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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#569086
Hallo liebe Unimog Fangemeinde,

ich bin neu hier und darf mich kurz vorstellen. Mein Name ist Stefan, bin 31 Jahre alt und komme aus Österreich, genauer gesagt aus Oberösterreich. Ich bin grundsätzlich vollkommen neu in der Unimog Szene, habe bisher her nur an alten Traktoren geschraubt, aber ich spiele nun schon länger mit dem Gedanken mir einen 404 zu zulegen.

Ich hätte nun eine 404.0 in aussicht, er hat eine deutsche Zulassung und ist mit 5,5t Gesamtgewicht typisiert. Ich möchte nun das Fahrzeug in Österreich Genehmigen lassen und dabei auf 3,5t ablasten. Und da liegt jetzt genau das Problem, in Österreich können wir nur 20% vom Gesamtgewicht ablasten und da komme ich bei den jetzigen 5,5t Gesamtgewicht niemals auf die 3,5t. Bei 4,4t geht es sich gerade so aus.
Ich habe mich nun schon mit einem TÜV Experten in Verbindung gesetzt, dieser hat gemeint ich muss das Fahrzeug auf die 4,4t genehmigen lassen um es dann ablasten zu können. Dazu benötige ich ein Datenblatt (Datenbestätigung) vom Hersteller der mir bestätigt dass es dieses Fahrzeug auch mit 4,4t gab.
Und hier nun meine Frage, gab es den 404.0 überhaupt mit 4,4t zulässigem Gesamtgewicht oder gab es dass nur beim 404.1?

Und hat vielleicht jemand Erfahrung beim Ablasten auf 3,5t in Österreich?

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße Stefan
#569088
Hallo und herzlich willkommen Stefan,

auch der 404.1 hat von Haus aus bereits 4.750Kg zGG also über den von Dir genannten 4.400Kg. Die Zielgruppe der 404.0 waren sehr viel Hilfsdienste, Feuerwehren etc. Diese waren meist auf gelastet wie eben der, den Du im Auge hast.
Wenn Du eine offizielle Datenbestätigung benötigst solltest Du Dich mit der Frage direkt an MB oder eventuell die Alttypenberatung vom Unimog Museum Gaggenau wenden.

Wie sieht es den bei euch in Österreich aus, wenn das Fahrzeug vorher schon in Deutschland auf 3,5to abgelastet war. Vielleicht wäre das eine Alternative.
#569101
Hallo
Auch in D-land sind zumindest ein paar Punkte zu beachten, der 404 ist üblicherweise als Lkw typisiert, sofern nicht unter Sonstige Fahrzeuge, Wohnmobil o.ä. zugelassen ist.
Ein Lkw braucht aber eine Mindestnutzlast, bei 2850Kg Leeremasse (mit Pritsche ) bis 3500Kg bleiben bei 650Kg nur 18%, das ist zuwenig, es sind mind 20% gefordert.(siehe Prüfvorschrift im Anhang)
Neben der Ablastung ist somit ein Änderung der Fahrzeugart notwendig. Für Zugmaschine ist die Pritsche zu lang, müsste also auch geändert werden. Eine Zugmaschine dient zur Erbringung von Zugleistung, da ist eine Anhängerkupplung und ggf durchgehende Bremsanlage erforderlich. LoF-Zugmaschinen dienen zum Ziehen und Betreiben von LoF-Geräten, es müssen Zapfwelle oder Hydraulik vorhanden sein und die zulässige Länge der Ladefläche nicht überschritten werden.
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#569103
Hallo Helmut,

immer wieder nett was Du so ausgräbst, habe ich mal gleich bei mir abgelegt :spitze

Bei meinem 404 (allerdings ein 404.1 mit Cabrio-Kabine) steht in der Zulassung:
Fahrzeugklasse und Aufbau (Pkt 5) LKW - PLATTFORM
Bei zulässiger Gesamtmasse (Pkt F.1;F.2) 3400 Kg
Bei Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeug (Leermasse) 2550 Kg

Es ist also einiges natürlich unter Beachtung der Regeln möglich. Für eine Ablastung auf 3500 Kg darf die Leermasse immerhin 2800kg sein. Für den 404.0 wird wie von Dir völlig richtig genannt bei LKW mit Pritsche das Leergewicht mit 2850 kg angegegeben, aber auch bei Fahrgestell mit Fahrerhaus ohne Pritsche Leergewicht 2220kg.
Heißt mit entsprechend anderem Aufbau (siehe oben "Plattform" sollten sich auch hier die fehlenden 50 Kg finden können.
#569107
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben: 29.03.2023, 21:24 Hallo und herzlich willkommen Stefan,

auch der 404.1 hat von Haus aus bereits 4.750Kg zGG also über den von Dir genannten 4.400Kg. Die Zielgruppe der 404.0 waren sehr viel Hilfsdienste, Feuerwehren etc. Diese waren meist auf gelastet wie eben der, den Du im Auge hast.
Wenn Du eine offizielle Datenbestätigung benötigst solltest Du Dich mit der Frage direkt an MB oder eventuell die Alttypenberatung vom Unimog Museum Gaggenau wenden.

