- 24.01.2005, 20:36
#50890
Hallo,
ich hab mal wieder eine Hängerziehfrage. Ich will am Sonntag einen LKW-Hänger überführen, mit Kurzzeitkennzeichen. Ich kenne den Hänger nicht, soll wohl ein Koffer sein, ca. 5t., was mir ein bischen niedrig geschätzt scheint. Jetzt kam mir plötzlich in den Sinn, was ist eigentlich mit dem Wochendfahrverbot für LKW? Hab ich mir bei bisherigen Bauwagenaktionen auch noch keine Gedanken drüber gemacht... Also der Hänger soll ca. 5t wiegen, der Mog wiegt 4,5t leer... sollte an dem Gesetz zum Jahresende nicht auch was geändert werden, wegen fliegenden Sprinter? Und machts evtl. ein Unterschied ob ich 25km/h Schilder dranhänge oder nicht?
Ist halt mal wieder so ein Freundschaftsjob, bei dem nicht der Riesenverdienst rauspringt, aber deshalb hab erst Recht keine Lust auf Gespräche mit den Sheriffs...
Fällt jemandem was dazu ein?
Gruß
Jörn
ich hab mal wieder eine Hängerziehfrage. Ich will am Sonntag einen LKW-Hänger überführen, mit Kurzzeitkennzeichen. Ich kenne den Hänger nicht, soll wohl ein Koffer sein, ca. 5t., was mir ein bischen niedrig geschätzt scheint. Jetzt kam mir plötzlich in den Sinn, was ist eigentlich mit dem Wochendfahrverbot für LKW? Hab ich mir bei bisherigen Bauwagenaktionen auch noch keine Gedanken drüber gemacht... Also der Hänger soll ca. 5t wiegen, der Mog wiegt 4,5t leer... sollte an dem Gesetz zum Jahresende nicht auch was geändert werden, wegen fliegenden Sprinter? Und machts evtl. ein Unterschied ob ich 25km/h Schilder dranhänge oder nicht?
Ist halt mal wieder so ein Freundschaftsjob, bei dem nicht der Riesenverdienst rauspringt, aber deshalb hab erst Recht keine Lust auf Gespräche mit den Sheriffs...
Fällt jemandem was dazu ein?
Gruß
Jörn