Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#567643
Hallo Peter,

wie sich das Thema Ladungssicherung entwickelt hat kann ich auch nicht sagen, da es für mich bis vor wenigen Jahren kein Thema war. Ich war auch sehr leichtgläubig und dachte dass "Das" schon geht und ausreichend ist, es machen ja die anderen auch. So habe ich auch Autos transportiert und nur mit der Winde zum beladen gesichert, ich hatte immer Glück, keine Polizei und Gott sei Dank nie ein Auto verloren.
Irgend wann habe ich mich dann mit dem Thema beschäftigt und festgestellt wie abenteuerlich ich unterwegs war.
Aber zurück zum Mog, wenn an DB eine schriftliche Anfrage gestellt wird, gehe ich schon davon aus das eine Antwort kommt.
Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht, wenn Ladung nicht nach geltenden Vorschriften gesichert werden kann darf sie nicht transportiert werden. Da gibt es kein wenn und aber, das ist Fakt!!!

Bin gespannt ob einer eine Anfrage startet und dann hier darüber berichtet.

Gruß Robert
#567658
Halloo Robert,

gebe dir vollkommen Recht, das man da "früher" durchaus etwas "sehr selbstbewußt" unterwegs war (und teils heute noch ist). Auf der selben Strecke hat mein alter Herr mit dem selben Anhänger (hinter dem PKW auf der AB) eine Art der "Ladungssicherung" betrieben, die mir noch heute die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Und wurde nie aufgehalten...
Das Thema der Sicherung der "Fixlängen" am Mog hatte ich mir öfter überlegt und war jedes mal froh, wenn ich ohne Probleme heimkam. Sehe es immer noch so, das es dabei kaum Probleme mit der Rennleitung geben würde, da sie sehen, es wurde was gemacht und wenn sie nicht gerade wieder mal ne Kerbe in der Liste brauchen, dann suchen se nach dickeren Fischen.
Über die Bordwände gespannt - da kann man sicherlich drüber debattieren. Die Bordwände sind in diesem Fall nur die Führung für die Ladung, kommen mit den Gurten ansonsten kaum in Kontakt, da diese hoch oben durch die Ladung umgelenkt werden.
Klar ist auf jeden Fall - auch wenn ich mittlerweile einen Rückewagen nutzen kann (und auch da die Gurte einmal komplett rumlege in Ermangelung des Vertrauens an irgendwelche vermeintlich guten Zurrpunkte) bin ich jedes mal froh wieder ohne Probleme jeder Art daheim angekommen zu sein. Ohne Crash, ohne "Kontakte" mit der Rennleitung etc. Denn wenn irgendwas schwerwiegendes passiert, dann finden die auf jeden Fall im Verlauf der Ermittlungen genug mit dem sie einen nen Strick drehen können...

mfG
Axel
#567659
Moin,

wenn ich mir diese Beiträge ansehe würde ich neben den beiden Möglichkeiten "nichts verlieren wollen" und "Rechtssicher" noch "das tödliche Risiko akzeptierend" ergänzen.

Eine Niederzurrung mit Gurten ist für Stämme keine sinnvolle oder zulässige Art der Ladungssicherung. Das Grundprinzip dieser Sicherungsmethode ist das runterdrücken des Transportgutes, so dass der Reibungsswiederstand zum Untergrund so hoch ist, dass die Ladung nicht verrutschen kann. Wenn Ihr Euch einmal vor Augen führt, wie das mit feuchten Stämmen auf einem glatt lackierten Stahlblech funktionieren soll, erkennt Ihr den nicht vorhandenen Sinn... Die Gurte verhindern bestenfalls das abrollen zur Seite, wobei auch hier bei Stämmen die Gefahr besteht, dass doch in einer Kurve oder einer Notlenkung einer über den anderen rutschen könnte.
Unabhängig davon, wird nur eine sichere Zurröse für die Gurte akzeptiert, wie hier schon geschrieben wurde darf der Gurt nicht über die Bordwände gelegt über scharfe Kanten gezogen oder gequetscht werden. Die nachträglich eingeschweißte Öse braucht im Schadensfall sicher auch eine Abnahme. Ösen vom Werk aus haben eine Angabe, wieviel Gewicht dort gezogen werden darf.

Aus diesem Grund werden Stämme mit Rungen gefahren. Dies ist dann die Methode des "Formschlusses", welche aufgrund des anliegens an Rungen und vor allem an einer festen Vorderwand, welche bis über die Ladungshöhe geht funktioniert. Denn wenn die Stämme beim Bremsen oder ausweichen garnicht erst losrutschen können, muss weniger gehalten werden. Ohne die hohe Stirnwand können die Stämme durch die Beschleunigungsenergie durch die Rückwand ins Fahrerhaus rutschen. Das sollte man sich (nicht) durch den Kopf gehen lassen!

