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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#534388
Hi Leute,
in 4 Wochen ist es so weit.
Wir fahren zum großen treffen nach Somaggia.
Wir treffen uns am 12.09.2019 um 8:00 Uhr in Isny am Bayrischen Wirt.
Danach geht es Richtung Bodensee und in die Schweiz.
Wir wollen auf den Nebenstrecken durchs Rheintal Richtung San Bernardino. Die alte Passstraße durch die Via mala.
Um 14:30 Uhr ist eine Besichtigung mit Führung im Festungsmuseum Crestawald https://www.crestawald.ch/ organisiert. Wegen der Führung sollte die Personenzahl angemeldet werden, deshalb bitte bei mir anmelden
gobs-isny@gmx.de.
Danach wollen wir über den Splügenpass nach Somaggia fahren.
Die Gesamtstrecke beträgt ca. 270 km.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in der Schweiz eine Abgabe LSVA bezahlen. Ausgenommen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Laut Unimog Heft beträgt diese ca 35€.
Grüßle aus Isny
Andi

P.S. Fahrzeuge müssen in Verkehrssicherem Zustand sein.
Schaut nach den Bremsen, denn es geht lang und steil bergab :?
Haftung wird vom Organisator keine Übernommen :ironie
#534394
Hallo Andi,
wir wünschen euch viel Spaß und gute Fahrt.
Wir fahren auch am 12. September los und übernachten in Hohenems. Da haben wir schon
270 Kilomter hinter uns. Am anderen Tag fahren wir dann auch über den Splügen bis nach
Somaggia. 7 Unimog und ab Hohems dann 8 Mog's

Grüße an Alle.

Herbert :mog3
#534397
Hallo anbei noch eine Detailinfo von heute Morgen !

P S V A ( Pauschalen Schwerverkehrsabgabe )

Anbei noch eine Info die Strassenabgabe ist mit dem Formular 15.91 oder 15.92 zu beantragen gibt's
in Vorarlberg nur an den Grenzübergängen ( Au / Lustenau bzw. St. Margrethen / Höchst oder
Schann / Feldkirch Tisis ) . Andere Übergänge sind anzufragen !!

Es muß vorausgefüllt werden es gilt das Gesamtgewicht nicht das Fahrzeuggewicht !!!!!

Mein 417 ist als landwirtschaftliche Zugmaschine definiert da bekommt das Formular 15.92
es kann damit 10 Tage in der Schweiz gefahren werden mit Eintrag des Datums der 10 Tage !
Kosten sind laut Grenz-Beauftragten 35,75 SFR ! (Gesamtgewicht 6.500 kg )

Gruss Ingo Heute am Grenzübergang in St. Margrethen erhalten die Info
( Form. 15.94 Ausgabe 2013 Eidgenössiche Zollverwaltung - Oberzolldirektion

Sollte jemand das Formular benötigen kanns einscannen ! Bitte um Info
#534399
Hallo Somaggia-Fahrer,

auch wir werden aus dem Süden, UCG Regionalgruppe Hochrhein-Südschwarzwald, anreisen - über 3,5t und mit H-Kennzeichen mit diesem Formular. Dann SVA-befreit sowie nach Auskunft der "Mobilen Polizei CH" auch kein Nacht- Sonntagsfahrverbot.

Gruss
Uwe
Dateianhänge:
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#534405
Hallo Ingo,

nach meinen eigenen Erfahrungen und den einschlägigen Auskünften des Schweizer Hauptzollamts in Konstanz / Kreuzlingen möchte ich bei der Dir erteilten Auskunft zur größten Vorsicht raten.
ingos406er hat geschrieben:
P S V A ( Pauschalen Schwerverkehrsabgabe )
...

Mein 417 ist als landwirtschaftliche Zugmaschine definiert da bekommt das Formular 15.92
es kann damit 10 Tage in der Schweiz gefahren werden mit Eintrag des Datums der 10 Tage !
Kosten sind laut Grenz-Beauftragten 35,75 SFR ! (Gesamtgewicht 6.500 kg )
Ich fürchte, Dein 417-er ist ebenso wie meiner weder ein Traktor noch ein landwirtschaftliches Fahrzeug (auch nicht, wenn er als Solches zugelassen ist, weil die Zweckbestimmung der jeweiligen Fahrt maßgeblich ist) im Sinne der Schweizer Definition und fällt damit nicht unter die PSVA sondern die LSVA Regelung, was nicht nur km-bezogene Gebührenabrechnung, sondern auch Nacht- und Sonntagsfahrverbot bedeutet.

Ich habe kürzlich meine dazu gemachten Erfahrungen auf meiner Website zusammengefasst und rate zur Vorsicht. Letztlich ist aber natürlich jeder selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Leider kann ich in Somaggia nicht dabei sein, wünsche Euch aber viel Spaß und bestes Wetter !

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#534412
Hallo Rango,

vielen Dank für den Link zu Deiner informativen Seite...
Mir ist eine Formulierung unklar
Davon ausgenommen sind nur „Veteranenfahrzeuge“ (= deutsche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen), die einmalig als solche mit einen Formular beim Schweizer Zoll bei der ersten Einreise zu erfassen sind
Das Wörtchen „einmalig“ macht mich stutzig...

Soviel ich weiß muss man mit einem Veteranenfahrzeug bei JEDER Einfahrt in die Schweiz das Formular 56.96 beantragen.
Auf dem Fomular steht dass die Befreiung nur für EINE Fahrt gilt (Einfahrt- bis Ausfahrtszollamt)

Außer dem H-Kennzeichen muss im Fahrzeugschein „Oldtimer“ stehen
- die erste Inverkehrsetzung muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein

- die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;

- sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;

- die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über- durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;

- sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden


Falls mein Informationsstand überholt ist und es jetzt ein „einmaliges“ Formular gibt, wäre ich für Informationen dankbar.


Danke

Dieter
#534413
Hallo Dieter,

in Bezug auf Veteranenfahrzeuge hast Du mit allen Deinen Ausführungen Recht: ich habe da offenbar etwas schlampig recherchiert (weil mein 417-er kein Veteranenfahrzeug ist und es mich somit nicht direkt betrifft).

Danke für Deinen Hinweis !

scusi tanto !

Herzl. Gruß
von Rango (Erni)
#534415
Hallo Rango,

Danke für die schnelle Antwort - schade, ich hatte wirklich gehofft, dass es endlich ein „einmaliges“ Prozedere gäbe...

Die Schweiz bleibt halt ein wenig kompliziert und die Polizisten sind leider meist Spassfrei (wir hatten schon „böse“ Kontrollen und Diskussionen mit den Gesetzvertretern)

Wünsche jedem eine gute erfolgreiche unfallfreie Durchfahrt


Grüße

Dieter

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