- 02.03.2018, 12:02
#517161
Hallo,
mein Unimog ist als reine Zugmaschine (NICHT Ackerschlepper) 3,5t eingetragen und hat, wahrscheinlich durch fehlende Anhängerbremsanlage, auch nur 3,5t Anhängelast eingetragen.
Da die Kugelkopfkupplung auf der hydraulischen Ackerschiene sitzt ist diese auch im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Jetzt möchte ich beim Obstbäume schneiden mit dem Gartenbauverein einen landwirtschaftlichen Anhänger (über 3,5t zGg, praktisch wahrscheinlich drunter), also auch nicht zugelassen, anhängen um die Zweige von den Bäumen zu dem Brennplatz zu fahren. Alles auf der gleichen Wiese, also kein Straßenverkehr, keine Wege o.ä., nur auf dem Grundstück.
Ist das Fahren für landwirtschaftliche Zwecke irgendwie mit dem Führerschein L gedeckt? Wahrscheinlich nicht weil der Unimog mehr als 40kmh fährt.
Also bleibt nur der BE, der den Anhänger ohne Zulassung und über 3,5t auch verbietet.
Wäre es erlaubt weil es sich alles auf dem Grundstück abspielt, ohne Teilnahme am Straßenverkehr?
Gruß Carsten
mein Unimog ist als reine Zugmaschine (NICHT Ackerschlepper) 3,5t eingetragen und hat, wahrscheinlich durch fehlende Anhängerbremsanlage, auch nur 3,5t Anhängelast eingetragen.
Da die Kugelkopfkupplung auf der hydraulischen Ackerschiene sitzt ist diese auch im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Jetzt möchte ich beim Obstbäume schneiden mit dem Gartenbauverein einen landwirtschaftlichen Anhänger (über 3,5t zGg, praktisch wahrscheinlich drunter), also auch nicht zugelassen, anhängen um die Zweige von den Bäumen zu dem Brennplatz zu fahren. Alles auf der gleichen Wiese, also kein Straßenverkehr, keine Wege o.ä., nur auf dem Grundstück.
Ist das Fahren für landwirtschaftliche Zwecke irgendwie mit dem Führerschein L gedeckt? Wahrscheinlich nicht weil der Unimog mehr als 40kmh fährt.
Also bleibt nur der BE, der den Anhänger ohne Zulassung und über 3,5t auch verbietet.
Wäre es erlaubt weil es sich alles auf dem Grundstück abspielt, ohne Teilnahme am Straßenverkehr?
Gruß Carsten