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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#558445
Moin, ich wollte bei mir eigentlich einen Scharmüllerschlitten für Zugmaul und K80 nachrüsten. Allerdings könnte man für wesentlich weniger Geld auch einen gebrauchten Anbauschlitten anderer Hersteller für Standardschlepper kaufen. Außerdem haben wir hier eine super LKW- und Metallbauwerkstatt um die Ecke die so etwas ggf anpassen und montieren könnte. Hat jemand mit so Erfahrung? Eigentlich müsste bei korrekter Berechnung der Lasten und fachmännischer Montage doch eine Einzelabnahme möglich sein.

Grüße, Jakob

:technik
#558449
Hallo Jakob,

Wen fragst Du das? Wenn ich Dir sage, dass das geht fängst Du dann mit dem Umbau an?
Der meiner Meinung nach einzige, der es für Dich sinnvoll beantworten kann, ist der Sachverständige der Prüforganisation, der hinterher die Einzelabnahme machen soll.
Ob der aber hier mit liest und sich angesprochen fühlt?
#558464
Hallo
Bauernbenz hat geschrieben:Vielleicht hat es ja schon mal jemand gemacht und hat damit Erfahrungen.
Für Anhängervorichtungen gibt es sehr strenge Vorgaben. Ein Schlitten vom Standardschlepper wird am Getriebeblock verschraubt, was beim Unimog nicht möglich ist, der muss beweglich sein. Du musst eine Unterkonstruktion für die Aufnahme schaffen. Das dürfte um ein vielfaches schwieriger sein als eine einfache Kugelkopfkupplung. Selbst da ist die Luft sehr dünn und nur wenige aaS nehmen sich der Sache an. Wenn das ein Gutachter auf seine Kappe per Einzelgutachten abnimmt, musst du zumindest Material- und Schweißbescheinigungen beibringen. Standardschlitten und Kupplungen sind nur bis 40Km/h zugelassen, da kommt beim Unimog nochmals eine zusätzliche Hürde, der aaS muss auch hier nochmals sein OK geben. Ein Festigkeitsnachweiß für diesen Belastungsfall wird kaum jemand vorweisen können, selbst die Hersteller nicht.
Ich würde als allererstes man beim Gutachter nachfragen, ob er grundsätzlich überhaupt bereit, sich damit zu beschäftigen.

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