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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#512081
Hallo,
hatte erst jetzt, die letzten 14Tage, ein ähnliches Problem. Habe mir eine Anhängerarbeitsbühne ohne Papiere gekauft.
Habe dann zwei mal im Bürgeramt der Stadt Hamm in Rhynern angerufen, wo mann mir voller Entsetzen sagte, wenn ich gar nichts mehr an Papieren habe geht da nichts.
Gut, bin dann ins Rathaus und wollte zu Zulassungsstelle, doch die gibt es gar nicht mehr und würde zum Bürgeramt Hamm Mitte verwiesen. Dort angekommen mußte ich erstmal auf einen freien Sachbearbeiter warten.
Endlich ich bin drann und habe mein Anliegen vorgetragen mit der Antwort wenn ich gar nichts mehr an Papieren habe geht da nichts. Jetzt war mein Geduldsfaden gerissen und habe mich auf eine Diskussion mit der Dame eingelassen, es ist doch wohl kein Einzelfall in Deutschland das jemand keine Papiere mehr hat und so weiter...... am Ende sagt die Dame zu mir " ich kann ihnen wirklich nich helfen und weiß nicht was da zu machen ist" und verweist mich an den Amtsleiter des Bürgeramt Bockum Hövel der früher Leiter der Zulassungsstelle war.
Einen Tag später in Bockum Hovel angekommen, der ganze Laden voll mit Südeuropäischen Landsleuten
habe ich mir gedacht lauf erst einmal durch die Gänge im Gebäude und siehe da der Name den die Dame mir nannte war an einer der Türen.
Ich klopfe an werde hineingelassen und trage mein Anliegen vor. Der Amtsleiter sagt zu mir kein Problem :shock:
Da war ich erst einmal baff, er sagt mir es gebe verschiedene möglichkeiten und man müße sich an den vorgeschriebenen Ablauf halten, ich solle ihm alle Daten per Email zukommen lassen und er würde sich kümmern. Am nächsten Tag bekomme ich eine Email das mein Fahrzeug in Bielfeld gemeldet ist.Also sofort in Bielefeld angerufen und die Auskunft bekommen das es Telefonisch nich möglich wäre irgendwelche Auskünfte zu bekommen.
Also habe ich mir ohne Disskusion die Email vom Amtsleiter geben lassen. Den nett angeschrieben und eine Auskunft bekommen das die FIN da regestriert ist aber es sich um eine andere Fahrzeugart handelt.
Das habe ich dann zu dem Amtsleiter nach Bockum Hövel gesendet und der hat sich wieder umgehend bei mir gemeldet, daß es für meine Anhängerarbeitsbühne gar keinen Brief gib sonder nur ein Betriebserlaubnis, er mußte aber den Weg über Bielefeld gehen weil es so vorgeschrieben sei.
Jetzt ist es in meinen Fall einfacher als in Deinem, ich habe mir jetzt ein Bescheinigung vo der Polizei geholt das mit Anhängerarbeitsbühne alles in ordnung ist und muß damit nach den Feiertagen nach Bockum Hövel wo ich eine Bescheinigung bekomme um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.
Mein Resultat, der klein Beamte möchte jede Verantwortung (die er bezahlt bekommt) von sich weisen oder ist wirklich überfordert. Wende Dich am besten an deren Vorgesetzten und es kann Dir geholfen werden.
Echt schade das die Bürgerämter nicht für den Bürger sind
LG Jens
#512082
Jens aus Hamm hat geschrieben: Mein Resultat, der klein Beamte möchte jede Verantwortung (die er bezahlt bekommt) von sich weisen oder ist wirklich überfordert. Wende Dich am besten an deren Vorgesetzten und es kann Dir geholfen werden.

Moin,
"Problem" ist das die bei Fehlentscheidungen natürlich von oben einen auf den Deckel bekommen, da wird dann erstmal nichts gemacht bevor man etwas falsches Veranlasst. Man muss im Amt denjenigen finden der Ahnung von der Materie hat, das muss nicht immer der Chef sein.
Zumal die Ämter oftmals unterbesetzt sind. Mehr Leute bei der Zulassung und bessere Öffnungszeiten wären bei uns ein Segen, da ist es immer Rappelvoll. Geht aber nicht, die Kassen sind sie so oft in D chronisch leer. Also bleibt alles bei alten Missestand.

Gruß
Alex
#512212
Hi Felix,

ich kann mich im großen und ganzen dem Post von Dominik anschließen. Hage das ganze vor kurzem hier in BaWü hinter mich gebracht mit meinem 1700er. Was ich noch machen musste war eine Eidesstattliche Erklärung dass keine Papiere mehr vorhanden sind, geht aber vor Ort auf der Zula.
Ansonsten wars wie schon beschrieben:
TÜV Vollabnahme, und Sicherheitsprüfung (wird bei dir entfallen da unter 7,5t zGg.) und H-Gutachten
Kaufvertrag
EVB Nummer
Ne Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich auch noch, die wollte aber niemand wirklich sehen.
Mit dem ganzen Papierkram zur Zula marschiert und neuen Brief und Schein ausstellen lassen, konnte alles gleich mitnehmen und die neuen Nummernschilder an den Mog schrauben.
Es war sicher hilfreich, dass ich alles im Vorfeld mit dem Chef der Zula per Email abgeklärt hatte, das kann ich nur empfehlen. Denn anfangs war es schon noch etwas holprig da die Sachbearbeiter/innen sowas nicht gerade täglich machen und ich schon ein bisschen das Gefühl hatte dass es nicht zuletzt eine Frage des jeweiligen Goodwills des Einzelnen ist wie unkompliziert das dann in dem Moment wird... aber als ich dann auf die Emails verweisen konnte wurde kurz Rücksprache gehalten und in ca. 20 min. war alles erledigt.

