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#504341
Hallo Leute,
mein name ist Enkhtur und ich schreibe aus der Mongolei :D
Ja, ich habe dieses account gerade neu erstellt und es tut mir leid dass ich euch gleich mit fragen bombardiere :trink
Ein bekannter von mir möchte 3 x Unimog U 1300 L (U435) aus Deutschland kaufen und in der Mongolei als Allroad Wohnwagen umbauen. Ich habe durch das Internet einige Anbieter gefunden die solch ein wagen für 10-15k Euro anbieten. Jetzt höre ich aber dass das Unimog Ausfuhrgenehmigungspflichtig ist. :?: :?: :?:
Also so viel ich verstanden habe muss man dafür sehr viel Papierkram erledigen und es dauert auch sehr lange.
Aber ein Händler hat mir gerade eben per telefon gesagt, dass man das umgehen kann und es sei voll Legal.
Also wenn man das Wagen neulackiert damit die Tarnfarbe weg ist, und auch das Tarnlicht (ich weiss nicht welches Licht damit gemeint ist) entfernt, kann man das Unimog gleich wie jede andere LKW transportieren und die Speditionsfirma :mog2 hätte dann keine Probleme.
Ist das richtig so? Was würdet Ihr mir empfehlen?

Vielen Dank im Voraus :spitze
#504344
Hallo Enkhtur,

wie das mit der Ausfuhrgenehmigung ist kann ich dir jetzt nicht genau sagen, aber die Argumentation des Händlers hört sich schlüssig an. Da ja an so einem Unimog dann nichts militärisches mehr dran ist. Das Tarnlicht sind zwei kleine Scheinwerfer in den Ecken der Stoßstange, die man kaum sieht und nur ca 1Meter vor dem Fahrzeug ausleuchten. Braucht man nicht, da man eh nichts sehen kann damit.
#504357
Hallo Enkhtur
herzlich willkommen hier. Für Fragen und Informationsaustausch ist dieses Forum da.
Das mit der Ausfuhrgenehmigung stimmt. Das Fahrzeug muss entmilitarisiert werden. Dazu gehört der Tarnlichkreis aus Tarnlichtscheinwerfern vorne, Tarnrücklicht hinten und Tarnkreuz an der Hinterachse, Gewehrhalterungen und Farbe.
Sind diese Details entfernt, handelt es sich um ein mehr oder weniger normales ziviles Fahrzeug.
#504361
Hallo Enkhtur,
Ein seriöser Händler bietet doch sicher schon entmilitarisierte Fahrzeuge an und hilft auch mit bei der Ausfuhr.
Das sollte dort ein normaler Vorgang sein.


