Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#517091
Moin zusammen,

nachdem mein Diesel-Pkw dabei ist, vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote drastisch an Wert zu verlieren, hat mich die Frage interessiert, was denn nun mit meinem Unimog ist.

Ist der womöglich irgendwann auch von einem Fahrverbot betroffen ?

Habe dazu mal ein bißchen recherchiert und möchte Euch das Ergebnis nicht vorenthalten.

Grundlage für alle Fahrverbote ist §40 der Bundes Immissionschutz-Gesetzes (BImSchG). Dort steht:

(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 dies vorsehen.

Voraussetzung für ein Fahrverbot ist also zunächst das Vorhandensein eines "Luftreinhalteplans", der von dem Kommunen zu erlassen ist (in Stuttgart gibt es z.B. einen).

Bestimmte Fahrzeuge sind allerdings generell von der Kennzeichnungspflicht und damit von den Fahrverboten ausgenommen.
Diese Fahrzeuge werden in der 35. BImSchV Anhang 3 "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht ..." aufgelistet.

Darin heißt es u.a.:

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, ...


Mein Unimog ist zugelassen als LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER mit der Schlüssel Nummer 89 1000. Damit fällt er nicht unter die Fahrverbote aus §40 ImSchG.
Wenn also mein Pkw nicht mehr nach Stuttgart fahren darf, nehme ich eben den Unimog. :mog4
Sieht vielleicht gewöhnungsbedürftig aus, wenn ich für geschäftliche Anlässe mit Anzug und Krawatte aus dem Unimog steige, aber man wird sich daran gewöhnen (müssen). :D

Die Alternative wäre, zu warten, bis mein Unimog eine Zulassung mit H-Nummer erhalt. Aber da muss ich mich noch etwas gedulden.

Alles klar ?

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#517104
Hallo Erni,

mindestens bis zur nächsten Gesetzesänderung darf man mit dem dreckigsten Ackerschlepper in die kritischen Umweltschutzzonen. Hoffentlich weiß das die Exekutive auch, wenn's drauf ankommt und man ohne blaue Plakette durch Stuttgart fährt.

Das ist auch mein Kenntnisstand.
#517107
Hallo zusammen,

wobei man aber auch feststellen muss, dass es wohl weniger Ackerschlepper und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gibt, als normale Dieselfahrzeuge. Insbesondere in den stark belasteten Innenstädten werden wohl nicht so häufig von diesen Fahrzeugen befahren.

Mein Unimog erfüllt übrings beide Vorraussetzungen :party
#517117
Hallo,

es ist schon bemerkenswert, wie wir Bürger diesen Schwachsinn hinnehmen und jeder sich um (s)eine Einzellösung kümmert. Dazu noch einen geschäftsführenden Verkehrsminister, der was von Stadtbussen faselt, deren Umrüstung das Grenzwertproblem lösen soll.

Ich halte die Nachrüstung von modernen Abgasanlagen für das einzig zielführende. Da die chemischen Prozesse im Auspuff stattfinden ist es im Gegensatz zu fragwürdigen Software-Updates motorenunabhängig. Würde der Bürger die Umsetzung dieser Maßnahmen erzwingen, bräuchten sich ein paar Unimog, deren komplette Stilllegung das Problem auch nicht lösen würde, keine Gedanken um Fahrverbote machen.

Leider ist zu schnell in Vergessenheit geraten, wie das ausweichende Kaufverhalten der Bürger damals bei der Brent Spar den Giganten Shell fast in den Ruin getrieben hat. Der Verzicht auf einen Neuwagenkauf würde ähnliches bei den Automobilbauern auslösen und wir bräuchten auf die Einsicht der Politik nicht warten. Statt dessen bescheren wir den Fahrzeugherstellern neue Umsatzrekorde.

