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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#537743
Hallo,

Hat jemand von Euch eine Kopie einer Freigabe von Mercedes für einen Kugelkopf AHK an der Bodenkonstanten Ackerschiene? Idealerweise für u424, andere gehen auch.

Mich würde interessieren, wie die formuliert ist. Ist da der Kugelkopf explizit mit einer e Nummer oder Ersatzteilnummer angeführt, oder nur allgemein? Ist der D-Wert bzw Anhängelast sichtbar?

Bei Mercedes kriegt man sowas ja nur gegen Euros, und erst nach Einzahlung sieht man dann, obs das ist, was man braucht (habe da schon mal einiges bezahlt nur zum festzustellen, dass mir der Zettel bei meinem Vorhaben nicht weiter half:-(

Danke im Vorraus,
Michael
#537748
Hallo Michael
ich weiß jetzt nicht, was du alles schon beantragt hast, da gäbe es nicht wirklich vieles.
Der Kugelkopf wird nur an der bodenkonstanten Ackerschine freigegeben, Ackerschine im HKH geht nicht und wird dir keiner bescheinigen.
Der Text lautet
  • Hiermit wird bestätigt, dass keine technischen Bedenken bestehen wenn bei oben genannten Fahrzeugen ein Kugelkopf nach DIN 74058 an der bodenkonstanten Ackerschiene angebaut wird.
    Der Anbau des Kugelkopfes muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diesem Schreiben liegt eine Kopie des Schreibens vom Kraftfahrtbundesamt vom 26.5.1965 über die Unbedenklichkeit und straßenverkehrsrechtliche Behandlung des Anbaus eines Kugelkopfes nach DIN 74058 an der bodenkonstanten Ackerschiene der Unimog Fahrzeuge bei.
    Gleichzeitig bestätigen wir das keine technischen Bedenken bestehen, wenn an der Boden konstanten Ackerschiene der Unimog-Fahrzeuge eine vertikale Stützlast bis 500 kg in Anspruch genommen wird. Die bodenkonstante Ackerschiene kann die maximal mögliche Zugkraft o. g. Fahrzeuges unter der Voraussetzung "technisch einwandfreier Zustand" übertragen.
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die mit Führung von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht, wie es für den Kugelkopf zulässig ist.
Da Daimler nicht weiß, welchen Kugelkopf du anbauen möchtest, kann man auch keine Angaben zu den zugelassenen Werten geben.
Die zulässige Belastung für einen Kugelkopf nach DIN 74058 ist 250Kg Stützlast und 3,5t Anhängelast. Darüber hinaus benötigst du eine K80.
#537760
Servus,

ja, das hilft mir schon mal. Das heisst, Gutachter wird zusätzlich noch benötigt.

Dann hoffe ich mal, dass das selbe Dokument auch für Österreich gibt.

Dass nur Bodenkonstante gehen, habe ich schon aus dem Lesen von den anderen Beiträgen rausgefunden.

Ist aber kein Problem. Habe eh eine Fixe:-)

lg
Michael
#537769
Hallo zusammen,
für den 411er gibt es eine DB Freigabe für den Kugelkopf auf der Ackerschiene am HKH.
Es gibt paar zusätzliche Bedingungen (Verkippsicherung der Ackerschiene, Höhenverstellung des Krafthebers muss außer Funktion sein usw.).
Ich denke wenn man eine Ackerschiene am HKH "fest macht" (z.B. Hydraulikschläuche absteckt) ist das auch mit dem HKH möglich.

Vorher miuit einem TÜV Menschen besprechen, dann sehe ich da Chancen auf Erfolg.

Grüße
Thomas
#537770
Hallo Thomas,
Das ist so nicht richtig.
Die Freigabe für die Möglichkeit einer Montage der Kugelkopfkupplung gibt es nur für Bodenkonstante Geräteschiene am Unimog. Eine Abnahme durch eine zugelassene Prüfinstitution ist immer erforderlich.

Dies ist nicht gültig für den beweglichen HKH mit Ackerschiene. Auch eine "Festsetzung" des HKH durch blockieren der hydraulischen Hubzylinder reicht hier nicht aus.