Also selbst wenn nur mal Holz mit Hoffnung auf das zugedrückte Auge des Ordnungshüters transportiert werden sollte, würde ich eine hohe Stirnwand (oder festes! Gitter) und Bordwanderhöhungen empfehlen. Dann kann man diese auch gerne noch von Außen mit Gurten absichern, aber die Stämme nicht (viel) höher als die Bordwände beladen.

Das gilt übrigens auch für die Palette mit Pflastersteinen, welche ich auch ab und zu auf einer Pritsche vom Unimog sehe...

Gruß
Michael
#567660
Hallo,
auf den Fahrerschulungen für die Führerscheinverlängerung Berufskraftfahrer (95) ist Ladungssicherung das Thema! Und Zurren über Bordwände ist nicht zulässig und ist wie nicht gezurrt!!
Da helfen evtl. nur nachträglich eingebaute Zurrpunkte auf der Ladefläche, aber wie sich das Strassenrechtlich verhält hab ich keine Ahnung. Ich hab bei mir im PKW-Anhänger zehn Zurrmulden nachträglich eingebaut, den TÜV-Prüfer hats bei der letzten Abnahme nicht interessiert.

Aber mal eine andere Überlegung: Die Ladefläche beim Mog ist ein Kipper!?! Wie schaut es hier mit der Ladungssicherung aus? Im Regelfall hab ich ja nur zwei Bolzen gesteckt, zum nach hinten oder auf die Seite kippen. :idee

Gruss Christoph
#567663
Servus,
vorher in meinem Beitrag vergessen:
Hier noch ein Link zum Thema Ladungssicherung, oder auch nicht. https://www.klsk.de

Wenn der TE Angst um die Farbe seines Kippers macht , ich würde da mir ein Rungengestell bauen, das zwischen die Bordwände passt und da mein Brennholz reinstapeln

Gruss Christoph
#567664
Nieswurz hat geschrieben: 16.01.2023, 08:30 Die Kugeln sitzen ja in einer Art Rohr und daher kann die Ladefläche nicht nach vorne oder zur Seite rutschen. Nach oben sichert die Schwerkraft.

Ferner ist auch noch der Hubzylinder da.
Ja schon, aber Gesetz den Fall, ich würd den Mog umwerfen (mein Fehlverhalten oder Fremdverschulden) und die Ladung trifft Fussgänger oder den Gegenverkehr? Und der Kippzylinder ist nur einfach wirkend! Der hält gar nichts!
Ich weiss es ist Schwarzseherei der übelsten Art, aber es wird von solchen Fällen ausgegangen...
#567666
Dann kann Dir keiner einen Vorwurf machen, die Ladungssicherung soll im Falle von starken Brems- oder Ausweichsmanövern schützen. Im Falle eines solchen Unfalls wird dies in den meißten Fällen nicht funktionieren. Wie ich geschrieben habe, ist eine Ladungssicherung nach oben (also wenn du das Fahrzeug umwirfst) auch nicht gefordert. Bei der Niederzurrung wäre sie ggfs. noch gewährleistet, im reinen Formschluss z.B. nicht.

Solange die Pritsche sich nicht bei Schlaglöchern von dem Rahmen löst...
#567710
Hallo,

wie bereits gesagt - Ladungssicherung ist wichtig!
Übertreiben kann man es allerdings auch.
Es gibt - extra für LoF-Anwendung sogar ein offizielles Infoblatt, auch zum download:
https://www.ble-medienservice.de/1574/s ... wirtschaft
vielleicht hilft das Peter weiter.

mfG
Axel

PS: Ladungssicherung gilt selbstverständlich auch für Flüssigkeiten und Schüttgut. Gab vorgestern hier im Landkreis den U(m)nfall eines Tankzuges mit 33.000l Heizöl - zum Glück blieb der Tank dicht...
#567720
Ich hab die Broschüre mal hier eingesetzt:

Bitte genau lesen

Sehr interessant!

Gruß
Jochen
Dateianhänge:
(1.89 MiB) 105-mal heruntergeladen
#567723
Hallo Jochen,
danke für die interessante Broschüre.

