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#54952
Hab' ich s jetzt?

Der Spaltkeil oder -kegel ist also (bis auf daß er sich dreht) fest und die Dogge wird dagegengeschoben bis das Gewinde greift und sich dann die Dogge ranzieht und dabei spaltet.

Also muß jemand von Hand die Dogge gegen den Kegel drücken, bis der faßt? Die Bilder die man so kriegt sind alles so Detailaufnahmen von den Dingen an den Spaltern, auf die die Hersteller stolz sind. Mir fehlt aber noch immer das große Ganze. Außerden frage ich mich, wie denn so eine Schraube im Stirnholz faßt, wenn ich Hämpfling was dagegendrücke? Ich muß doch bei Stirnholz auch mit dem Akkuschrauber schon ordentlich auf die Messerscharfen Spaxe drücken, damit die reingehen. Da muß doch noch irgendwo ein Trick sein. (Oder ich bin zu plöt :wink: , das zu verstehen oder Ihr wollt das geheimhalten)
#54970
@ Forsttrac

-Über die Gefährlichkeit und das die Dinger definitiv verboten sind,
und zwar für Jedermann, kann man eigentlich den Beiträgen entnehmen.

- Für den Betrieb (bis zum generellen Verbot) hat der Herstellter zwingend vorgeschrieben, dass eine Gelenkwelle mit Rutschkupplung verwendet wird.

- Bevor der Getriebeabtrieb vom Schlepper reißt, fliegt normalerweise bei Überlastung das Profilrohr der Gelenkwelle auseinander.

Manfred
#55000
Hi Hinack,

ja du hst die arbeitsweise des Spalters fast richtig erkannt.
Mal abgesehen davon das der Kegel nicht ins Stirnholz geht, du spaltest immer seitlich in die Rinde. (such mal nach Kegelspalter mit der Suchfunktion, Thorsten hatte mal ein gutes Bild reingestellt)
Nur bei der Sache gibs fast kein Problem, Du hast in dem Moment ja das Meterstück vor der Kegelspitze stehen und drückst es mit leichtem Druck, oder einem kleinem Schwung, gegen die sich drehende Kegelspitze.
99% der Stämme werden so in den Kegel gezogen, manche Stücke schlagen irgendwann gegen die Umschlagsicherung oder platzen auseinander. Selten kommt wieder mal ein Stück von der Spitze zurückgesprungen.
(selbst bin ich auch nur ein 65Kg Hämpfling)

Das mit dem Verboten, wird wohl je nach Förster und Landkreis Probleme machen, fragen werde ich ihn zwar nicht, er hat mich aber schon mit dem Teil gesehen, falls ich mal von der Polizei darauf angesprochen werde, gebe ich bescheid, die müssen sich letzte Nacht eine halbe Stunde meine neue Seilwindenkonstruktion angeschaut haben (Binger am 3Punkt mit Bergstütze und Hebearm).

Wie gesagt, gefährliche Teile, ist aber schon massenhaft hier durchgekaut worden, die meisten Infos sollten über Suche zu finden sein.

@Mannix:

Ich habe das gefühl das beim Kegelspalter eine gewisse Drehzahl vorteilhaft ist, mir ist auch mal eine Gelenkwelle um die Ohren geflogen (war eine Nummer zu schwach), bei 3/4 Gas gabs aber noch nie Probleme.

Gruss

Thomas

P.S.: Könnte man solche Sachen nicht in einer FAQ zusammenfassen?
#55281
Hallo!

Damit sich jeder Vorstellen kann wie so ein Gerät funktioniert, habe ich mal ein Foto beigefügt. Hier fehlen aber jedoch jegliche Schutzeinrichtungen wie zuvor beschrieben. Das ist eben ein Gerät aus der Praxis. So schnell wie damit kann man mit nichts anderem spalten, auch wenn es eben recht gefährlich ist.
Mann muss aber beim Holzmachen am Abend immer froh sein, wenn noch alle 10 Finger dran sind und man sonst auch noch heile ist.

Gruß,
Steffen
Dateianhänge:
d4_1.JPG
d4_1.JPG (25.05 KiB) 2732 mal betrachtet
#55293
uff das Ding is ja fast selbstmörderisch ohne Anschlagbügel :roll:
(oder is nur für Kleinholz gedacht?)

aber was mich wundert, es gibt Firmen die bauen noch Kegelspalter
obwohl die ja angeblich verboten sind - siehe hier:

http://www.wolf-prevorst.de/pages/produ ... .php?id=76

da steht nach den Vorschriften der BG...

also nu verboten oder nur teilweise verboten oder wie???
wer bringt mal Licht ins Dunkel :D
#55298
tja,
das hatte ich in der letzten Diskussion über diese Spalter auch schon geschrieben, dass Kreissägen verkauft werden (neu) an denen sich ein Kegelspalter befindet.
Mich wundert es aber auch hin und wieder, daß Hydraulische Spalter ohne "Wegfliegschutz" betrieben werden dürfen. Es passiert zwar seeeehr selten, aber einige Holzstücke hatte ich auch schon dabei die mehrere Meter praktisch auseinandergesprengt wurden. Kann schon heftig sein. Besonders bei angetrocknetem Nadelholz.
Gruß
Bernd Thomes
#55304
Nach den Diskussionen im letzten Jahr habe ich auch nach dem generellen Verbot für Kegelspalter geforscht und nichts gefunden.
Ich gehe davon aus, das Die BG den Betrieb der meisten Kegelspalter (auf den kontollierten Betrieben) wg fehlender Sicherheiteinrichtungen verboten hat, aber nicht das Verfahren als solches. Das "Verbot" der Kegelspalter schlechthin dürfte also auf der Fehlinterpretation der Besitzer beruhen, deren Spalter stillgelegt wurden.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Thorsten
#55307
Morgen Thorsten
Also nach Auskunft der LBG Oberbay. (Die hatten dazu auch einen Bericht in Ihrer (Werbe) Zeitung.) sind alle offenen Kegelspalter im Privaten sowie in Gerwerblichen Bereich verboten. Es gibt aber (wie immer) Ausnahmen. Diese Beziehen sich auf Geräte, an welche beim Spaltvorgang keine Zugangsmöglichkeit besteht. Desweiteren muß nach dem öffnen der Spaltkammer die Antriebswelle Abgeschalten und gebremst sein.
Mazn
#55313
Moin Steffen,

heißt daß, Du mußt auf die Knie und den Klotz gegen die sich drehende Schraube und gleichzeitig auf den Boden drücken?

Wie spaltet man damit aber Meterstücken so mit 15cm Durchmesser? Werden die nicht über den Kegel gezogen, ohne auf beiden Seiten durchgespalten zu sein?

Wenn ich das Gerät auf dem Bild so sehe, dann kann ich mir ein paar der Gefahren für Leib, Leben und Finge ect. schon gut vorstellen.

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