Wie sieht es den bei euch in Österreich aus, wenn das Fahrzeug vorher schon in Deutschland auf 3,5to abgelastet war. Vielleicht wäre das eine Alternative.
Hallo Jürgen,

aber auf einigen Seiten im Internet ist er mit 4,4t zGG angeführt, ist diese Info dann falsch?

Hier zb.:
http://www.fahrzeugseiten.de/Nutzfahrze ... /404s.html


SG Stefan
#569110
Hallo
die offiziellen technischen Daten sind in den Werks-Tabellenbüchern gelistet.
404.1 > 4750Kg zGM
404.1 und 404.0 > 5000 Kg zGM mit Bremskraftunterstützung
404.0 und 404.1 > 5200 Kg zGM mit Bremskraftunterstützung und verstärkten Federn
Leergewicht > 2300Kg Fahrgestell mit Fahrerhaus ohne Pritsche (alle Baumuster)
Leergewicht > 2850Kg Fahrgestell mit Fahrerhaus und Pritsche (alle Baumuster)
Änderungen waren natürlich möglich.
wenn Werksdatenblätter oder Datenbescheinigungen herangezogen werden (müssen), sind die Werksangaben angegeben.
Das Internet ist geduldig, auch die Einträge im Wikipedia werden von irgendwelchen Usern/ freiwilligen Mitarbeitern erstellt.
#569141
Hallo,

meine Schweizer Pritsche hat eine "Technisch zulässige Gesamtmasse" von 4400 KG (DE Zulassung Feld F1). Der Wert steht so auch auf dem Typenschild von Mercedes im Motorraum.

Zur Ablastung, die ich auch gemacht habe (Deutschland). Zulassung als Zugmaschine ist möglich, du muss aber die Länge der Pritsche durch zum Beispiel eine fest verbaute Box verkürzen (ich glaube maximal 2,5 m Ladeflächenlänge, bitte genauen Wert prüfen!).

Als LKW kommt es zum Konflikt mit den bereits von anderen beschriebenen rechtlichen Vorgaben. Wenn die Technisch zulässige Gesamtmasse geändert wird (DE Zulassung Feld F1), dann muss auch das Typenschild am Fahrzeug geändert werden und nicht nur die Papiere.

In meinem Fall wurde aufgrund der oben genannten Problematik nur die "Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in KG" (DE Zulassung Feld F2) auf 3500 KG herabgesetzt. Dieser Wert (F2) ist für die Führerscheinklasse, der zu betrachtende Wert. ACHTUNG nicht alle Länder/ Staaten erkennen diese Regelung an (habe dazu leider keine weiteren Infos), für Weltreisende ist diese Regelung daher zu hinterfragen. Die 20% Regel bezieht sich soweit mir bekannt auf die Technisch zulässige Gesamtmasse (DE Zulassung Feld F1). Hoffentlich habe ich nichts übersehen oder für noch mehr Verwirrung gesorgt. :sorry

Ich wohne zwar im Grenzgebiet Salzburg/ Bayern, war mit dem Mog aber noch nicht über der Grenze.

Grüße Florian
#569496
Guten Abend MOG-Gemeinde
Griaß di Stefan ,

Ablasten in diesen Dimensionen wie es bei dir vorliegt wird in Österreich nicht machbar sein ....

Ich habe selber einen 404.114 von Deutschland importiert und keine Chance mit 3,5t Zulassung ( auch wenn er in D. schon zugelassen gewesen ist ) und da wäre das Gewicht nicht nur das einzige Problem denn die Rücklichter müssen auch geändert werden !!!!

Meiner hatte und hat im Schein HZGG von 4,75t und in Österreich musst du so oder so eine Einzelgenehmigung durchführen und da zählt eben das HZGG was lt.Datenkarte angegeben ist egal wie er in Deutschland zugelassen war.

LKW-Schein und du hast eine Ruh!!!!!

Es stellt sich auch die Frage wie du den Mog zulassen möchtest ??? normal als LKW (N2 LKW über 3,5t) oder als Historischer LKW denn alles hat vor und nachteil!!!!

Ich hab meinen mit Historischer Zulassung was bedeutet ( Pickerlüberprüfung nur alle 2 Jahre , keine Umweltzonen Fahrverbote , kein NAcht,Wochenend und Feiertagsfahrverbot sowie keine Einschränkung bezüglich Fahrverbotskalender ) 120Tage im Jahrdarfst fahren und Fahrtenbuch muss geführt werden aber keine Kilometerbeschränkung.....

Diese Vorteile gibt´s nur bei Historischer Zulassung------- Diese ist überhaupt nicht zu vergleichen mit der H-Zulassung in Deutschland ..

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