Gruß
Markus
Zuletzt geändert von mhame am 01.03.2018, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
#517119
Hallo zusammen,ich bin froh Arm zu sein, und nicht meinen Audi B 2 bei VW eingetauscht zu haben um dann bei einem Neuen T6 10000€ zu sparen.
Ich halte den Modernen Diesel für den saubersten Motor wenn die Abgase nachbehandelt werden.
In dem Urteil geht es doch nur um Dieselabgase.Was ist den mit dem anderen Fein oder Feinststäube Reifen Bremsen usw.
Das mit den Fahrverboten finde ich gut,wie es in Frankreich gemacht wird (Ungrade Grade) Nummern.
Ansonsten kann ich meine Mitbürger nicht verstehen wenn die sich Neue Autos kaufen.
Die meistens Musterbeispiele der Geschmacklosigkeit sind.
VG ULI
#517124
Hallo ULI,

bei der Abgasproblematik müssen wir sauber unterscheiden wovon wir sperchen. Derzeit gibt es drei wesentliche Probleme an denen Fahrzeuge beteiligt sind. Alle haben zwar mit Abgas, Grenzwerten und Luftverschutzung zu tun, sind aber Grundsätzlich anders gelagert. Das wird gerne vermischt.

- Stickstoffdioxid NO2 oder NOx hauptsächlich Diesel ohne Harnstoffnachbehandlung
- Feinstaub Diesel und direkteinspritzenden hochverdichtete Benziner
- CO2 Ausstoß

An allen drei Problemen muss gearbeitet werden.

Gruß
Markus

P.S.: Ich frage mich nur, warum es heute omnipräsent ist, wenn ein "B-Star hintern Busch kotzt", aber bei Themen die unsere Zukunft und die unserer Nachkommen angegen die Mehrheit schweigt und die Verantworlichen es mit aussitzen probieren.
#517127
Ich frage mich nur, warum bei Themen, die unsere Zukunft und die unserer Nachkommen angeht, die Mehrheit schweigt und die Verantworlichen es mit Aussitzen probieren.
Moin Markus,

das ist doch ganz einfach:

1. die "Mehrheit" ist zu bequem, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen, und belächelt Die, die warnend den Finger heben :roll:


2. die "Verantwortlichen" haben mit dem Aussitzen die allerbesten Erfahrungen gemacht!!! :mauer
#517128
Hallo Markus,

die von Dir mit Recht in Frage gestellte "Omnipräsenz" von Banal-Informationen stellt aus meiner Sicht lediglich ein Ablenkungsmanöver von den wirklichen Problemen dar.
Das Gericht hat mit Recht festgestellt, dass bei allen Maßnahmen "Verhältnismäßigkeit" gewahrt bleiben muss.
Das NOx Thema isoliert zu behandeln, ist natürlich viel zu kurz gesprungen (Du hast es erwähnt: da sind auch noch Feinstaub und CO2). Nach dem gesunden Menschenverstand würde man dort ansetzen, wo man den größten Hebel hat, sprich wo man mit geringstmöglichem Aufwand den größten Effekt erreicht.
Das wären z.B. der gesamte Binnenschiffsverkehr, der Seeverkehr (ein Kreuzfahrer in Hamburg stößt an einem Tag soviel SOx aus, wie Tausende von Diesel Pkw), betrügerische Manupulationen an der Abgasbehandlung von Lkw, die Diesellokomotiven der Bundesbahn, Baumaschinen und vielleicht auch die Landwirtschaft.
Wenn dann alle SOx Probleme erledigt sind, fällt einem völlig überraschend ein, dass ja durch die Abschaffung der Dieselantriebe der CO2 Ausstoß vergrößert wird und dann klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen Benziner und gegen die ach so umweltfreundlichen Pellet-Heizungen.
Wenn sie damit fertig ist, klagt sie gegen e-Autos, denn die Umweltbilanz bei Herstellung, Betrieb und Verschrottung von E-Autos sieht noch schlechter aus, als bei den bisherigen Autos, von den Ressourcen-Problemen (z.B.Lithium für die Akkus) mal ganz zu schweigen. Außerdem beziehen die E-Autos ihren gewaltigen (so dass in Oslo nachts fast das Stromnetz deswegen zusammenbricht) Strombedarf derzeit immer noch aus Kohlekraftwerken.
Der "Klage"-Verein Deutsche Umwelt Hilfe hat weniger als 300 Mitglieder (zum Vergleich: der UCG hat z.B. mehr als 6000 !) und wird im Wesentlichen aus unseren Steuergeldern finanziert, weil von der Bundesregierung mit gewaltigen Summen gefördert.