Good Luck und keine Panik
#526619
Hallo
Ich verstehe nur noch Bahnhof.
Habe meinen 411er bei einer bei mir ansässigen Unimog Betrieb für die Vollabnahme.
Mein 411er hat französische Zulassungspappiere.
Die zählen aber nicht,wobei ich mich frage wie das mit Europa ist?
Oder gehört Frankreich nicht zu Europa?
Der TÜV nimmt den Mog nicht ab solange keine deutsche Papiere da sind.
Ihr schreibt das der TÜV die Abnahme macht und dann kann man ihn zulassen.
Ich warte jetzt schon ein paar Wochen auf die Papiere.
Mir wurde gesagt das die nicht mehr Mercedes ausstellt sondern bei TÜV Süd beantragt
werden müssen.
So langsam geht mir das auf den S.... :fluch
#526634
Das den ausländischen Papieren keine Beachtung geschenkt wird, wenn es einen Datensatz in Deutschland gibt, ist mir vertraut. Das war mit meinem Österreicher genauso wie mit meinem Portugiesen.

Bis zum Ende des Jahres darf nur der TÜV(Westen) und die DEKRA (Osten) die Abnahmen gem. §21StVZO an Fahrzeugen machen, die schon mal in Deutschland zugelassen waren. Da die BRDeutschland das Vertragsverletzungsverfahren der EU verloren hat, muss jetzt (eigentlich musste bis 2016) eine Reglung vor 2019 gefunden werden. Denn die EU kennt nur anerkannte Sachverständige und keine "TÜV" Sonderform.

Gilt aber für deinen Franzosen nicht. Also hast du freie Wahl. Der aaS macht eine Abnahme und bestätigt dir die Daten. Damit zum Amt und ZUlassungsbestätigung Teil 1 und Teil 2 ausstellen lassen. Habe ich schon mehrfach praktiziert.

Zum 411 gibt es auch eine ABE von 1971. K16173

Gruß
Markus
#526700
Hallo
Sind eigentlich nur die Deutsche so blöd mit ihrer Bürokratie?
wer ein bisschen über den Tellerand guckt würde auch wissen dass sich aktuell ein Kollege aus Östereich in einem anderen Thema bemüht, sein 403 abzulasten. Auch weiß ich von einem holländischen Kollegen, der seinen Flugzeugschlepper nur zur Zugmaschine machen kann, wenn er ihn in Deutschland umschreiben lässt. Belgier haben wiederum andere Probleme.
Macht euch doch mal schlau, da ist keiner besser.
#526708
Hallo Helmut,

so weit so richtig. Das liegt aber daran, dass es mit der EU Harmonisierung in den einzelnen Mitgliedsländern nicht ernst genommen wird! Insbesondere wenn Lobbygruppen beteiligt sind. Daran krankt mittlerweile die ganze Politik.

Kein anderes Land außer der BRDeutschland hat dieses dreiteilige System bei der technischen Überwachung. Hier gibt es die Wiederkehrendeprüfung (macht in anderen Ländern eine Werkstatt), die Abnahmen nach §21 und §23 StVZO für Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen (TÜV und DEKRA) waren und gleiches für Fahrzeuge, die nie in Deutschland zugelassen waren (vorher genannte und zusätzlich Sachverständigenorganisationen wie GTÜ, KÜS etc.).

Durch Beibehaltung des Systems, was schon auf Aufforderung durch die EU 2016 abgeschafft werden sollte (damals haben voreilig einige schon Werbung gemacht, was zukünftig bei ihnen auch möglich ist) wurde das Vertragsverletzungsverfahren erst möglich.

Um mal zu zeigen, wie absurd das ganze werden kann, gebe ich euch ein Beispiel aus meinem Landkreis Unna. Liegt im Westen, also TÜV füt §21 StVZO zuständig. Da man mit einem abgemeldeten Fahrzeug nur innerhalb des Landkreises sich zu abnahmebedingten Fahrten (unter gewissen Vorraussetzungen) bewegen darf, muss also auch eine Untersuchung nach §21 StVZO im Landkreis möglich sein. Nach der Schließung der letzten TÜV Prüfstelle im Landkreis Unna ist dieser mittlerweile komplett TÜV frei. Wie löst man diesen Konflikt? Eine anerkannte Sachverständigenorganisation soll hier Einspringen. Das führte sofort zu einer Klage "Warum die und nicht wir!". Bis Ende 2018 muss nun die Landesregierung eine Lösung schaffen. Diese muss dann EU konform sein. Logisch kann das nur die Freigabe für alle akrediteirten Sachverständigenorganisationen sein. Warten wir es mal ab, da waren wir 2016 ja auch schon mal.

Jetzt darf sich jeder selber fragen, wüzu das KBA überhaupt Akreditierungen von Sachverständigenorganisationen durchführt, wenn anschließend Unterschiede gemacht werden?

Wir sehen, für ein gemeinsammes Europa gibt es noch viel zu tun. Die Politik sitzt es aus. Wobei das nur bedingt mit Blödheit zu tun hat. Es sind eher Interessenvon denen, die davon profitieren. Die "Blödheit" sehe ich eher bei der Bevölkerung die sich das gefallen lässt.

Gruß
Markus
#527076
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