- 27.04.2020, 22:24
#541289
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=52570
Zitat: Burkhard unten in seiner Signatur zu sehen auf dem Link was er macht :
„ Ich hatte mich übrigens auch mit dem BMVBS in Verbindung gesetzt. Aufgrund der natürlichen Auslese sah und sieht man dort keinen Handlungsbedarf die Regelung zu überarbeiten. Ergo, @Feuerstein hat Recht, es ist nicht ausdrücklich verboten einen ABV Anhänger hinter einem Zugfahrzeug ohne ISO 7638 Verbindung zu ziehen und damit erlaubt.“
Also keine Nachrüstung erforderlich
Aber jedem in seinen Glauben lassen ,dass man dann sofort so zurechtgewiesen wird naja
Gruß
mevissen4 hat geschrieben:Hallo zusammen,Les dir das mal komplett durch, ein Fachlehrer der Polizei Berlin schreibt, dass es nicht verpflichtend ist den einzustecken wenn am Zugfahrzeug nicht vorhanden
da muss ich Bernd aber was in Schutz nehmen, weil das mit dem ABS-Stecker und einer Nachrüstung der entsprechenden Steckdose habe ich aber auch erst hier gelernt.
In der LKW-Fahrschule haben wir das nämlich genau so gemacht, wie Bernd das beschrieben hat. Der Anhänger hatte schon ABS, der ziehende GKW vom THW noch nicht. Das Kabel blieb einfach nicht eingesteckt hängen. Hätte ich das hier in der UC nicht gelesen, dann hätte ich das wahrscheinlich genauso gemacht, wie in der Fahrschule gelernt.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=52570
Zitat: Burkhard unten in seiner Signatur zu sehen auf dem Link was er macht :
„ Ich hatte mich übrigens auch mit dem BMVBS in Verbindung gesetzt. Aufgrund der natürlichen Auslese sah und sieht man dort keinen Handlungsbedarf die Regelung zu überarbeiten. Ergo, @Feuerstein hat Recht, es ist nicht ausdrücklich verboten einen ABV Anhänger hinter einem Zugfahrzeug ohne ISO 7638 Verbindung zu ziehen und damit erlaubt.“
Also keine Nachrüstung erforderlich
Aber jedem in seinen Glauben lassen ,dass man dann sofort so zurechtgewiesen wird naja
Gruß