Warum interessiert das bloß niemand ? Weil der heutige "mainstream" Banal-Informationen bevorzugt, bei denen man nicht nachdenken und Zusammenhänge erkennen muss.

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#517130
Hallo Rango,

ich stimme dir ganz zu. Vieles davon ist mir bekannt. Aber wenn wir hier in diesem Hobbyforum das schon so deutlich erkennen, wo sind dann all die bezahlten und viel schlaueren Experten, die denen das erklären, die es nicht verstehen?

Ich habe mal Maschinenbau studiert, weil Chemie, Biologie und Physik ihre eigenen Gesetze haben, die der Mensch nicht ändern kann. Leider kann er sie anders interpretieren.

Gruß
Markus

Und am Ende bewahrheitet sich wieder:
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
Wer nichts wissen will, beschäftigt sich mit Banalitäten.
#517154
Moin Moin

mal ne ganz doofe Frage:
zählt bei der Zulassung als LoF der reine Eintrag oder die tatsächliche Nutzung/Zulassung?
Sprich nur wenn grüne Nummer oder auch schwarz mit entsprechendem Eintrag?
Denn wenn nur grüne Nummer gilt auch Vorsicht!
Mit Anzug und Krawatte zum Termin nach Stuttgart geht nur wenn man seine eigenen Äpfel zum Verkauf abliefert!
Wegen mir auch Eier oder Most, aber nicht vergessen immer etwas davon mitzunehmen!
Sonst ist ruckzuck grüne Nummer weg da der Zweck nicht erfüllt ist!

WIe sieht es mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus? Holzrücke-Mog sind zb als solches eingetragen.....

Grüßle Michael
#517156
Moin moin,

die LoF-Zugmaschine als Eintrag der Fahrzeuggattung im Schein ist nicht vom Verwendungszweck abhängig und somit auch mit schwarzem Kennzeichen problemlos möglich. Auch wenn einzelne Zulassungsstellen den Schuss noch immer nicht gehört haben.

Zu deiner Frage mit den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bietet der von Ernie in Ausschnitten zitierte Text eine Antwort:
erni417 hat geschrieben:
Grundlage für alle Fahrverbote ist §40 der Bundes Immissionschutz-Gesetzes (BImSchG). Dort steht:
Deswegen hier ein anderer Ausschnitt:
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1.
mobile Maschinen und Geräte,
2.
Arbeitsmaschinen,
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
MfG
Fabian
#517157
Hallo,

ja, ich stimme Fabian zu. Es geht nur um die Schlüsselung 89-1000 LOF in den Papieren. Es geht doch bei dem ganzen Feinstaubunsinn ja auch nicht um den realen Meßwert, sondern nur um die Typisierung oder Schlüsselung.

War gerade bei der HU. Mit dem Messequipment basierend auf eine Entwicklung von 1977 hat er bei meinem Euro5 vier mal gemessen, um nichts , Anzeigewert "0" zu dokumentieren. Da fällt jedem auf, das hier nichts wirklich gemessen werden soll.

Gruß
Markus

Hallo Florian, zu Deinen Fragen: Der große D[…]

suche 401-411 Frosch

guten Morgen, die Suche ist aktuell u wird erweit[…]

Hallo Klaus, die Kühlwassermuffe gibt es z.B[…]

Zapfwellengetrieb U1000

Hallo Raphael, da geht nix kaputt. Du musst die […]