lassen und damit zum TÜV fahren.
Dieser macht dort dann eine Komplett Abnahme. Diese kostet ca. 160€ und du bekommst vom TÜV einige Zettel und die Bestätigung das alles in Ordnung ist.

Danach musst du noch bei einer Versicherungsgesellschaft deines Vertrauen anrufen, und sagen das du einen Unimog zulassen möchtest.
Von denen bekommst du dann eine sogenannte EBV Nummer. Dort ist sind dann die groben Daten und die Person, auf die der Unimog zugelassen werden soll hinterlegt.

Mit der Fahrgestellnummer kannst du auch noch zu deiner örtlichen Polizeidienststelle gehen und dort eine Abfrage machen lassen.
Diese geben dann die Fahrgestellnummer in den Computer ein und lassen eine Abfrage darüber laufen, ob zu diesem Fahrzeug etwas vorliegt,
z.B. ein Diebstahl oder ähnliches. Das kann man wohl auch bei der Zulassungstelle machen lassen.


Mit den Unterlagen vom TÜV, der EBV Nummer, dem Kaufvertrat, und der evtl. vorhandenen Abfrage zu Fahrgestellnummer kannst du dann zur Zulassungstelle gehen. Dort bekommst du dann dein Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II). das hat ca. 80 € gekostet.

Meine Fahrgestellnummer hat auch 12 Stellen.

So habe ich das auch gemacht. Das ist aber alles halb so wild

Mit freundlichen Grüßen
Dominik
#512030
Hallo Sauerländer,

die Abfrage beim KBA / Polizei entfällt schon seit Jahren, die macht die Zulassungstelle bei Anmeldung. Wichtig ist eine Vollabnahme nach §21 StVZO. Wenn du ein "H" haben willst dann kombiniert mit §23StVZO. Das dürfen nur Prüfingenieure, keine staatlichen Prüfer.

Wie weit wohnst du von Werl entfernt, da ist die GTÜ, die kennen sich mit solchen Fahrzeugen sehr gut aus. Hartmut Lehnert nimmt viele Unimog und Trecker ab. Mich hat der ganze Spass für einen portugisischen Unimog 411 um die 180 Euro gekostet.

Das Zauberwort nennt sich "Bestätigung der Daten" und ist durch einen Prüfingenieur zu erbringen.

Kleiner Tipp, den leider nicht alle Prüfingenieure kennen: unter K16173 gibt es eine EG-Typgenehmigung oder ABE für den Unimog 411. Da sind die Daten hinterlegt. Wenn diese auf der "Bestätigung der Daten" erwähnt wird, kann die Zulassungstelle den Datensatz von Mercedes aufrufen. Beschleunigt die Sache ungemein und machte Teile der Einzelabnahme überflüssig.

Gruß
Markus
#512041
Moin,
Der Weg wieder Papiere zu bekommen wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. In den alten Ländern macht die Abnahme der TÜV, in den neuen die Dekra (meines Wissens)
In Niedersachsen wollte/konnte da in der Gegend fast keine Tüv Station ran. Als ich eine Station mit befugtem Prüfer hatte: Sie brauchen für die Niederlassung Rote Kennzeichen! - Die bekommt man aber nirgends wenn man keine Papiere für ein Fahrzeug hat :mrgreen: Damit war dieser Fall gestorben. Also: Sachsen-Anhalt abtelefonieren. Siehe da: Lama-Bude gefunden, Mog auf Tieflader, Vollabnahme. Ganz ohne Kennzeichen.
Ich hatte bei meinem 411er den Fall, das der Dekra Prüfer darauf bestand die Abfrage bei der Polizei vorher bzw. beim Prüftermin schriftlich dabei zu haben, ist in SA pflicht, in NDS nicht.
Die "Vollabnahme" heisst bei der Dekra "Gutachten zu Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis". Als der Mog dann Tüv hatte ging es zum Amt.
Resultat: Keine Briefaufbietung. Der Vorbesitzer muss bestätigen das er schon 30 Jahre vorher keine Papiere dafür hatte, theroretisch jeder ehemalige Besitzer, bis die Papiere wieder da sind oder auch nicht. (Wenn du schlau bist hast du den Brief selber verloren, dann entfällt diese "spannende" Diskussion) Dann erst konnte im Verkehrsblatt der Brief neu aufgeboten werden. Nach ingesamt vier Wochen Wartezeit hatte ich dann Kennzeichen. Das waren dann drei "Sitzungen" im Wartezimmer, plus unzählige Telefonate.

