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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#50890
Hallo,
ich hab mal wieder eine Hängerziehfrage. Ich will am Sonntag einen LKW-Hänger überführen, mit Kurzzeitkennzeichen. Ich kenne den Hänger nicht, soll wohl ein Koffer sein, ca. 5t., was mir ein bischen niedrig geschätzt scheint. Jetzt kam mir plötzlich in den Sinn, was ist eigentlich mit dem Wochendfahrverbot für LKW? Hab ich mir bei bisherigen Bauwagenaktionen auch noch keine Gedanken drüber gemacht... Also der Hänger soll ca. 5t wiegen, der Mog wiegt 4,5t leer... sollte an dem Gesetz zum Jahresende nicht auch was geändert werden, wegen fliegenden Sprinter? Und machts evtl. ein Unterschied ob ich 25km/h Schilder dranhänge oder nicht?
Ist halt mal wieder so ein Freundschaftsjob, bei dem nicht der Riesenverdienst rauspringt, aber deshalb hab erst Recht keine Lust auf Gespräche mit den Sheriffs...
Fällt jemandem was dazu ein?

Gruß

Jörn
#50898
nun, wenn dein Unimog nicht als KKW, sondern als Zugmaschine zugelassen ist, gibt es kein Problem mit den Sheriffs.
Das Fahrverbot gilt nur für LKW über 7.5to und LKW mit Anhänger und Sattelzugmaschinen mit Auflieger.
Mit Zugmaschine, WoMo, Bus ... darfst du auch Sonntags einen Anhänger spazieren fahren.
404 fire kipper

Hello Jurgen, I have exhaust leak there. I prett[…]

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

Hallo in die Runde, ich habe das leidige Problem[…]