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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#522873
Hallo Axel,

der Kopf zum "Durchstecken" sitzt auf der Ackerschiene. Damit ist er am Unimog zu hoch und erfüllt nicht die Anforderungen für Kugelkopfanhänger mit starrer Deichsel. Der Kopf auf der Ackerschiene geht nur für geländegängige Anhänger mit verstellbarer Deichsel. Und deshalb wird das Zwischenstück benötigt.

Ich will dem Prüfer nicht seinen Job erklären, sondern habe eine Erwartung an ihn. Ja, die Kundschaft hat wirklich einen wesentlichen Einfluss. Deshalb gibt es auch im Kreis Unna keine Prüfstelle des T.. mehr. In Dortmund wurden auch zwei geschlossen und die dritte verkleinert. Wenn keiner mehr kommt, gibt es auch nichts mehr zu prüfen.

Und das gilt auch für das Diesel-Problem. Wenn alle Kunden den Neuwagenkauf nur um 6 Monate verschieben würden, hätten wir ganz schnell eine zukunftsfähige Lösung. Auch bei Betrieben mit Staatsbeteiligung.

Gruß
Markus
#522885
Hallo zusammen,

das Thema möchte ganz neutral,fachlich und objektiv durchziehen, wenn viele andere Fahrzeuge
mit bodenkonstanter-Ackerschiene und Kugelkopf + Eintragung,Abnahme rum fahren wird das ja auch bei mir irgendwie machbar sein. :wink: Dank eurer Beiträge kann ich die Sache noch verfeinern.

(Helmut)- natürlich kann nicht jeder Alles wissen auch nicht die Dekra, der Prüfer sollte sich nicht vorgeführt oder gar unverstanden füllen. Ein massiver Klotz ist schon in Vorbereitung, die Dokumentation dazu auch.

(Axel)- es ist fast immer so, Auslegungssache, Befinden usw. Trotzdem hoffe ich das mit dem Aufwand die Ackerschiene+Kugelkopf mal "Amtlich" wird am Mog.

(Markus)- da treffen oft Welten aufeinander, möchte es mir aber auch nicht mit den wenigen Sachverständigen hier verscherzen. Also Überwachung, Berechnung und Haftung könnte man bei uns betriebsmäßig klären. Gerne auch noch ausführlicher als schon mal angeboten.

Soweit dazu, wenn alles zusammen ist und eine Abnahme+Eintragung erfolgt ist kommt der Werdegang dazu hier online gestellt.


MfG. Christoph (dohnti)
#523016
Hallo
der Kopf zum "Durchstecken" sitzt auf der Ackerschiene. Damit ist er am Unimog zu hoch und erfüllt nicht die Anforderungen für Kugelkopfanhänger mit starrer Deichsel.
die Anbauhöhe ist für den Unimog oder ähnliche Fahrzeuge nicht genormt. Der Unimog ist weder ein Personwagen noch Nutzfahrzeug, (hier die Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) auch kein Nutzfahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (z.B. N1G sondern eine Zugmaschine (Schlüssel-Nr 87)und fällt somit nicht unter die
  • EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1
    Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.( mit 350-420mm über Grund) Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

    EU-Richtlinie für Geländefahrzeug gemäß Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:
    4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    - mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
    - Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
    - der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Die bei abweichender Einbauhöhe zu verwedenden Anhänger müssen eine Verstelldeichsel besitzen, um die waagerechte Betriebslage der Zugdeichsel und der darin enthaltenen Auflaufbremseinrichtung sicherzustellen. Das Problem tritt nur auf, wenn PKW-Anhänger (Wohnwagen) mit Auflaubbremse gezogen weden oder damit der Anhänger hinten nicht über den Boden schleift oder gar ausgehoben wird. Für die Abnahme des Kugelkopf als solches nicht relevant.
#524589
Hallo zusammen,

es hat zwar etwas gedauert und der Mog ist gerade noch eine kleine Baustelle :technik , aber ein netter Sachverständiger von der DEKRA bei Cottbus hat sich bereit erklärt eine Abnahme nach §19(2) StVZO vorzunehmen für den Kugelkopf. Die Aktion wird zwar erst im Oktober statt finden aber so weit so gut.


(Markus)- das eine Eigenbau-Schweißkonstruktion die Aufnahme für den Kugelkopf bildet, ist laut Vorabsprache mit dem Sachverständiger diesmal kein Problem, so lange die Konstruktion "angemessen dimensioniert und nachweisbar" ist. (Das finde ich schon kundenfreundlicher :wink: )

(Helmut)- erstmal Danke, für die ausführliche Beschreibung zur Anbauhöhe. Dass es diese EU-Richtlinien gibt für :mog4 sollte ja dann eigentlich kein Thema für den Sachverständiger sein. Da hab noch ein Argument mehr falls es Probleme gibt.

Wollte euch nur auf den Laufenden halten, ein erfolgreiches Ende ist hoffentlich bald in Sicht!



MfG. Christoph (dohnti)
#527150
Hallo zusammen,

nach fast fünf Monaten und zwei erfolglosen Vorstellungen hat es beim dritten Anlauf bei der Dekra in Cottbus eine positive Begutachtung gegeben.
Die Bodenkonstante-Ackerschiene+Kugelkopf ist jetzt in den Fahrzeupapieren eingetragen. :party
In der Zulassungstelle musste ich zwar nochmal vor der Eintragung die Bescheinigung von MB vorlegen, nach kurzer Erklärung ging es dann aber.
Das Gutachten nach §21 StVZO nach technischer Änderung §19 Absatz 2 StVZO wurde von dem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt, nach dem er alle Unterlagen gesichtet und kopiert hatte für eine spätere Dokumentation der Begutachtung.
Die Unterlagen:

- Fahrzeugschein+Brief+ H-Gutachten
- technische Zeichnung+statische Berechnung+ für den Anhängebock (Eigenbau)
- Herstellerbescheinigung von MB über die Ackerschiene
- Kennzeichnung der Kugelkupplung

Wie vorher schon erwähnt.
Bei der Dokumentation+Berechnung+DIN Nachweis zum Eigenbau-Anhängebock hat mir mein Arbeitgeber geholfen.

In Verbindung mit der Bescheinigung von MB ist alles laut Aussage dieses Sachverständigen "vorbildlich und nachvollziehbar".

Es wurde auch die Anbauhöhe des Kugelkopfes im Prüfbericht vermerkt. Abstand Kugelmitte zum Fußboden sind jetzt 520mm ohne Beanstandung.

Auf jeden Fall ist diese Begutachtung sachlich und kompetenter verlaufen als die anderen Versuche bei den Dekra-Stellen in der Nähe. Hier wurde der Sachverhalt fachlich gesehen und nicht gleich pauschal abgelehnt, nur weil man was nicht kennt oder außer der Reihe ist.

Danke an, Markus, Helmut und Axel für die Hinweise und Beiträge.


MfG. Christoph (dohnti)
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