Am besten du besorgst dir zu deinem Mog noch den Werksauftrag. Da stand bei mir das Lieferdatum des Fahrzeugs drin, das wurde als Erstzulassung eingetragen. Eine schriftliche Zahl dazu möchte das Amt auch, trotz dessen das es Jahrzehnte keinen Brief mehr gab.

Die Kostenangaben der anderen passen, abgesehen das ich viel Rennerei deswegen hatte. Unser Amt weiss scheinbar erst wenn man vor denen sitzt was sie brauchen, am Telefon war es gefühlt die hälfte.

Gruß
Alex
#512045
Hallo Alex,

komisch. In NRW ist da mit der KBA/Polizeibafrage schon seit mehr als zwei Jahren abgeschafft. Das mit TÜV, GTÜ und Dekra wurde geändert im Rahmen der EU, denn die kennt nur Sachverständige. Das hat der vorherige Verkehrsminister schon gemacht.

GTÜ darf/kann §21 und §23 in NRW.

Gruß
Markus

P.S.: wärest du zu uns gekommen, wäre auch 61km/h ohne technische Änderung und kleines Kennzeichen drin gewesen. :lol:
#512048
Hallo Markus,
Nein, Aufbietungsverfahren ist immernoch erforderlich laut unsererem Kreishaus.

Hallo Felix, herzlich Willkommen, einen ganz tollen Mog hast du da gekauft, willst du den HKH wieder vervollständigen? Von Rost und orginalität sehr schön.
#512058
Bin 2015 2016 und 2017 da gewesen, nichts geht. Wenn du anderer Ansicht bist, wirste hochkant rausgeschmissen. Deswegen vor 3 Monaten Anschlag mit Messer auf die beiden schrullen.

Ja wohne auch in NRW.
#512072
Hallo Markus,
nein, nicht ich aber was meinst du wieviele Anrufe ich plötzlich von Verwandten und Bekannten bekam, ja das stimmt wirklich, sitzen vorne im Kreishaus und sortieren Leute aus die nicht alle Sachen mit haben oder wo man nichts machen kann und so hab ich da noch nie mit wirklichem Fachpersonal gesprochen, machen sich schwer unbeliebt.
#512077
mhame hat geschrieben:Hallo Alex,

komisch. In NRW ist da mit der KBA/Polizeibafrage schon seit mehr als zwei Jahren abgeschafft. Das mit TÜV, GTÜ und Dekra wurde geändert im Rahmen der EU, denn die kennt nur Sachverständige. Das hat der vorherige Verkehrsminister schon gemacht.

GTÜ darf/kann §21 und §23 in NRW.

Gruß
Markus

P.S.: wärest du zu uns gekommen, wäre auch 61km/h ohne technische Änderung und kleines Kennzeichen drin gewesen. :lol:
Das kleine Kennzeichen habe ich vorne wie hinten Anstandslos bekommen, das war gar kein Problem - Vielleicht auch weil er vom Prüfer als Zugm./Ackerschlepper eingetragen wurde - auch ohne Diskussion. Ich meinte beim Amt nur ein großes Schild passt da gar nicht hin und gut wars. :wink: Das kleine Eckige haben hier im Kreis aber relativ viele Schlepper, auch richtig dicke Brummer.

Die Polizeibfrage wollte nur der Prüfer in SA, mein Amt in Niedersachsen hat danach nicht gefragt, die haben eine Briefaufbietung gemacht. Der gute Mann meinte auch zu mir: Würdest du in unserem Bundesland wohnen, hättest du morgen schon deine Papiere. Scheinbar läuft es in SA auch wieder anders.

Gruß
Alex
#512079
Guten Abend,

Ich freue mich das soviele schnelle Antworten kamen.
Also ich denke den groben Weg, wie ich vorgehen sollte, habe ich verstanden.
Ich werden zuerst einmal nach den Feiertagen, bei unserer Zulassungsstelle anrufen und fragen was sie alles brauchen um mir ein neuen Fahrzeugbrief auszustellen.
Dann werde ich nochmal versuchen bei unserer Dorfpolizei eine Abfrage zu machen, ob es sich um ein Diebstahl Fahrzeug handelt oder er andere Vorgeschichte hat.
Da stellt sich nur noch die Frage, ob dafür die 12stellige Fahrgestellnummer ausreicht.?!
Wenn das alles erledigt ist werde ich auch nochmal mit der gtü Stelle sprechen, ob sie dazu befugt sind, den Unimog abzunehmen.
Erst dann beginne ich mit der Restauration.

Mit freundlichen Grüßen

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