Zum Thema Kegelspalter :
Drallkeilspalterverbot ernst nehmen
"Der Junge wurde von dem Drallkeilspalter förmlich zerfetzt". So lautete die Antwort eines hörbar betroffenen Kripobeamten aus Niedersachsen auf die Nachfrage der LBG NB/OPf. und Schwaben, wie sich der tödliche Unfall eines Achtjährigen an einer Drallkeilspaltmaschine genau zugetragen hat.
Das Kind wollte an dem Spalter nur vorbeilaufen, an dem sein Vater und sein Großvater arbeiteten. Beim Vorbeilaufen hat das rotierende Werkzeug den Jungen erfasst, eingezogen und durchbohrt.
Der grausame Unfall war Anlass für die LBG, festzustellen, wie groß der Umsetzungserfolg des Verbotes dieser Drallkeilspaltmaschinen ist.
Zwei Ergebnisse sind bemerkenswert:
Allein im Bereich der früheren LBG NB/OPf. sind die Unfälle von durchschnittlich 12 Fällen (1996 und 1997) auf zwei bzw. einen (2001 und 2002) zurückgegangen. Die Verletzungen an den Drallkeilspaltern sind fast immer schwer und damit die Unfälle auch sehr teuer.
Während diese Maschinen von den produzierenden Betrieben fast vollständig verschwunden sind, finden sie sich dagegen noch häufiger auf den Austragsbetrieben, wo Brennholz für den Haushalt benötigt wird. Dort kommen diese Spalter auch noch sporadisch zum Einsatz.
Doch so lange diese Geräte auf dem Hof sind, stellen sie ein Gefahrenpotenzial dar und zwar für alle:
Für die Senioren, die damit arbeiten.
Für das Betriebsunternehmerehepaar, die das dulden.
Für die Kinder (eigene und Nachbarskinder), die auf dem Hof spielen.
Nehmen Sie deshalb das Verbot der Berufsgenossenschaft ernst:
Entfernen Sie den Drallkeil von kombinierten Säge-Drallkeilspaltern und verkleiden Sie das Wellenende.
Beseitigen oder zerstören Sie Drallkeilspaltmaschinen, damit sie niemand mehr benutzen kann (auch nicht irrtümlich oder aus Spieltrieb).
Verkaufen oder "verschenken" ist nicht erlaubt. Nach dem Produktionssicherheitsgesetz kann solches Handeln sogar bestraft werden, wenn Dritten dadurch ein Schaden entsteht.
Siehe :
http://www.lsv.de/nos/5publikationen/drallk.html
@Thorsten
Das mit Privatperson und Privatgelände ist auch so eine Sache.
Richtig ist, dass Verbot hat die Landw. BG ausgesprochen. Ob bei einem schweren Unfall od. Vollinvalitität dann deine Private Unfallversicherung bezahlt, oder der jeweilige Sozialversicherungsträger wage ich schwer zu bezweifeln.
@rm411
Hast Du eine Netzadresse, mit neuen Spaltern, die für D zugelassen sind.
Manfred