Gruß
Jochen
#537772
Hallo
tommya8 hat geschrieben:für den 411er gibt es eine DB Freigabe für den Kugelkopf auf der Ackerschiene am HKH.
Es gibt paar zusätzliche Bedingungen (Verkippsicherung der Ackerschiene, Höhenverstellung des Krafthebers muss außer Funktion sein usw.).
Ich denke wenn man eine Ackerschiene am HKH "fest macht" (z.B. Hydraulikschläuche absteckt) ist das auch mit dem HKH möglich.
nein gibt es nicht. Von Daimler gibt es nur die o.a. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Darin ist explizit die bodenkonstante Ackerschiene angeführt.
Darin wird auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, umgangssprachlich deshalb als Freigabe bezeichnet, des Kraftfahrzeug-Bundesamtes vom 26.5.1965 angeführt. Auch diese bezieht sich nicht auf den 411 sondern auf Zugmaschinen allg. , darin gibt es keine Einschränkung auf lof-Zugmaschinen

  • Kraftfahrzeug-Bundesamt
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Flensburg-Muerwik, Foerdenstraße 18
    42-144a
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . den 25.Mai 1965

    Betrifft: Kugelköpfe nach DIN 74058 an Ackerschienen
    Bezug : Fernschreiben des Amtes vom 4.2.1965
    Anlagen : ohne

    Die erneute Prüfung hat ergeben, dass gegen den Anbau von Kugelköpfen nach den 74058 an Ackerschiene bei Zugmaschinen keine technischen Bedenken bestehen, falls die Ackerschiene fest angebaut ist. In jedem Fall ist jedoch eine Überprüfung des Anbaus nach §19 Straßeverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich

      • Im Auftrage
        Keuthe
Der Fragesteller kommt aus Östereich, wo die Begutachtung nach dem Kraftfahrgesetz durch z.B. TÜV Austria zwar unserem Verfahren entspricht, ob das KBA Östereich aber eine übergreifende Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, müssten die Kollegen dort einmal eruieren.
#542418
Hallo zusammen,

späte Rückmeldung aufgrund von Corona etc, aber kann jetzt endlich Erfolg vermelden.

AHK auf originaler bodenkonstanter Ackerschiene mit 3.5to ist seit heute eingetragen am u424 ;-)
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Habe im Gegensatz zu einigen Indeen hier im Forum mich nicht am Schweissen probiert, sondern fertige Teile aus dem Zubehörhandel genutzt. Einfach weil ich meinen eigenen Schweisskünsten nicht wirklich vertraue und um etwaige notwendige Schweisszeugnisse zu vermeiden.

Durch Ebay et al waren die Kosten mit 2-300EUR recht überschaubar auch der Arbeitsaufwand beschränkte sich auf 4 Löcher bohren und a bisserl flexen. Am teuersten war der Sachverständige (der evtl. nicht notwendig wäre, aber sicher ist sicher).

Grüsse, Michael
#570280
Hallo
biele hat geschrieben:sorry ich hoffe es ist nicht unverschämt von mir aber könnte mir jemand Mal ein Bild von der Freigabe durch MB bfur den Kugelkopf auf der Bodenkonstante Ackerschiene schicken?
dir steht wie jedsm anderen die Möglichkeit offen, diese Freigabe für dein Fahrzeug bei Daimler gegen eine Rechnung zu "kaufen"
Die sparsamen Kollegen hätten eine Kopie gerne für umme..
Schneideisen liked this
#570305
Moin

Ist eine Eintragung heutzutage überhaupt noch erforderlich?
Zugkugeln verfügen dank des E-Zeichens nur noch über eine EG-Typgenehmigung und brauchen grundsätzlich nicht mehr eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass der in der Genehmigung angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Diesen Verwendungsbereich hat DB im Schreiben ja grundsätzlich bestätigt.

M.E. sollte ein eingeschlagenes E in der Kugel und der Mitgeführte Schrieb ausreichen.

LG Marc
#570518
Helmut Schmitz hat geschrieben: 26.12.2019, 17:11 Hallo Michael
ich weiß jetzt nicht, was du alles schon beantragt hast, da gäbe es nicht wirklich vieles.
Der Kugelkopf wird nur an der bodenkonstanten Ackerschine freigegeben, Ackerschine im HKH geht nicht und wird dir keiner bescheinigen.
Hallo Unimog - Freunde,

also, bei meinem 406 ist es eingetragen worden, und zwar nicht auf der bodenkonstanten Ackerschiene.
Arretierung muss aber entsprechend vorhanden sein.
Bescheinigung seitens MB liegt vor, DEKRA als Prüforganisation ebenso.
In der Zulassungsbescheinigung steht es natürlich auch.
#570519
Jochen.Schäfer hat geschrieben: 27.12.2019, 08:18
Dies ist nicht gültig für den beweglichen HKH mit Ackerschiene. Auch eine "Festsetzung" des HKH durch blockieren der hydraulischen Hubzylinder reicht hier nicht aus.
Allerdings bezieht sich ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes hinsichtlich der Freigabe
auf "festangebaute Ackerschienen". Der Begriff "Bodenkonstant" wird nicht erwähnt.

Das lässt Deutungsspielraum zu. :wink:

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