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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#47167
Hallo Gemeinde :wink: ,

ich möchte meinen 421-er Bj. 68 als Ackerschlepper/Zugmaschine zulassen. Mein MOG war allerdings seit seiner Geburt im Werksverkehr (bei BMW :lol: ) eingesetzt und hatte somit noch nie einen Brief geschweige denn eine Zulassung.

Wenn ich dass Ding nun zulasse bekommt es eine Erstzulassung von 2004/05.

Ich weiß nur, dass ein PKW mit gleichem Schicksal niemals ein Kennzeichen bekommen würde, da alles was heute gefordert wird (KAT, Airbag, AU) man nicht bieten kann.

Gibt es Menschen die ein ähnliches Problem hatten und dieses lösen konnten, oder die mir sagen, dass ich hier Gespenster sehe :oops:

Ansonsten schöne Weihnachten und einen guten Rutsch... 8) Grüße aus Hessen :?:
#47228
Meiner ist auch Baujahr 75 und hat Erstzulassung 1991. War vorher als Zweiwegefz bei Mercedes Bremen. Allerdings war der Orginalbrief noch vorhanden. Aber bei jeder Zulassung etc kommen Rückfragen, da die Brief-Nr nicht mit dem Erstzulassungszeitraum übereinstimmt.
Dein Problem besteht darin, nachzuweisen das die Inverkehrbringung 1968 war und nicht jetzt, sonst mußt du EuroII erfüllen, es sei den du hast reinen lof.
Das Fahrzeug-Datenblatt mit ABE gibt es bei DC gegen 75 Euro, ist kein Problem.
#47286
Hallo Jungs,

vielen Dank für eure zahlreichen Tips :D

Torsten,
wenn du noch einen Rahmen hast und dich (selbstverständlich schweren Herzens) davon trennen möchtest, gib mir doch mal deine Preisvorstellung (gerne auch unter machtimmernochnix@web.de) bekannt. Dies wäre wohl die sicherste Variante :wink:

Michael & Stefan,
das mit der Unbedenklichkeitsbesch. wird wohl tatächlich (wie auch Ulli schreibt) nur dann funktionieren, wenn der MOG auch wirklich bereits einmal zugelassen war. Sonst ist das Ding nirgens registriert :(
Wäre natürlich die eleganteste Art, aaaber.... is wohl nicht

Helmut,
gibt es bei "Ackerschlepper/Zugmaschine" auch eine Euro II Vorschrift???
Das Datenblatt ist bereits bei DC in Arbeit (Hr. Mayer), kostet aber mittlerweile 125,- ¤ :? Was meinst du mit "einem reinen lof" (evtuell Land & Forstwirtschaft???)
#47625
Hallo Tomo

Ich hatte mit der Erstzulassung meines BundesWehr-404 erheblich Probleme bei der örtlichen Zulassungstelle.
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBE kommst Du nicht rum. Das kannst Du aber online erledigen. Die wollen halt wissen, ob Dein Auto schon mal zugelassen war, oder gestohlen gemeldet ist oder so. Kostet so ca 16Euro und wird über Zahlkarte abgerechnet. Wenn das die Zulassungstelle für Dich erledigen soll, kostet es 27Euro! Hast Du denn schon TÜV oder so? Hast Du Fahrzeugpapiere von BMW? Wenn ja, dann nimm bloss alles mit was Du hast und was denen die Arbeit erleichert, um so schneller kommst Du an Deine Papiere.
Tatsache ist aber, das diese Dinge nicht bundeseinheitlich geregelt sind, vielleicht mit denen vorher mal telefonisch oder persönlich abklären.
ich wünsch Dir viel Geduld!

pascal
#47629
Alle Daten älter 5 Jahre werden beim KBA gelöscht, es sei denn, die Karre ist geklaut. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kriegst du dann also.
Damit, sowie einem beim Tüv ausgefüllten Blanko-Brief bei der erforderlichen Vollabnahme sowie einer Eidesstattlichen Erklärung bei der Zulassungsstelle dürftest du deinen Mog zulassen können. Zumindest bei Oldtimern ist es so, dass wenn die Erstzulassung unbekannt ist, der 1. Juli des Baujahres angenommen wird.
Die genauen Modalitäten würde ich bei deiner Zulassungsstelle klären. Eine Bestätigung von BMW, über den Einsatzzeitraum, wäre sicher hilfreich.

Thorsten
#47682
@ tomo
bei lof ( land- oder forstwirtschaftliche Nutzung) gibt es kein Euro I oder II, da wie von Torsten erwähnt steurfrei mit grünem Kennzeichen, aber wie gesagt nur bei reiner lof-Nutzung. Ebenso braucht man bei lof keine AU.
Herr Mayer ( TÜV-Mayer) ist der richtige Ansprechpartner
#52415
mein 404 ist bei d. belgischen armee gelaufen. die geben die fahrzeuge nur mit dem vermerk "Fahrzeugpapiere und -kennzeichen eingezogen und vernichtet" im kaufvertrag ab, in dem aber die indienststellung nur als jahreszahl 1967 vermerkt ist. ich brauchte dann das tüv- gutachten mit den ganzen technischen daten f. d. kfz brief, in dem der tüv den 1.6.1967 als "tag der ersten zulassung" eingetragen hat, und natürlich eine hauptuntersuchung. damit zur strassenzulassungsbehörde, dort in's (fahrzeug)-briefzimmer mit allen unterlagen (auch dem kaufvertrag) und schon gings. na gut, 4 stdn. sind es schon. die kraftfahreugbundesamtaus-kunft haben die mir erlassen, mit dem hinweis auf das risiko, sollte das fahrzeur auch nur einen tag in der brd zugelassen gewesen sein, ist der neue kfz-brief ungültig und ich müsse dann sehen wo ich den alten herbekomme oder den alten für ungültig erklären lassen. letzteres ist ein ziemlicher akt mit anzeige im bundsmitteliungsblatt und dauert, aber man bekommt übergangspapiere.
also wenn nichts im kaufvertag steht das baujahr vom verkäufer nachtragen lassen. und viel glück, mein beamter war sehr kooperativ.
("ist ja ganz toll, so ein unimog, bin ich beim bund auch gefahren, schau wir mal, was wir da machen können....")
mit gruss vom main, justus.
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