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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#521449
Hallo zusammen

Nachdem nun zum 1.7.2018 auch für die Landwirtschaft ab 7,5 to die Maut auf Bundesstrassen anbricht wird es interessant!
Mein Unimog ist mit zGG 7500 eingetragen. Das heisst ich muss ablsaten oder löhnen?

Wird immer lustiger....

Weiss da jemand was verlässliches?

Nachdenklicher Gruß
Michael

PS: Ja ich nehme am Wirtschaftskreislauf teil weshalb ich auch eine grüne Nummer habe...
#521457
Hallo Michael,

wie Du richtig ermittelt hast bist du mit einem Fahrzeug oder Fahrzeugkombination von mindestens 7,5t zGG bei der Maut dabei.

Also ist danach Dein Mog bereits ohne Anhänger Mautpflichtig, mit einem Anhämnger auch wenn er abgelastet wird. (Ich vermute, Du lastet ja nur die üblichen 10 kg ab)

Für die Ablastung ist zunächst die Stellungnahme eines entsprechenden Gutachters also (TÜV, Dekra je nach Region) notwendig. Damit dann ab zur Zulassungsstelle.

Die Kosten kann ich leider nicht näher beziffern, wird sich aber vermutlich schnell amortisieren.
#521466
Hab jetzt mal versucht über Toll Collect raus zu finden wie ich das dann machen muss...
Mit Obu ganz klar wird berechnet wo man gefahren ist....
Und ohne? dann muss man nach der Berechnung des terminal bzw App fahren?
Wenn ich wohin will und einfach anders fahren will was dann?
Wenn ich mich verfahre?
Sorry aber da überlegt man echt einfach daheim zu bleiben....
Wie macht ihr das dann?
Weiss jemand was ne OBU kostet? wollte dieses jahr auch Frucht fahren aber das fällt ja jetzt aus....

könnte grade ko....

Gruß Michael
#521470
Hallo Michael

ich darf zwar keine pauschalierten Aussagen mehr machen, sonst ... sauer. :D
aber hier traue ich mich dennoch.
Die OBU selbst ist kostenlos aber der Einbau muss durch eine entsprechend zertifizierte Werkstatt erfolgen. Zu Zeiten meines MAN wurden da gerne über 600 Euro aufgerufen.
#521490
Hallo zusammen,

bin gerade noch mal über das Thema gestolpert:
Mein U 1000 hat 7490 kg, dementsprechend ist er noch nicht betroffen. Aber ich verstehe das richtig, dass sobald ich irgendein Anhänger dran hängen würde, dann wäre das Gespann mautpflichtig?
#521491
Hallo zusammen,

wenn ich die Seiten von Toll-Collect bzw. deren Ausnahmeregelungen richtig verstehe, sind ja Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgenommen.
Man muss dann wohl nur einen Antrag auf Mautbefreiung stellen - siehe auch https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
Sehe ich das so richtig?

Gruß Christian
#521492
Hallo Ingo,

wieder einmal unerwünscht pauschalierend, Ja, mit Anhänger wird Dein Gespann erst einmal mautpflichtig.

Es gibt jedoch ein paar sehr spezielle Ausnahmen. Hier gilt es den Einzelfall zu prüfen, prüfen zu lassen.
#521493
Hallo Christian,

diese Aussage für ein Gespann auch im Einzelfall überprüft werden. Sie gilt so nach neuester Auslegung der BAG nur für das Einzelfahrzeug.

In unserem Umfeld haben Bekannte ein großes Wohnmobil ( über 7,5to). Dieses Fahrzeug ist prinzipiell Mautbefreit. Wird jedoch ein einfacher Anhänger mitgeschleppt, der ein Sportgerät (Unimog) trägt wird das Gespann wieder mautpflichtig.
#521495
Das wird immer witziger!
Die BAG konnte meine Frage ob ich mautpflichtig bin wenn ich mit nem Wohnmobilanhänger fahre nicht beantworten. Ich soll eine Email ans Referat 41 schicken muss aber wissen dass ich ca 4-6 Wochen auf Antwort warten muss....
Dann der Anruf bei Toll Collect. Da hiess es Leerfahrten sind mautfrei nur sobald etwas geladen ist. Der Paragraph des Transportes von eigenen Gütern fällt zum 1.7. so dass jeder Transport mautpflichtig ist. Die Frage nach dem Wohnmobil-und Neischlafanhänger konnte ebenfalls nicht beantwortet werden.
Auf Nachfrage wo man das genau nachlesen kann kam die Antwort dass im Internt nur allegmeine Aussagen sind aber die Firma Toll Collect keine schriftlichen Aussagen geben darf....
Ich kann es abwarten bis der erste Bußgeldbescheid kommt...
Achja wenn man Frucht (Getreide Mais usw) fährt kann man sich ja morgens im Internet anmelden und die Route eingeben.... dann muss ichaber doch auf ein anderes Feld und schon bekomm ich wieder nen Strafzettel weil ich mich nicht an die Route gehalten habe...
Eine OBU kostet übrigens wirklich nix aber der Einbau liegt aktuell bei ca 1000 Euro....