Gruß
Jochen
#504369
Vielen Dank an alle für die schnelle Antwort. :respekt
Der Händler meint, er habe die Unimogs direkt bei der Bundeswehr gekauft. Was nach meiner Meinung jeder Händler tut. Jetzt weiss ich nicht ob an den Autos die oben genannten Dinge dran sind, (Tarnlichkreis aus Tarnlichtscheinwerfern vorne, Tarnrücklicht hinten und Tarnkreuz an der Hinterachse, Gewehrhalterungen).
Vielleicht werden manche Sachen gleich von der Bundeswehr entfernt und nur die Tarnfabe und Tarnlicht dran gelassen. Was ich im Beschreibung und Bild sehen kann ist, dass auf jeden Fall die Tarnfarbe immernoch dran ist.
Sind die oben genannten Tarnlichter schwer zu entfernen? Denn ein Händler wollte pro auto 2000 Euro extra kosten haben für die entmilitarisierung, das macht dann 6000 Euro extra für 3 Unimogs.
Ich würde selber nach Deutschland hinfliegen und das alles selber machen und es würde mich keine 2000 Euro kosten für 3 Unimogs zusammen.
Dateianhänge:
U1300 L_12.jpg
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U1300 L_9.jpg
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#504375
Hallo Enkthur
die BW verkauft ihre Fahrzeuge so wie sie gebaut wurden, das entmilitarisieren muss der Käufer erledigen, sonst kann man die Fahrzeuge bei uns nicht zivil zulassen. Genau deshalb sind die Beschränkungen für den Export, auch dazu müssen diese Fsahrzeuge entmilitarisiert werden.
Denn ein Händler wollte pro auto 2000 Euro extra kosten haben für die entmilitarisierung,
wenn da die Lackierung mit enthalten ist, ist der Preis nicht zu teuer, camoflage (flecktarn) ist für den Export definitif nicht erlaubt. Die Lampen abzwicken und Kabel isolieren sowie die paar Schrauben von den Gewehrhalterungen und Lampen dürfte an den Fahrzeugen an einem Tag zu erledigen sein.
#547265
Hallo Zusammen,
der Beitrag ist zwar schon sehr alt, vielleicht hilft es manchem aber dennoch weiter.
Ich habe auch einen U1300L 435.115 von der BW. Mit der Zulassung hatte ich überhaupt keine Probleme. Meiner ist unifarben in Nato-Grün.
Die Erstzulassung nach 25 Jahren Abmeldung hat der TÜV gemacht. Das H-Kennzeichen später die DEKRA.
Entmilitarisierung brauchte ich nichts weiter zu machen. Also, was habe ich noch dran:
1. Das Rohrgestänge auf dem Fahrerhaus hat noch die Aufnahme für das MG
2. Die Tarnlichter sind alle montiert und funktionsfähig
3. Das Leitkreuz hinten ist montiert
4. Das Tarnbremslicht und Tarnrücklicht ist montiert und funktionsfähig
5. Die Nato-Kupplung ist montiert
6. Alle Gewehrhalterungen sind alle montiert.
7. Die beiden militärischen Lichtschalter sind montiert und funktionsfähig.
a) Mit dem einen kann ich die komplette Beleuchtung ausschalten oder in der zweiten Stufe den Scheinwerfer zuschalten. Der Schalter könnte verplompt werden. Ist er aber nicht und keiner hat es je bemängelt.
b) der reguläre Lichtschalter hat in eine Drehrichtung normale Funktion. In die andere die Tarnlichtfunktionen. Könnte verplompt werden --> Siehe a).

Zur Nato-Kupplung. Diese darf laut TÜV und DEKRA und meinem Verein für historische Baumaschinen am Fahrzeug verbleiben. Allerding darf ich damit im öffentlichen Straßenverkehr nichts ziehen. Dazu bräuchte ich dann eine Genehmigung. TÜV oder Dekra sagen jedes Mal, dass die Anhängerkupplung eigentlich weg muss, oder eingetragen sein muss mit dem Vermerk: Nato-Kupplung nur für Rangierfahren. Das ist jedes Mal so, und die Plakette bekomme ich trotzdem jedes Mal ohne Beanstandung.
Wie das dein bei der Ausfuhr aussieht weiß ich jedoch nicht.
#547309
Hallo
was zur Exportgenehmigung und zur Zulassung innerhalb Dland erforderlich ist, muss nicht unbedingt das Gleiche sein. Auch die Überwachung, Kontrolle und Genehmigung durch Zoll und Straßenverkehrsbehörden/TÜV ist nicht das Gleiche. Nicht nur der Export von Militärfahrzeuden unterliegt besonderen Regeln, auch der Import im Emfängerland könnte Probleme aufwerfen.
Die lapidare Emfehlung, alles zu ignorieren, nur weil dein Prüfer das nicht beachtet, ist nicht der richtige Tipp.

Der Kollege aus Kasachstan möchte wissen, was zu tun ist, damit seine Fahrzeuge nicht plötzlich von einem Zöllner wegen Nichtbeachten konfisziert wird. Immerhin ist auch dem dortige Import von Militärfahrzeugen nicht für jedermann legal. Kein Herrscher möchte, dass Privatarmeen im eigenen Land unkontrolliert aufgebaut werden. Wenn dein Prüfer diverse Vorgaben nicht beachtet, bedeuted das nicht automatisch, das dies erlaubt ist. Würdeich nicht zu laut rausrufen.
Egal ob Feuerwehr, Rettubgswagen oder Militärfahrzeug, der Betrieb ist nur den entsprechenden Organisationen erlaubt. Andere zivile Nutzer benötigen ein Genehmigung oder müssen abrüsten, ist halt so.
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