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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#541289
mevissen4 hat geschrieben:Hallo zusammen,

da muss ich Bernd aber was in Schutz nehmen, weil das mit dem ABS-Stecker und einer Nachrüstung der entsprechenden Steckdose habe ich aber auch erst hier gelernt.
In der LKW-Fahrschule haben wir das nämlich genau so gemacht, wie Bernd das beschrieben hat. Der Anhänger hatte schon ABS, der ziehende GKW vom THW noch nicht. Das Kabel blieb einfach nicht eingesteckt hängen. Hätte ich das hier in der UC nicht gelesen, dann hätte ich das wahrscheinlich genauso gemacht, wie in der Fahrschule gelernt.
Les dir das mal komplett durch, ein Fachlehrer der Polizei Berlin schreibt, dass es nicht verpflichtend ist den einzustecken wenn am Zugfahrzeug nicht vorhanden

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=52570

Zitat: Burkhard unten in seiner Signatur zu sehen auf dem Link was er macht :

„ Ich hatte mich übrigens auch mit dem BMVBS in Verbindung gesetzt. Aufgrund der natürlichen Auslese sah und sieht man dort keinen Handlungsbedarf die Regelung zu überarbeiten. Ergo, @Feuerstein hat Recht, es ist nicht ausdrücklich verboten einen ABV Anhänger hinter einem Zugfahrzeug ohne ISO 7638 Verbindung zu ziehen und damit erlaubt.“


Also keine Nachrüstung erforderlich

Aber jedem in seinen Glauben lassen ,dass man dann sofort so zurechtgewiesen wird naja


Gruß
#541318
Hallo,
unimog421cabrio1972 hat geschrieben:Les dir das mal komplett durch, ein Fachlehrer der Polizei Berlin schreibt, dass es nicht verpflichtend ist den einzustecken wenn am Zugfahrzeug nicht vorhanden
Das ist eine Meinung in einer sehr umfangreichen Diskussion dort. Die Meinungen waren aber auch dort unterschiedlich. Es gab auch durchaus Hinweise, dass es z.B. auch Anhänger gibt, bei denen in den Fahrzeugpapieren die ABS-Betriebspflicht in den Eintragungen aufgeführt ist ("nur in Verbindung mit Fahrzeugen mit Steckverbinder nach ISO..." oder wie auch immer). Wenn der Anhänger eine Betriebserlaubnis mit ABS hat, muss man dafür Sorge tragen, dass das ABS auch funktioniert. Das ist allerdings nur mit zumindest der Stromversorgung des Systems gewährleistet. Sonst kommt der nächste und sagt: Mein Zugfahrzeug hat zwar keine Bremsanschlüsse, der Anhänger wiegt aber leer nur 1,5t und mein Fahrzeug hat (da alt genug) ja 1,5t ungebremste Anhängelast. Darf ich also ohne Bremse anzuschließen ziehen. Ich bin sicher, dass eine Weiterfahrt bei einer Kontrolle (zurecht) untersagt würde...

Aber jeder wie er will. Hätte mein Anhänger ABS, hätte ich meine Zugfahrzeuge auch mit der entsprechenden Steckdose nachgerüstet. So viel Aufwand ist das nicht, auch wenn das Zugfahrzeug 12V und der Anhänger 24V hat. Auch dafür gibt es Wandler.

Gruß,
Michael
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