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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#543913
Hallo
Die Anhängelast ist von der Motorleistung und dem Fahrzeugtyp abhängig.
Deshalb welcher 435er, der U1700L kann deutlich mehr, der 1300L, aber weniger wie der U1700, wohlgemerkt, alles 435er.
Meine Idee war, die Glaskugel, die ist aber beschlagen.
#543921
Servus,

also mein 424er U1000 hat die Standardhecktraverse und hat 22to Anhängelast (als Zugmaschine). Also liegt es wohl eher nicht an der Motorleistung, zumindest von DB nicht, gesetzlich natürlich schon.

Es geht aber auch noch mehr Anhängelast je nach Hecktraverse (siehe Dokument für den 427 anbei).
Clipboard01.jpg
Clipboard01.jpg (37.87 KiB) 2511 mal betrachtet
Siehe auch dieser alte Thread bzgl dem 435er:
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ahk-u-1300-l-t2038.html

Was ich nicht weiss, welche dieser Hecktraversen an den BW Mog passen. Sind da nicht die Lochbilder der Traverse anders?

Gruesse,
Michael
#543924
Hallo Zusammen,

gibt es bei der Anhängelast nicht eventuell noch etwas als begrenzender Faktor außer Motorleistung und Hecktraverse.

Sind nicht die meisten 435 als LKW und nicht als Zugmaschine zugelassen. In dem Fall spielt auch das zGG eine Rolle. Die Anhängelast ist dann auf das 1,5 fache zGG begrenzt.
#543930
Hallo
Sind nicht die meisten 435 als LKW und nicht als Zugmaschine zugelassen.
wir wissen leider nicht, ob es sich um einen der meisten 435.115 handelt.
Wir kennen werder Motorleistung (eingetragen) noch Fahrzeuggattung, ob LKW oder Zugmaschine oder Baumuster.
#543986
Hallo
die Seite habe ich von der Gaggenau Technikberatung.
da steht doch oben auf der Seite, auf welche Baumuster sich die Angaben beziehen. Die Kupplungen sind teilweise gleich, bis auf die mil-Varianten, nicht aber die Traversen. Für die LKW-Fahrgestelle gibt nicht viel Auswahl bei den Traversen, und vor allem nicht die Lasten.
#544459
Hallo,
christophlehmann hat geschrieben:ich will ja nicht pingelig sein, aber die Hubraum - Angabe ist merkwürdig, weil OM352 / 353 5675ccm und der 366 5958 ccm haben und es nützt Dir eben ausschließlich die Seite / Tabelle in der genau Dein Bm enthalten ist.
Die Hubraumangabe ist hier völlig irrelevant. Es handelt sich um das Baumuster 435.115, also wohl einen U1300L, bei der Angabe 100KW mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit um ein recht "spätes" Modell mit dem OM366A. Wesentlich dürfte erstmal die Zulassungsart sein. Die 1300L der Bundeswehr - und ich vermute mal, dass es sich entweder um einen der Bundeswehr oder bestenfalls einen U1300L einer Feuerwehr handelt - sind normalerweise als LKW zugelassen. Üblicherweise mit 7,5t zul. Gesamtmasse, dann ergibt sich dort die maximal zulässig Anhängelast nach StVZO mit dem 1,5fachen dieser 7,5t. Also wäre hier sowieso bei 11,25t Schluß, unabhängig davon, ob man eine Anhängekupplung und/oder Traverse verbaut, mit der man bei einer Zugmaschine auch gern mal das doppelte anhängen dürfte.
Das Dokument des 427 passt hier sowieso nicht.

Gruß,
Michael
#544605
Moin,
einmal die Auflösung, soweit möglich.
Unter 5 steht SO. KFZ Bautruppwagen (ex Militär als Sanifahrzeug).
Dieser ist als LKW zugelassen mit H Kennzeichen.
F1 steht 7500KG.
Nun gibt es ja immer wieder verschiedene Aussagen.
Die einen sagen bei dem 1,5 fachen ist Schluss, die anderen meinen es geht deutlich mehr.
Wo bekommt man denn nun eine genaue Auskunft ???
Vielleicht mal beim Baurat nachfragen ?
Ich bin anscheinend wieder der erste im Forum mit diesem Problem ?

Gruß Jörg
#544606
Hallo Jörg,

nein es gibt keine unterschiedlichen Aussagen. Es gibt unterschiedliche Zulassungsarten und daraus resultieren unterschiedliche max. Anhängelasen.
Dein Baustand jetzt: U1300L von der BW Baumuster 435.115 zugelassen als LKW ist gleich : Anhängelast ist das 1,5 fache des ZGG. Sind also 11,25 Tonnen. Zuggesamtgewicht 18,75t

Willst du mehr must du aus dem LKW eine Zugmaschine machen, das geht ist aber aufwendig weil:

Die Länge der Nutzbaren Ladefläche darf nicht größer sein als das 1,4 fache des vorderen Radstandes, also Pritsche kürzen oder mit Aufbau versehen.
Dann gilt 3 PS je Tonne. Also über 20 Tonnen am Haken. Dafür muss dann aber auch die Zugeinrichtung geeignet sein. Also andere Hecktraverse mit Rahmenflanschen und andre Anhängerkupplung
mit entsprechendem D Wert einbauen. Und dann das Zugfahrzeug auch immer auf das max. ZGG auslasten sonst gibt das nichts mit der hohen Anhängelast.

Die Frage ist warum willst du so eine hohe Anhängelast haben? Wenn du mit 7,5t Unimog + 11,25t Anhänger unterwegs bist sind 130 PS nicht gerade Luxus und das fährt sich schon wie ein echter LKW.

Gruß Oliver
#544607
Hallo
es gibt beim LKW zwei limitierende Faktoren , das zul GG x1,5 bei durchgehender Bremsanlage ergibt die zzul Anhängelast, also 11,25t
Zweiter Faktor ist die Motorleistung, bei 136PS =100KW > 6PS/t >22,666t zul Zuggesamtgewicht, minus 7,5t für das Fahrzeug bleiben 15,166t für den Anhänger.
Der erste Faktor begrenzt in dem Falle die Anhängelast somit auf 11,25t.
Die einschlägigen Vorschriften wie z.B. §35 StVO sind überall nachlesbar.
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