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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#540140
Lieber Helmut!

Danke für deinen Beitrag.
Was du ausführst stimmt alles:
Datum am Schlauch, Verarbeitungskennzeichnung,
Interesse am Verkauf eigener Teile, Verantwortlichkeit für die Arbeit... völlig klar.
Wo ich dir nicht folgen kann ist,
dass man für die gar nicht aus deren Hand stammenden Endstücke haften sollte.
Natürlich, wird man offensichtlich beschädigte Teile NICHT verwenden!
Aber im allgemeinen, wenn die in Ordnung sind???
Pers. hatte ich übrigens damit bisher, bei duzenden Schläuchen, nie auch nur eine Diskussion.

Würde eine Firma eine solche angesprochene, erweiterte Haftung haben,
könnte da z.B. ein Reifen-Betrieb jemals neue Gummi auf meine vorhandenen Autofelgen montieren?
Wird aber millionenfach gemacht.
Wie gesagt, sollte etwas nicht ordentlich sein, braucht es eine neue Felge, klar,
aber sonst?
Im Übrigen hat die Haltbarkeit und das damit verbunden Bruch-Risiko wohl weniger mit einem Zeitablauf,
sondern eher mit der gegebenen Druckbelastung der Hydraulik-Komponenten zu tun.
Bei den von uns in der Praxis normalerweise erreichten ca. 140 Bar,
ergibt sich ein wirklich außergewöhnlicher Sicherheitsbereich.

Gruß
Norbert
#540142
Hallo Markus

So, ich habe jetzt die Teile-Nr. A 000 551 08 56 - Das Rohr ist der Schlauch mit dem 90Grad Rohrbogen dran wie auf meinem Bild oben.
Es ist auf dem Bild von Helmut die 568.

@ Christoph
Dein Einwand wegen der Verdrehung ist sicher gerechtfertigt - aber anscheinend wurde das original so von Mercedes ausgeliefert. Dieser Schlauch war bei meinem Kipperzylinder am 406 verbaut, und es deutete nichts darauf hin, dass da einmal etwas geändert wurde. Der Schlauch hatte nämlich Produktionsdatum 1975...

Gruss Norbert
#540145
Hallo Norbert,

ja, das ist original so beim 406 und 417. Bei der Leitungsführung fehlt ein Freiheitsgrad. Aus heutiger Sicht dürfte man das nicht mehr machen.

https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 13-020.pdf
Ein verdrehter Einbau einer Hydraulik-Schlauchleitung (Torsion) führt immer zu einer deutlichen Verkürzung der Lebensdauer. ... Besteht die Gefahr der Verdrehung der Leitung, ist bei der Montage gegenzuhalten. Die Maschinenbewegungen sollten konstruktiv so bestimmt sein, dass eine Schlauchleitung zwar gebogen, nicht aber verdreht werden kann. Zur Vermeidung von einer Verdrehung der Leitung sind z.B. passende Winkelarmaturen, Adapter in 45°- oder 90°-Form oder unter Druck drehbare Verschraubungen zu verwenden.
Beim 411 und 421 ist die Schnellkupplung bei geringen Drücken in der Lage beim rückwärts kippen den Schlauch frei von Torsionsspannung zu machen. Bei höheren Drücken wird die Schnellkupplung allerdings verspannt und kann deshalb nicht als echte Drehverbindung angesehen werden.
#540166
Hallo Norbert
Alteisen hat geschrieben:Aber im allgemeinen, wenn die in Ordnung sind???
Pers. hatte ich übrigens damit bisher, bei duzenden Schläuchen, nie auch nur eine Diskussion.

