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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#526446
Hallo Zusammen,
ich suche Daten oder Schriftstücke worin ersichtlich ist wie der 406er in Anfangszeiten auch mi 3,5t zul.Ges.Gewicht ausgeliefert worden ist. Eines habe ich schon herausgefunden: es müssen hinten Federn mit der Nummer 404 324 00 04 verbaut sein. Die Federn habe ich bereits. Mir fehlt nur mehr ein Hinweis als Motivation für den Generalimporteur damit er mir das Schriftlich bestätigen kann. Das erforderliche höchste Eigengewicht für die Behörde habe ich mit 3140 Kg erreicht.
#526453
Hallo Markus,

worin begründet sich diese 20% Regel. Ich kenne dazu eine "Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen" vom 17.12.2003

Diese Arbeitsanweisung ist aber allenfalls national gültig und auch in der steht zu der erwähnten verbleibenden Nutzlast von 20% bei Ablastung das magische Wort "sollte".

Dies kann also tatsächlich in unserem Nachbarland völlig anders gehandhabt werden.
#526454
Hallo,

ob der 406 wirklich ab Werk mit 3,5t zul Gesamtgewicht ausgeliefert wurde, weiß ich nicht. Zumindest in Deutschland glaube ich nicht, dass das irgendwann mal der Fall war. Die 3,5t waren früher in Deutschland meines Wissens keine irgendwie relevante Grenze, der PKW-Führerschein (Klasse 3) galt bis 7,5t, andere Ge- oder Verbote gab es bis/ab 2,8t.

Ansonsten dürfte das sowieso nur bei minimaler Ausstattung des 406 und allenfalls recht frühen Baujahren möglich sein, da sonst der Mog schon leer an oder über die 3,5t kommt. Zumindest inkl. (leerer) Pritsche und mit 2 Personen besetzt. Sind da noch schwere Ausstattungen wie Hydraulikanlage, Kraftheber, großes Getriebe, Zapfwellen oder die später stärker dimensionierten Rahmen bzw. Achsen, evtl. noch mit der Scheibenbremsanlage verbaut, war es da sowieso mit den 3,5t.

Gruß,
Michael
#526465
Hallo!
Erst einmal danke für die Antworten, ab die helfen mir nicht weiter. Den 403 gab es definitiv als 3,5 Tonner. Eine Zugmaschine hat in Österreich keine Nutzlast, sondern nur Eigengewicht und höchstzulässiges Gesamtgewicht. Das Eigengewicht ist mit vollem Tank, aber ohne Fahrer.
Gefordert ist das Eigengewicht mit mindestens 10% weniger als das Gesamtgewicht.
Erreicht habe ich das Eigengewicht ohne Motorschutzplatte,ohne Frontanbauböcke und ohne Zapfwellen.
#526470
Hallo,

beim 403er ist das sicherlich auch noch bei den ersten Modellen bei sparsamer Ausstattung möglich. Später wird das aber trotz des leichteren Motors auch da grenzwertig.

Ob du es jetzt Leermasse, Eigengewicht oder sonst wie nennst, gemeint ist mehr oder weniger das gleiche. Wenn das Eigengewicht 10% unter der zul. Gesamtmasse bleiben muss, darf der Mog also leer (voll getankt, jedoch dann ohne Fahrer) auch nur 3150kg wiegen. Zumindest in Deutschland kann man aber auch ohne technische Änderung ablasten (also auch ohne Änderung der Federn), wenn es die Gewichte hergeben. Ob es das Fahrzeug original so gegeben hat, spielt dabei erstmal keine Rolle. Es kann höchstens sein, dass bei Erreichen einer anderen Fahrzeugklasse weitere Vorschriften gelten, die man dann erfüllen muss.

Gruß,
Michael
#526486
Hallo
bei dem Unimog (Bj.68) um den es hier geht, steht auch im Typenschein 2850 EG und 5500 Ges.Gew.
Aber die Beamten wollen unbedingt vom Importeur eine Bestätigung haben, welche Besonderheiten diese 3,5Tonner ab Werk hatten. Das mit den Federn ist sowieso nicht logisch, aber sollen sie ihren Willen haben. Angeblich gibt es Werkstatthandbücher wo solche Besonderheiten und Sonderausführungen aufgelistet sind, in meinem finde ich nichts.
#526533
Hallo Ingo,

meist ist das nur ein Verkaufsunterstützendes Argument/Option. Zumal noch Gantstahlfahrerhaus.

Mein aaS mit dem ich öfter zu tun habe, macht da eine ganz klare Aussage: Ausschlaggebend ist eine Wiegekarte einer geeichten Waage. 3500kg z.GG - 20% Zuladung ergibt das maximale tatsächliche Gewicht. Bei Fahrzeugen, für die es reichlich Anbauteile gibt, wird festgehalten, welche Ausrüstung sich bei der Begutrachtung am Fahrzeug befand.

Ansonsten gibt es keine Ablastung. Denn er ist nicht verpflichtet diese durchzuführen.

@Jürgen
Daher kommt mein Wissen über die Zuladung von 20% zGG.

Gruß
Markus
#526621
Hallo,
ich verstehe die Problematik nicht. Bin mit meinem 406 (Zugmaschine) auf eine geeichte Waage gefahren. Prüfgewicht= 3370 kg.
Danach zum TÜV. Wiegeschein wurde nicht bezweifelt. Daten im Fahrzeugschein entsprechend eingetragen. Der Prüfer hat keine Zirkuselefanten o.ä. mit 20% Zusatzgewicht gesehen.
Im KFZ-Schein steht unter G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
Besser wir halten uns an Fakten.
Gruß
Roland
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