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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#513903
Hallo Leute!

Ich möchte mir nächstes Jahr für mein Forstunternehmen einen Unimog zulegen.
Am besten mit Ladekran und mindestens 2m Ladefläche bzw. mit einem Anhänger (Hochlader Doppelachse).
Ich will damit (nicht im Lieferverkehr) Zaunmaterial (Holzpfähle/Zaunrollen etc.) zu den Baustellen im Wald bringen,
Brennholz aus dem Wald holen und bei schwierigen Wegeverhältnissen notfalls unseren VW Bussen helfen.

Also ein Arbeitstier für den Wald. Es soll keine Doppelkabine sein (dafür haben wir unsere VW Busse), wichtig wäre viel Transportkapazität
und ein Ladekran (notfalls auch ohne Kran). Da ich recht groß bin, fallen die ganz alten Unimogs raus. Ich möchte natürlich so wenig Versicherung und
Steuer wie möglich bezahlen.
Ich habe noch den alten rosa Füherschein, also bis 7,5 Tonnen (bis Klasse 2, bei 3 ist kein Loch ausgestanzt).

Kann mir jemand sagen, welchen Unimog ich fahren darf, und wenn, mit welchem Anhänger?
Welche sind besonders für hartes Gelände geeignet und haben sich dafür besonders bewährt?

Bitte schreibt mir nur, wenn ihr absolut sicher seid! "Glaube ich" habe ich leider schon oft gehört und gelesen :roll:
#514066
Hallo,

du hast also die alte Klasse 3 und den Führerschein auch noch nicht gegen eine Karte umgetauscht.

Damit darfst du fahren:
- Fahrzeuge bis einschließlich 7,5t zul. Gesamtmasse ohne Anhänger
- das ganze auch mit Anhänger, wobei die zul. Gesamtmasse des Zuges dann maximal 12t betragen darf. Hinter einen Unimog mit 6t zul. Gesamtmasse darfst du also einen Anhänger mit 6t zul. Gesamtmasse anhängen, hinter einen Unimog mit 7,5t zul. Gesamtmasse nur noch einen Anhänger mit 4,5t zul. Gesamtmasse.
- sofern du noch keine 50 Jahre alt bist, darfst du auch schwerere Anhänger fahren, jedoch müssen diese einachsig sein, wobei eine Tandemachse mit weniger als 1m Achsabstand auch als einachsig zählt. Falls du schon 50 bist, müsstest du dafür deinen Führerschein umschreiben lassen und unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die aus der alten Klasse 3 resultierende beschränkte Klasse CE beantragen.

Gewerblich musst du allerdings noch ein paar Dinge beachten. Als reine Arbeitsgeräte dürfte das unproblematisch sein, ist allerdings der Holztransport der Haupterwerb, sind da schnell noch ein paar Dinge bezüglich gewerblichem Gütertransport zu beachten (Berufskraftfahrerqualifikation, Kontrollgerät usw.).

Zum technischen: Unimog der größeren Baureihen haben normalerweise eine zul. Gesamtmasse von mindestens 7,5t (Ausnahme stellt da der U1000 dar, den es auch mit 6t gab, dann ist aber die Zuladung arg begrenzt, Kran geht da gar nicht), bei 7,5t und aufgebautem Kran ist mit Zuladung auch nicht mehr viel.

Spätestens bei dem Thema "wenig Versicherung" beißt sich da was mit gewerblichem Einsatz, das wird nicht möglich sein. Steuern gehen nach zul. Gesamtmasse. Steuerfrei geht bei Land- und Forstwirtschaft und Zulassung als Zugmaschine, ob du bzw. dein Betrieb die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann ich nicht beurteilen.

Für "hartes Gelände" ist ein Kranaufbau eher hinderlich, die Basisbaureihen, die für dich in Frage kommen (424, 425, 435, 437) sind ansonsten recht geländetauglich.

Gruß,
Michael
#514433
Ich danke dir für deine Antwort! Mittlerweile hat meine Führerscheinstelle mir die gleichen Infos zukommen lassen!
In Kürze kommt ein 1500er zu meinem Fuhrpark, mit Kran und grünen Kennzeichen. Nen Hänger mit 4,5 Tonnen zu finden ist nicht so einfach, hab aber auch schon was unter Beobachtung. Danke nochmal
#514750
Hallo
Forstbetrieb Messmer hat geschrieben:Ich möchte mir nächstes Jahr für mein Forstunternehmen einen Unimog zulegen.
Waldmonster hat geschrieben: Grünes Kennzeichen- was sagt der Zoll dazu?
wohl nichts, der überwacht nur die Einhaltung. Wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind wird die Steuerbegünstigung von der Steuerbehörde (Finanzamt) gewährt, nennt sich LoF -Betrieb :idea: , ob mit oder ohne Kran.

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