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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#517396
Hallo Mr. Unbekannt.

Wenn du hier mehr Antworten erwartest, so solltest Du Dich zumindest mit Namen einbringen.
Nun zu Deinem Thema. Plug and play wird wohl nicht so einfach sein. Du brauchst recht klein bauende Sitze wegen der Platzverhältnisse (ohne dass ich jetzt hier mal Deine Körpergröße berücksichtige). Ich bin 178 cm groß und habe bei mir Sitze vom Landrover Defender eingebaut. Die bauen recht klein und haben den Vorteil, dass das Sitzkissen des Beifahrersitzes herausgenommen werden kann, damit ich an den Staukasten darunter noch drankomme. Außerdem läßt sich die Rückenlehne umklappen und als Ablage mit Vertiefungen für Getränke nutzen. Es waren allerdings kleinere Anpassungen( Schweißarbeiten für Aufnahmen) an den Sitzgestellen erforderlich. Die Sitze lassen sich auch problemlos rausheben.

Mit Mog Grüßen
Roland
#517398
Hallo Mattes,

plug and play ist nicht, da die Sitzbefestigung im Unimog keiner Norm entspricht.

Im 404 kommt es auf eine geringe Sitzhöhe an. Porsche Sitzschalen sind diesbezüglich gut geeignet oder auch Sitze aus Baumaschinen ohne Unterbau. Wer nicht gerade ein großer Sitzriese ist, kann eventuell auch einen flachen mechanischen Schwingfederunterbau unterbringen. Ein paar Abmessungen der kompaktesten Schwingfedersitze zur Orientierung findest Du hier angehängt.

Eine Konsole muss man sich jedenfalls entsprechend selber bauen.
Dateianhänge:
2013-03-12_Zeichnung.jpg
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Zeichnung.jpg
Zeichnung.jpg (24.21 KiB) 1737 mal betrachtet
#517563
MagMog hat geschrieben:Guuden,

ich habe die Originalsitze neu gepolstert, mit Leder bezogen und die Konsolen unterbaut.
Jetzt sitzt man auch nach Stunden noch gut.

Bei nicht originalen Sitzen könnte der H-Gutachter Kotzen!
Originale sind eine Bedingung gemäß Richtlinie.

Gut 404! Justus.
Hallo habe auch zuerst die Orginal Sitze neu Aufarbeiten lassen, mit anderem Besseren Polsterkernen/ Materialien.
Das hat aber keine wirkliche Verbesserung gebracht, da dadurch die Sitzfläsche gar keinen Halt mehr bot und man nur noch drauf rum rutschte.....

Und Nicht Orginal Sitze sind gar kein Prob. fürs H und der Prüfer Kotzt da noch lange Nicht !
Egal was da wo Bedingungen und oder Richtlinien sind ..... Das ist Nicht Pauschal als Aussage zu einem No Go für Sitztausch und H

Ralf
#517565
Hallo zusammen,

kann Ralfs Aussage bestätigen. Bei meiner H-Kennzeichen Vorführung hatte ich als Beifahrersitz einen Sitz vom Landrover Defender und als Fahrersitz einen Schwingsitz aus einem Volvo. Gab nie ein Problem, auch nicht nach allen TÜV-Prüfungen in den Jahren danach (seit 2004). Der H-Prüfer hat sich übrigens nur das Armaturenbrett angesehen und erkannt, dass dies "Stil der 60er Jahre" ist - und das wars. Sicher kann diese Vorgehensweise von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein.

Mit Mog Grüßen
Roland
#517645
Hi,

Interessant, frage mich nur wieso müssen die Sitze Eingetragen werden ?

Habe ich noch nie gemusst, bei keinem meiner Fahrzeuge .....

Gruss Ralf
#517648
Liebe Unimog-Freunde,

Zitat aus einer Stellungnahme der DEKRA:
Falls für die Sitze ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Prüfprotokolle erfüllen nicht die notwendigen Anforderungen an Prüfzeugnisse
gem. zuvor genannter Bestimmungen.

Eine vorhandene ABE oder ein anderes zulässiges Prüfzeugnis (Teilegenehmigung oder Teilegutachten) kann von einer Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht.

Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach EG/ECE
geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine gesonderte Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss dieses als "Technische Änderung" nach § 21 StVZO begutachten.
#517754
Hallo zusammen,

da es sich in der Regel bei den hier vorgestellten Sitzen um Sitze aus bereits zugelassenen Fahrzeugen handelt, dürften diese wohl auch nach EG/ECE geprüft sein. Denke das dies jedem Prüfer klar sein dürfte. Denn wo sollen bei solchen Sitzen nachträglich die zulässigen Prüfzeugnisse herkommen? Wesentlich wichtiger denke ich ist eine Prüfung von eventuell erforderlichen Veränderungen/Anpassungen an der Sitzkonsole und deren sichere Befestigung im UNIMOG. Dies könnte unter einer "Technischen Änderung" gemäß §21 StVTO einzuordnen sein.

Mit Mog Grüßen
Roland
#518514
Guuden,

mit der richtigen Ledersorte hat man guten Halt auf der alten Sitzbasis und die Ausformung des originalen Schaumstoffformteils ist auch nicht schlecht.

Ich weise auf eventuelle H-Probleme nur hin, da zu erwarten ist, dass bei weiterer Zunahme von H-Zulassungen in Zukunft härter geprüft werden wird.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem kürzlich wegen einer kleinen Verfehlung gegen den Begriff "zeitgenössisch" nach 12 Jahren bei der HU das H aberkannt wurde.

Gut 404! Justus.

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