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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#541472
Hallo zusammen,

Möchte bei meinem Unimog den 8ten Gang sperren.
Hab auch schon mit dem TÜV gesprochen und der hat gemeint das währe kein Problem
Hab dazu auch in einem MB-Trac-Forum gelesen allerdings die streiten sich dort alle um das umgekehrte Problem,
sprich den 8ten Gang zu entsperren. Dort soll es an einem Gehäusedeckel eine Nase geben die
diesen Gang sperrt. So jetzt wen ich einen solchen Gehäusedeckel hätte oder einen solchen mal
anschauen könnte, währe ich in der Lage diese Sperre einfach auszuführen.
Vielleicht hat da ja einer einen solchen Deckel oder Erfahrung mit dieser Materie.
Währe Euch für einen Tipp oder eventuell ein Foto von dieser Sperre dankbar.
Ansonsten werde ich mal beim Benz vorbeischauen müssen.

Gruß Bernhard Gilch
#541646
Hallo Jack,
danke für die bisher einzige Antwort.
Den Link zum Thema hatte ich auch schon angeschaut, möchte aber keinen Deckel für 1000,--€ kaufen.
Ein Bild wie der Deckel von innen ausschaut hast Du nicht zufällig. Habe im Bekanntenkreis jede Menge
Metallfachleute müsste nur wissen wie das ausschauen kann.
herzlichen Dank schon mal.
Gruß Bernhard
#541654
Hallo Bernhard
danke für die bisher einzige Antwort
wenn innerhalb von wenigen Tagen die exakt gleiche Frage gestellt wird, reicht einmal antworten, lesen ist ein Hohl-Schuld.
Du wirst hier auch keinen Deckel mit Gangsperre finden, die gibt es beim Unimog einfach nicht.
Du solltest du besser mal im Trac-Forum nachfragen.
Ökonomisch ist es sinnvoller, die Einspritzpumpe zu regeln, man kann im 8.Gang in einem günstigeren Verbrauchbetreich fahren.
#541676
Hallo Jack
werksmäßig war dazu der AGB III von VDO verbaut, geht auch mit dem vorgänger AGB II. Bei Fahrzeugen über 12t war der an 1.1.1988 vorgeschrieben und wurde so auch im Unimog verbaut. Dieser nimmt die Einspritzpumpe bzw das Reguliergestänge zurück, wenn die eingestellte Maximalgeschwindigkeit erreicht ist. Der AGB kann auf Geschwindigkeiten ab 40Km/h eingestellt werden und wird dann verbplombt. Dabei ist der gewählte Gang unerheblich, es wird das Tacho-Signal ausgewertet, bei älteren Fahrzeugen muss am Tacho-Anschluss am Getriebe ein zusätzlicher Signalgeber angebaut werden.
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