Hallo Mogler,

aber bitte bedenken hier sind wieder Sonderfreigabe für LOF enthalten die bei Privatleuten nicht gültig sind. Es handelt sich um sonderregeln für die Land und Forstwirtschaftliche Betriebe!!
Der Punkt der hier mit Vorsicht zu sehen ist gilt dem Einhacken von Zurrgurten am Fahrzeugrahmen oder Profilen der Pritsche wie es auf den Bildern zu sehen ist, das wird in anderen Fachberichten ganz klar als nicht zulässig eingestuft. Und in der Praxis hatte ich auch schon Berührung damit.
Als mich ein Spezialtrupp für Güterverkehr der Rennleitung angehalten hat wurde genau der Punkt bemängelt. Der Beamte erklärte mir dass es besser sein als nichts, darum drückt er nun ein Auge zu, aber er will es mir erklären warum das nicht zulässig ist.
Er sagte mir dass in einer Zurröse der Gurt in keine Richtung rutschen kann da diese einen sehr begrenzten Durchmesser bzw. Längsweg zulassen, das Rahmenprofil hingegen keine Querbegrenzungen in kurzen Abständen ca. 5cm auf weist und so der Hacken durchaus 50cm rutschen kann. Und somit keine sichere Verzurrung möglich sei.

Ich habe Zurrösen im Pritschenboden nachgerüstet und fahre mein Holz nur bis zur Höhe meiner umlaufenden Borwänden und verzurrt. Somit kann auch falls ein Stück aus dem Stapel rutschen würde dieses nicht auf die Fahrbahn fallen. Und so halte ich das auch beim Beladen meines Anhängers.

Gruß Robert
#567724
Hallo zusammen,
zunächst einmal wollte ich mich herzlich bedanken das Ihr mir so viele Antworten habt zukommen lassen. Ich werde mir die Antworten einmal ausdrucken und alles in Ruhe noch einmal durchlesen aber bis ich diese Fülle durchhabe wird eine Zeit vergehen. :spitze
Es ist jetzt natürlich sehr schwer für mich denn die Antworten sind sehr interessant!!!
Ok wenn ich irgentwann ein Ergebnis habe werde ich es Euch wissen lassen.
Viele Grüße aus Hofheim in Südhessen sendet Euch
Peter :mog4 :D
#567726
Das hier finde ich wichtig:

Zurrösen im Pritschenboden nachgerüstet und fahre mein Holz nur bis zur Höhe meiner umlaufenden Borwänden


Lieber noch Aufsatzbracken nutzen und ein Netz drüber werfen. Ich versuche das zumindest einzuhalten.
Ich will kein Weltverbesserer sein aber es kostet schnell einen Punkt im Verkehrsregister, Zeit und im schlimmsten Fall anderer Menschen Gesundheit.


Gruß
Jochen
#567730
Hallo Moggler,

und noch ein Punkt viel mir auf der meiner Meinung nach eine Sonderfreigabe für LOF Betriebe ist, befördern von Personen auf der Ladefläche. Hier wird keine Anzahl von zulässigen Personen angegeben, da gibt es doch eine Grenze ab der normal ein Personenbeförderungsschein nötig wird.
Nicht dass einer auf die Idee kommt er dürfe am Vatertag oder so seine Kumpels auf dem Anhänger durch die Gegend karren!

Gruß Robert
#567736
Hallo in die Runde,
Ladusi ist absolut nicht zu interpretieren. Da geht es wenn es darauf ankommt um Punkt und Komma in der Richtlinie. Und wenn man 1x die Broschüre dazu gelesen hat, möchte man nur noch Sand im Kipper fahren.
Vorschlag, weil nach Nachrüstung gefragt wurde: zugelassene Bodenösen / Zurrmulden einbauen nach Angabe des Herstellers. Habe ich bei meinem 421 gemacht, denn über die schwindeligen Holzbordwände sichern geht noch weniger als über die stabilen Stahlbordwände eines 406. Rungengestell ist von Hand m. E. nicht beladbar. Sowas wird von oben beladen, Durchschieben der Hölzer in der ersten Lage schwierig, aber der 3. spätestens unmöglich. Wer das alleine schafft, kann das Holz gleich unter den Arm klemmen und nach Hause laufen... :D
Christoph
kleinesMonster liked this
Keilriemen 411 OM 636

Hallo Nils, Keilriemen ET.-Nr.:007753 012507,L&au[…]

Schmidt Streugerät

Hallo Unimog'ler Ich bin auf der Suche nach einem […]

:arrow: Unimog - MB trac Ersatzteile NEU von A […]

:arrow: Wochensonderangebot 2024 KW 17: 10% Raba[…]