Würde eine Firma eine solche angesprochene, erweiterte Haftung haben,
könnte da z.B. ein Reifen-Betrieb jemals neue Gummi auf meine vorhandenen Autofelgen montieren?
das sind zwei verschiedene paar Schuhe, der Reifen und und Felge sind zwei eigene Bauteile, jedes ist für sich geprüft bzw zugelassen.
Ein Hydraulikschlauch ist ein Bauteil, das aus einzelnen Teilen besteht, die aufeinander abgestimmt sind. Der Hersteller, z.B. Parker, übernimmt dafür die Verantwortung, dass alles, sofern nach seinen Anweisungen montiert, die geforderten Belastungen über die Mindestdauer erfüllt. Werden "Altteile" verbaut, muss der Schlauchdienst dafür die Haftung übernehmen. Fehlerhafte Bauteile dürfen logischerweise nicht wiederverwendet werden. Im Umkehrschluss, wiederverwendete Bauteile sind demnach gemäß der Begutachtung über die geforderte Dauer geeignet. Der Schlauchdienst "bestätigt" mit der Reparatur also die Weiterverwendbarkeit, und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der Schlauchdienst wird zum Hersteller und haftet für das gesamte Bauteil, von dem er die Historie nicht kennt, hat aber an den Bauteilen keinen Cent verdient. Er muss damit sicherstellen, dass die gebrauchte Armatur zu dem von ihm verwendeten Schlauchtyp passt und die Funktion über die besagte Nutzungsdauer gewährleistet ist. Natürlich könnte er röntgen und Rißprüfung durchführen, weiß aber dann immer noch nicht, ob das Teil im Vorleben mal ausgeglüht wurde. Wenn er das aus Gefälligkeit trotzdem tut, ist das das gleiche wie beim "Gefälligkeits-TÜV", er darf es nicht und tut es trotzdem.
Ich selber hatte dazu in meiner früheren Tätigkeit etwas erweitetern Einblick, ich habe die GS-Prüfung durch den TÜV einer Maschine mit der Konstruktion und auch die Wiederkehrende Überprüfung gemacht. Für jedes Bauteil, was kein eigenes Zertifikat oder Prüfzeichen hat, haftet der Hersteller, auch für die verwendeten "chinesischen" Norm-Schrauben.
Haften tut letzendlich auch der GF, der für die Arbeit seiner Mitarbeiter bzw Produkte oder Arbeiten verantwortlich ist. Warum also soll er ein unbekanntes Risiko eingehen, wenn er daran nichts verdient.
Die Sachlage sieht anders aus, wenn du ein Firmenkunde bist, bei B2B darf man die Gewährleistung ausschließen oder verhandeln, wer für was haftet.
hatte ich übrigens damit bisher, bei duzenden Schläuchen, nie auch nur eine Diskussion
kleines Beispiel:
ich hatte einen Minimessschlauch (600bar) zu lang bestellt. Der Schlauch war für eine Motoröldruckanzeige (OM615, U45) eines hier früher aktiven Kollegen bestimmt. Diesen Schlauch wollte ich kürzen lassen und dazu eine neue Armatur montieren lassen. Der Schlauchdienst hat sich aus o.a. Gründen geweigert, die Arbeiten durchzuführen, der Schlauchmonteur war sogar ein persönlicher Bekannter eines Kolegen, den ich dafür "vorgeschickt" habe. Selbst das Argument, der Schlauch würden ja nicht mit 600 sondern nur 6bar beaufschlagt, nix zu machen. Ich konnte nachweisen (bei einem anderen Schlauchdienst), dass der Schlauch außerhalb der EU ging, wo weder deutsches noch EU-Recht gilt, das hat dann sofort funktioniert.
Kürzlich noch ein ähnliches Problem mit einem Rücklaufschlauch... immer die gleichen Gründe.
#540168
Hallo Helmut!

Vielen Dank für deine Mühe mir diesen Sachverhalt näher zu bringen.
Meine Erfahrung gestaltet sich etwas anders und Jurist bin ich auch nicht.

Im täglichen Leben werden unzählige Teile zusammengefügt,
d.h. verklebt, vernietet, verpresst, verlötet, geschweißt...
(der Schneider näht einen Knopf an die Hose, der Schuster erneuert die Sohle)

Haftet der Lackierer immer für die Blechkarosse darunter?

Was ist jetzt GETRENNT zu betrachten, bzw. wann ist etwas eine EINHEIT?
Das zu analysieren würde aber sicher zu weit führen!

Verzeih, vermutlich liegt es hauptsächlich daran,
dass mein denken viel zu einfach, und Logik zu simpel gestrickt ist.

ein etwas verwirrter
Norb.
#540181
Hallo
der Schuster erneuert die Sohle
wenn es sich um einen Sicherheitsschuh handelt, der in einem Betrieb getragen werden muss, wird es schon wieder eng. Dafür gibt es ähnliche Vorschriften, die Abhandlung dazu sprengt hier den Rahmen.
#540186
Hallo Leute,
bei einem Sicherheitsschuh darf man nicht einmal die Einlegesohle gegen eine Sohle anderer Bauart austauschen. Klingt kleinlich ? Stimmt, aber der Hersteller übernimmt den Schutz nur, wenn der Freiraum der Zehen auch gewährleistet ist und das ist nur i.V.m. den Originalteilen geprüft und "amtlich" bestätigt.
Wir leben heute in einer Gesellschaft der Absicherung und Zuweisung von Haftung, Gewährleistung, Garantie etc.. Man muß sich leider freimachen von der eigenen Logik und dem kurzen Dienstweg. Und wenns nicht Vorschriften sind, dann nimmt einem SAP die letzten Abkürzungen vom Dienstweg.
Zum Fall zurück: bei der BW gibt es zu jedem Fzg. einen Schlauchpass. Da wird der Wechsel der Schläuche direkt nach Kalender und nicht Alterung vorgegeben. Wenn das Auto die ganze Zeit im Depot bei 18°C im Schatten stand: Wurscht, alles neumachen.
Fazit: Schlauch komplett neu bauen lassen oder sich einen Schlauch kaufen und selber zusammenbauen.
Christoph
#540233
Danke an uns alle
die sich der Sicherheit verbunden fühlen!
Einer der Eckpfeiler unser fortschrittlichen Zivilisation ist ja
möglichst gefahrloser Umgang mit jedweder Technik.
Drum geht es auch im Forum.

