- 05.10.2019, 20:55
#535549
llo Ludwig
Es sind schon so einige Gespanne beim Strohtransport durch Funkenflug abgebrannt, die Gefährdung eines Waldbrandist ebenfalls zu bedenken.
An den Ventilen wird es nicht liegen, ein undichtes Ventil hört man und merkt man am Rundlauf. Kritisch wird es bei Überschreiten der Max-Drehzahl, du kannst hier im Forum die Folgen finden.
doch auch solche Umbauten nimmt der Gutachter aka TÜV ab. Rechtlich besteht hier also kein Problem; allerdings ist er mir persönlich zu laut.Entweder ist der Prüfer zu bequem, unwissend oder er will dir einen Gefallen tun. Eine Abnahme wäre eine Untersuchung nach §21 mit Änderung der Eiuntragung im Brief. Dass er einene Auspuffanlage ohne Schalldämfer abnimmt stelle ich mal satark in Frage. Der Prüfer wird einfach behaupten, zum Zeitpunkt der HU war alles ok. Sollange das nicht erfolgt, ist der Versicherungsschutz hin, ist aber hier nicht das Thema.
Es sind schon so einige Gespanne beim Strohtransport durch Funkenflug abgebrannt, die Gefährdung eines Waldbrandist ebenfalls zu bedenken.
An den Ventilen wird es nicht liegen, ein undichtes Ventil hört man und merkt man am Rundlauf. Kritisch wird es bei Überschreiten der Max-Drehzahl, du kannst hier im Forum die Folgen finden.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
Helmut
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Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch