- 08.11.2017, 13:13
#512474
Hallo Jürgen,
das sind die Michelin XZL 275/80 R 20 (10.5 R 20) TL
Auf den Reifen steht nur das oben genannte sowie MPT 128 K und PR8 als auch regroovable
Weitere Angaben sind nicht vorhanden.
Hier nochmal ein Auszug bezüglich der LoF Maschinen.
Seit dem 3. Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Von der Pflicht ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, informiert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Begründet wird die Ausnahme damit, dass diese üblicherweise mit grobstolligen Reifen ausgestattet sind, die für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichen.
Schlepper und Anhänger
Land- und forstwirtschaftliche (lof) Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend. In den jeweiligen Reifenhandbüchern kennt man die Reifen mit AS Profil für Ackerschlepperreifen, als MPT Profil für Mehrzweckreifen und IMP Profil für Implementreifen. Der jeweilige lof Einsatzzweck der lof Kraftfahrzeuge erfordert Räder mit Reifen und entsprechend grobstolligen Profilen. Die Profiltiefe ist wegen der Feldeinsätze relativ hoch. Damit sind meistens lof Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ganzjährig ausgestattet. Bei glatten Straßen ist trotz der grobstolligen Bereifung eine angepasste Fahrgeschwindigkeit erforderlich. Lof Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist jedoch zu berücksichtigen.
Die Frage ist, ob diese Ausnahme auch auf Fahrzeuge anzuwenden ist, welche nicht als LoF Maschinen eingetragen sind, aber Bauartbedingt die selben Reifen fahren.
Viele Grüße
Sven
das sind die Michelin XZL 275/80 R 20 (10.5 R 20) TL
Auf den Reifen steht nur das oben genannte sowie MPT 128 K und PR8 als auch regroovable
Weitere Angaben sind nicht vorhanden.
Hier nochmal ein Auszug bezüglich der LoF Maschinen.
Seit dem 3. Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Von der Pflicht ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, informiert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Begründet wird die Ausnahme damit, dass diese üblicherweise mit grobstolligen Reifen ausgestattet sind, die für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichen.
Schlepper und Anhänger
Land- und forstwirtschaftliche (lof) Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend. In den jeweiligen Reifenhandbüchern kennt man die Reifen mit AS Profil für Ackerschlepperreifen, als MPT Profil für Mehrzweckreifen und IMP Profil für Implementreifen. Der jeweilige lof Einsatzzweck der lof Kraftfahrzeuge erfordert Räder mit Reifen und entsprechend grobstolligen Profilen. Die Profiltiefe ist wegen der Feldeinsätze relativ hoch. Damit sind meistens lof Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ganzjährig ausgestattet. Bei glatten Straßen ist trotz der grobstolligen Bereifung eine angepasste Fahrgeschwindigkeit erforderlich. Lof Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist jedoch zu berücksichtigen.
Die Frage ist, ob diese Ausnahme auch auf Fahrzeuge anzuwenden ist, welche nicht als LoF Maschinen eingetragen sind, aber Bauartbedingt die selben Reifen fahren.
Viele Grüße
Sven