Mit einiger Anstrengung meinerseits, sollte ich es verstanden haben.
Man muss es nur in der richtigen RELATION zueinander sehen.

Wenn wir also zusammenfassen,

Passagierjets mit backup Software, geschrieben offensichtlich von einem Ferialpraktikanten
gehen glatt durch die strenge Zulassung.
Falls man dagegen die Einlegesohle eines bestimmten Schuhs erneuert,
ist das genehmigungstechnisch nicht statthaft.

Kernkraftwerke nach Bauart "Tschernobyl" sind nach wie vor sicher und in Betrieb.
Mein gebrauchter Hydraulik-Nippel fällt unter schwerwiegende allgemein Gefährdung
und hat daher konsequenterweise Vorschriftswidrig aus dem Verkehr gezogen zu werden.
(Oder war es anders rum?)

Vorbildnationen dieser Welt erachten prinzipiell freies Schuss-Waffen tragen als unanfechtbar,
Ein "Hasenfuß" der da irgendwas nachteiliges denkt!
Aber jeder Zahnstocher hat einen sechsseitigen Warnbeipack,
denn wenn ein Gegenstand so spitz ist, ist es erwiesenermaßen gefährlich!

Dazu braucht es aber Paragraphen und unzählige die solche kreieren.
Hoffentlich habe ich es jetzt geschnallt...

In diesem Sinne
Sicherheit voran (SAFETY FIRST, für die jüngeren Semester unter uns).

Norb.
#540251
Hallo Norb,
ich zumindest habe nicht gesagt, dass ich diese Handhabung von Sicherheit und Verantwortungszuweisung sinnvoll finde, weil sehr widersprüchlich etc. Fakt bleibt trotzdem, dass diese Regelungen gelten, da kann man denken und machen was man will. Also selber anfertigen, wie schon gesagt. Man kann die "Fortschritte" der Gesellschaft leider nicht rückgängig machen, sonst hätte ich es schon getan. So, und nu is gut damit, es wird zu untechnisch, bin raus.
Viele Grüße an alle
Christoph
#540259
Hallo Lorenz und alle anderen,

Deine Aussage möchte ich nicht so übernehmen. Sondern:

Früher war die Menge der Hobbyschrauber und fachfremden Deppen, mich ausdrücklich mit eingeschlossen, die an solchen Dingen herumschrauben und basteln erheblich geringer.

Und ausgerechnet diese fachfremden Bastler versuchen dann nach wenig erfolgreicher Bastelei die Hersteller in Regress zu nehmen.
#540293
Hallo Jürgen,

was Du schreibst ist doch meine Aussage. Jemand baut scheiße bei der Hobbyschrauberei und will das dann jemand anderen in die Schuhe schieben. Ergo gesunder Menschenverstand setzt aus. Hobbyschrauber könnten Halbwissen oder überschätztes Wissen anwenden. Der Profi hat fundiertes Wissen aus einer Lehre oder den Meisterbrief an der Wand.
Deshalb ist meine Meinug wenn echtes Wissen auf gesunden Menschenverstand trifft dann läuft der Hase.

Beste Grüße Lorenz
#540306
Hallo Jungs!

Na wie geht`s denn nu jetzt?

x-beliebiger Teil ist schadhaft;
Neu von Hersteller nicht existierend. Hast zwar die Teilenr. aber keinen Teil.
Gebraucht fällt aus, wegen Material-Überalterung nicht erlaubt, somit nicht verwendbar.
Fachbetrieb lehnt Instandsetzung (wie eben mehrfach nachdrücklich belegt wurde) aus Haftungsgründen ab!
Für Eigenreparatur fehlt Können oder Selbstvertrauen oder Werkzeug oder alles zusammen...

Frei nach zeitgenössischem Dichter:
"Da steh ich jetzt, ich armer Tor
und bin so klug als wie zuvor."

Grüße Norbert
(abgekürzt hab ich nur, weil da ein weiterer Norbert war)
#540322
Hallo Markus,

hast Du nun Ersatz gefunden? Falls nicht, hier noch ein paar Hinweise:

Zum Rohr hin sieht es nach einer Überwurfschraube mit Schneidring aus. Dafür einen passenden Schlauch zu finden, ist möglicherweise schwierig. Ersatzweise kann man das Rohrende mit Schneidring absägen und einen neuen Schneidring mit Überwurfmutter montieren. Dann sollte ein handelsüblicher Schlauch mit Doppelnippel dazwischen anschließbar sein.

Zur Identifikation der Anschlussgröße findest Du Maße in der Tabelle. Es könnte sich in Deinem Fall um 12S oder 14S handeln.
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