- 28.02.2018, 18:02
#517091
Moin zusammen,
nachdem mein Diesel-Pkw dabei ist, vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote drastisch an Wert zu verlieren, hat mich die Frage interessiert, was denn nun mit meinem Unimog ist.
Ist der womöglich irgendwann auch von einem Fahrverbot betroffen ?
Habe dazu mal ein bißchen recherchiert und möchte Euch das Ergebnis nicht vorenthalten.
Grundlage für alle Fahrverbote ist §40 der Bundes Immissionschutz-Gesetzes (BImSchG). Dort steht:
(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 dies vorsehen.
Voraussetzung für ein Fahrverbot ist also zunächst das Vorhandensein eines "Luftreinhalteplans", der von dem Kommunen zu erlassen ist (in Stuttgart gibt es z.B. einen).
Bestimmte Fahrzeuge sind allerdings generell von der Kennzeichnungspflicht und damit von den Fahrverboten ausgenommen.
Diese Fahrzeuge werden in der 35. BImSchV Anhang 3 "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht ..." aufgelistet.
Darin heißt es u.a.:
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, ...
Mein Unimog ist zugelassen als LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER mit der Schlüssel Nummer 89 1000. Damit fällt er nicht unter die Fahrverbote aus §40 ImSchG.
Wenn also mein Pkw nicht mehr nach Stuttgart fahren darf, nehme ich eben den Unimog.
Sieht vielleicht gewöhnungsbedürftig aus, wenn ich für geschäftliche Anlässe mit Anzug und Krawatte aus dem Unimog steige, aber man wird sich daran gewöhnen (müssen).
Die Alternative wäre, zu warten, bis mein Unimog eine Zulassung mit H-Nummer erhalt. Aber da muss ich mich noch etwas gedulden.
Alles klar ?
Herzl Gruß
von Rango (Erni)
nachdem mein Diesel-Pkw dabei ist, vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote drastisch an Wert zu verlieren, hat mich die Frage interessiert, was denn nun mit meinem Unimog ist.
Ist der womöglich irgendwann auch von einem Fahrverbot betroffen ?
Habe dazu mal ein bißchen recherchiert und möchte Euch das Ergebnis nicht vorenthalten.
Grundlage für alle Fahrverbote ist §40 der Bundes Immissionschutz-Gesetzes (BImSchG). Dort steht:
(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 dies vorsehen.
Voraussetzung für ein Fahrverbot ist also zunächst das Vorhandensein eines "Luftreinhalteplans", der von dem Kommunen zu erlassen ist (in Stuttgart gibt es z.B. einen).
Bestimmte Fahrzeuge sind allerdings generell von der Kennzeichnungspflicht und damit von den Fahrverboten ausgenommen.
Diese Fahrzeuge werden in der 35. BImSchV Anhang 3 "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht ..." aufgelistet.
Darin heißt es u.a.:
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, ...
Mein Unimog ist zugelassen als LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER mit der Schlüssel Nummer 89 1000. Damit fällt er nicht unter die Fahrverbote aus §40 ImSchG.
Wenn also mein Pkw nicht mehr nach Stuttgart fahren darf, nehme ich eben den Unimog.
Sieht vielleicht gewöhnungsbedürftig aus, wenn ich für geschäftliche Anlässe mit Anzug und Krawatte aus dem Unimog steige, aber man wird sich daran gewöhnen (müssen).
Die Alternative wäre, zu warten, bis mein Unimog eine Zulassung mit H-Nummer erhalt. Aber da muss ich mich noch etwas gedulden.
Alles klar ?
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von Rango (Erni)
Werner sacht: "Knacken, Knochen, Knebel! Nippel, Niete, Nuss! Wir schrauben uns die Finger krumm und sabbeln dabei Stuss!"
Keinen größer, keinen kleiner,
dieser Eine, das ist meiner:
U 417.101, EZ: 11/1991
UCG 6532
UVC 1292
Keinen größer, keinen kleiner,
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