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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#524116
Hallo Christoph, das ist ein schönes scharfes Bild.Werde ich mir ausdrucken. Danke das ist Kumpelig von Dir.
OPTI-MOG hat geschrieben:Lies als ganz kleines Beispiel den Bußgeldkatalog bezüglich der Roten 06er-Nummer, die gerne als mutmaßliches Kurzzeitkennzeichen missbraucht wird.
Danke für den Ratschlag ,schneinst Dich gut im Bußgeldkatalog auszukennen.
Beim NST hast DU meine Motorhaube abgebaut ohne mich zu fragen.Lies doch mal nach was Passiert wenn man sich an fremden Eigentum vergreift.
Dir noch weiter schöne Bilder VG ULI
#524144
Hallo,

nach dem mir klar war, wie das hier enden würde, habe ich heute mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) gesprochen.

Eine Eintragung des modernen Motors ist möglich. Wenn Werte (Leistung, Masse, Drehmoment., Lautstärke etc.) um mehr als 5% abweichen, so ist der neue Wert zu nehmen. Eine zu starke Veränderung kann die Überprüfung weitere Komponenten erforderlich machen. Z.B. das Drehmoment muss das Getriebe ertragen können, die Bremsen müssen zu den Fahreigenschaften passen, die Höchstgeschwindigkeit ggf. begrenzt werden, etc.

Man sollte darauf achten, dass nur Komponenten aus anderen Fahrzeugen verwendet werden. Deren Betrieb im Straßenverkehr ist dann gegeben.

Bei H-Kennzeichen kann dieses nur erhalten werden, wenn der Umbau vor 30 Jahren erfolgt ist oder in den ersten 10 Jahren nach Zulassung technisch möglich war. Aber Motore aus den frühen 80ern wären möglich.

Bei aktuellen Motoren entfällt die H-Zulassung.

Grundsätzlich gelten die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs galten, hier sind der Rahmen und seine FGN besonders wichtig.

Bei Fahrzeugen, die nie zugelassen waren wird es viel schwieriger!

Grundsätzlich sollte man bei seinem Vorhaben mit dem Zulasssungstellenleiter des Bezirks vorab das Gespräch suchen, wo das Fahrzeug zugelassen werden soll. Auch die frühe einbindung des aaS hilft Fehler zu vermeiden.

Fazit: Es ist vieles Möglich, wenn es richtig angegangen wird.

Gruß
Markus

P.S: Das ist hier das Gedächtnisprotokolls des Gespräches und keine rechtsverbindliche Auskunft, zumal wir über keinen konkreten Fall sprechen konnten. D.h. in Detail, was alles umgebaut werden soll.
#524145
Egal wie der einzelne zu der Thematik steht, sollte jetzt klar sein, dass wir hier ohne Ergebnis bis in alle Ewigkeit diskutieren können.

Grundsätzlich ist es möglich, jedoch entscheiden die Details und dass kann nur am konkreten Fall mit dem Sachverständigen und der zuständigen Zulassungsbehörde besprochen werden.

Wichtig ist, dass das (Grund-)Fahrzeug schon einmal zugelassen war. Ansonsten setzt die Zulassungstelle das Datum der Erstzulassung fest. Wenn das dann 2018 ist, müssen alle Anforderungen von heute erfüllt werden.

Gruß
Markus
#524149
Moin moin,

bei niemals zugelassenen älteren Fahrzeugen kann jedoch das Datum der Typprüfung beim KBA als Referenz genutzt werden, da das Fahrzeug nach den damals geltenden Bestimmungen gefertigt wurde. Somit ist dann auch nicht die aktuelle (Abgas-)Gesetzgebung gültig, sondern die zeitgenössische.

Dies ist beispielsweise bei Unimogs relevant, die Zeit ihres Lebens nicht zugelassen auf Industriegelände gearbeitet haben. Voraussetzung ist da natürlich, dass sie technisch der Typprüfung des KBA entsprechen.
Für das olivgrüne Osterei wird wohl kaum eine KBA Baumusterprüfung stattgefunden haben...

Auch hier gilt: Die Aussagen erfolgte ohne Gewähr, es lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche daraus ableiten!

MfG
Fabian
#524178
Hallo,
krabbler hat geschrieben:bei niemals zugelassenen älteren Fahrzeugen kann jedoch das Datum der Typprüfung beim KBA als Referenz genutzt werden, da das Fahrzeug nach den damals geltenden Bestimmungen gefertigt wurde. Somit ist dann auch nicht die aktuelle (Abgas-)Gesetzgebung gültig, sondern die zeitgenössische.Dies ist beispielsweise bei Unimogs relevant, die Zeit ihres Lebens nicht zugelassen auf Industriegelände gearbeitet haben.
Wichtig ist aber der glaubhafte Nachweis der "Inverkehrbringung". Ein Fahrzeug, das 10 Jahre bei einem Händler rumstand und nie zugelassen war, hat keine legale Chance auf Zulassung, wenn sich in der Zwischenzeit die Zulassungsvorschriften geändert haben. War das Fahrzeug aber in der Zeit in betrieblichem Einsatz ohne Zulassung, so gilt auch das als "Inverkehrbringung" und die Erstzulassung kann dem angepasst datiert werden. Klar, dass das Fahrzeug dann den damaligen Zulassungsvorschriten genügen musste, um zulassungsfähig zu sein.

Gruß,
Michael
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