Hab schon überlegt in den Wald zu ziehen und mein Gehalt gleich an die Staatskasse zu überweisen....

entmutigte Grüße
Michael
#521499
Hallo Michael,

eine Deiner bzw von Toll Collect gemachte Aussage ist richtig:
Toll Collect sammelt nur das Geld ein (heißt ja auch Toll Collect) für alle Rechtsfragen ist aber ausschließlich das zuständige Bundesamt und gegebenfalls ein Gericht zuständig. Selbst eine von Toll Collect ausgesprochene /anerkannte Mautbefreiung stellt keinen Rechts sicheren Bescheid dar.

Nicht richtig ist die Aussage zu Leerfahrten. Das Bundesfernstrassenmautgesetz legt in §1 fest:
(1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 356) geändert worden ist, zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,

1.
die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2.
deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Unter der 1. Bedingung steht geeignet ODER verwendet und nicht geeignet UND verwendet.

So steht auch auf der Seite von Toll Collect ausdrücklich:
Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative), sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

es sich um eine Privatfahrt handelt,
tatsächlich Güter befördert werden,
die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Vorsicht wäre ich mit der Einstellung "warten auf den ersten Bussgeldbescheid"
Hier handelt es sich nicht um die Strassenverkehrsordnung, die Bussgeld sätze sind nicht so klar definiert wie im sogenannten "Bussgeldkatalog"
§10 des Bundesfernstrassenmautgesetz sagt hier zu:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 eine Maut nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet,
2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt,
3.
entgegen § 7 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 2, den Beleg oder den Nachweis nicht mitführt oder nicht rechtzeitig aushändigt,
4.
entgegen § 7 Absatz 5 Satz 4, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 2, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
5.
entgegen § 7 Absatz 6 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 2, anordnet oder zulässt, dass der Beleg oder der Nachweis nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt wird.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Güterverkehr.
Die Maut buchen kann man jetzt auch neu über eine APP. Näheres dazu auch wieder bei Toll Collect

Ich gebe hier keine Rechtsauskunft sondern stelle nur meine eigenen Gedanken und Erfahrungen zur Diskussion.
#521501
Hallo Jürgen

bitte beachten dass die Vorschriften sich ab dem 1.7.2018 ändern!
Lt Aussage BAG war man befreit wenn man seine landwirtschaftlichen Güter selbst transportiert hat und dies würde jetzt auch weg fallen....

Hab da jetzt mal ne Mail hingeschickt und bin gespannt in 6 Wochen zurück kommt....

Gibt es denn hier niemand der bei BAG arbeitet und uns verbindlich § liefern kann?

Gruß Michael
#521504
Hallo Michael,

die verbindlichen § kannst Du im Bundesfernstraßenmautgesetz nachlesen. Aber wie immer gibt es bei solchen § dann einen Interpretationsspielraum. Letzte Instanz hierüber zu entscheiden ist immer ein Gericht.

Genau was Du schreibst, nämlich das Transportieren der eigenen landwirstschaftlichen Güter fällt auch unter die Mautpflicht.

Ausgenommen sind aber:
6.
landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
#521513
Hallo Jürgrn
die Auslegung des Bundesfernstraßenmautgesetz wird wie bei jedem Gestz durch Verordnungen und Erlasse genau geregelt, dazu gibt es die Kommentierungen.

Da wären die
  1. Lkw-Maut-Verordnung
  • Mautstreckenausdehnungsverordnung
  • Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung
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